Anerkennung selbständiger Tätigkeit als Vorpraktikum?
Anerkennung selbständiger Tätigkeit als Vorpraktikum?
ich bin seit Jahren selbständig und verrichte dabei auch viele Tätigkeiten, die sich als Vorpraktikum für Industriedesign anbieten. Leider gibt es aber aufgrund der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit keinen Arbeitgeber, der diese Tätigkeiten bescheinigen könnte. Wa fällt euch dazu ein, wie man die entsprechende Praxis stichhaltig nachweisen könnte?
Rechnungen etc. fallen aus, da die entsprechenden handwerklichen und planerischen Tätigkeiten in der Regel Bestandteil einer Gesamtdienstleistung waren.
Rechnungen etc. fallen aus, da die entsprechenden handwerklichen und planerischen Tätigkeiten in der Regel Bestandteil einer Gesamtdienstleistung waren.
Wie kommst du darauf?
[quote="ohne titel"]Wa fällt euch dazu ein, wie man die entsprechende Praxis stichhaltig nachweisen könnte?
Rechnungen etc. fallen aus, da die entsprechenden handwerklichen und planerischen Tätigkeiten in der Regel Bestandteil einer Gesamtdienstleistung waren.[/quote]
Du weißt es mit Rechnung und Portfolio nach. Außer die Damen und Herren im I-Amt glauben deinen Worten.
Wenn das nicht möglich ist wird auch dein erster Satz nicht zutreffen.
Praktika sind in dem entsprechenden Bereich/Gewerk zu leisten.
Das wäre also z.B. ein Praktikum bei der Sparkasse wenn du BWL studieren möchtest oder aufm Bau wenns der Architekt werden soll, und etwas gestalterisches wenn Design sein soll.
Und ja, wenn es eine gestalterische "Selbständigkeit" ist wird sie auch anerkannt. Ebenso eine gestalterische Ausbildung.
Ggf. aber auch nur Anteilig.
Das ist aber im Einzelnen mit der entsprechenden Hochschule zu klären.
Erste Schritte - hiermit fängt alles an.