Dortmund WS 2005 - Wer Wo Wie

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limbo
Beiträge: 374
Ich habe mir auch grad den Zulassungsantrag und "Allgemeine Hinweise zum Zulassungsantrag für einen NC - Studiengang" (2Seiten) ausgedruckt. Auf letzterem steht, was du als Beglaubigte Kopie beifügen musst. Eben auch das Praktikum!
Betrifft mich aber eh nicht, da ich GTA bin, und diesen Nachweis nicht brauche. Bzw brauche ich einen Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung.

Also musst du dir das zweite Formular auch nochmal ausdrucken!


:arrow: Man kommt sich mit den ganzen Behörden, Ämtern, Formularen, Bescheiden, Zulassungen und Beglaubigungen ein bisschen so vor, wie bei Asterix & Obelix, wo sie da durch das verrückte Haus irren und den Passierschein B38 suchen.... (oder so ähnlich) Und in einem Zimmer sitzt ein Römer auf ner Schaukel & wird von einer Blondine angeschubst.... Beamte..... :P
Waldelfe
Beiträge: 88
Wo hast du denn die "Hinweise" zum runterladen gefunden?????? Ich hab nämlich auch grad mal versucht heraus zu bekommen, was die denn so alles brauchen, neben dem Antrag. Hab aber nix gefunden.........(warschinlich bin ich blind...)
limbo
Beiträge: 374
Macht ja nix! Es geht ja steil auf's Wochenende zu, da kann man schon mal etwas vercheckt sein! :)

Also:
:arrow: *klick* http://www.fh-dortmund.de
:arrow: *klick* Bewerbung
:arrow: *klick* & *download* Örtlicher NC (Erklärung) :arrow: Auf der rechten Seite, in orangener Schrift und unterstrichen!

Hoffe, es klappt!
Waldelfe
Beiträge: 88
Die von Ihnen angeforderte Seite konnte nicht gefunden werden.
Eine Unterstützung in der Navigation erhalten Sie, wenn Sie sich die Seiten der Fachhochschule Dortmund über den zentralen Aufruf von http://www.fh-dortmund.de ansehen wollen.

Mist.........
Waldelfe
Beiträge: 88
Das hatte ich gefunden, aber der Link funktioniert irgendwie genau so wenig wie die Online Bewerbung.........

Vielleicht wäre ja irgendjemand so lieb und würde mir sagen, was ich denn jetzt alles als beglaubigte Kopie mitschicken muss....denn telefonisch erreich ich da grad irgendwie auch keinen.........
Marris
Beiträge: 173
Hallöchen zusammen!

War etwas schlauer und hab gleich an der Quelle (im Sekretariat) gefragt. Gestern sagte man mir noch, dass der Link zwar gestern schon funktionieren sollte, es aber mit Sicherheit ab Freitag tun tut - sollte und so. :wink:

Hab aber selbst bis heute noch nicht nachgeschaut...
limbo
Beiträge: 374
Alle Angaben, die nicht durch amtlich beglaubigte Kopien belegt sind, bleiben unberücksichtigt, eine Antragstellung
per Telefax oder per E-Mail ist nicht zulässig. Die Unterlagen Ihres Antrags werden nach der Bearbeitung
vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse keine Originaldokumente bei. Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen
und Schnellhefter.
Für die Bestätigung des Eingangs Ihres Zulassungsantrags fügen Sie Ihrer Bewerbung eine mit Ihrer Anschrift
versehene frankierte Postkarte bei. Die Fachhochschule sendet Ihnen diese mit einem Vermerk über den Eingang
der Postsendung zurück. Die Vergabe im Hauptverfahren erfolgt bereits Ende Juli, die persönliche Einschreibung
findet zu den im Zulassungsbescheid angegebenen Terminen statt. Beachten Sie bitte, dass es nur kurze Fristen
für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes gibt. Nähere Informationen zu den Regelungen des Vergabeverfahrens
sowie zu den Sonderanträgen können Sie auch dem aktuellen ZVS-INFO oder den Merkblättern
der ZVS im Internet unter http://www.zvs.de entnehmen.
Dieser Zulassungsantrag gilt nur für Deutsche oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
Bildungsinländer (Bildungsinländer sind jene Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
erworben haben). Alle übrigen Ausländer bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt der
Fachhochschule Dortmund, Sonnenstraße 100, Raum 10.E.02 A (Frau Desjardins, Tel. 0231/9112-266).
Dem Zulassungsantrag sind in amtlich beglaubigter Form beizufügen:
Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
(FHR). Bitte prüfen Sie, ob das vorgelegte Zeugnis im Land Nordrhein-
Westfalen als Studienberechtigung anerkannt wird.
bei schulischem Teil der FHR: zusätzlich Bescheinigung über das bis spätestens 30.09.2005 abgeleistete
(gelenkte) Praktikum bzw. Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
Zweitstudienbewerber: zusätzlich das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und
Darlegung der Gründe für das Zweitstudium
Darüber hinaus im Rahmen von Sonderanträgen:
Berufsausbildung: Facharbeiterbrief oder IHK-Zeugnis sowie Beleg über den Beginn der Ausbildung
Abgeleisteter Bundeswehr-
oder Zivildienst: Dienstzeitbescheinigung
Noch andauernder Bundeswehr-
oder Zivildienst: Einberufungsbescheid des Bundesamtes und eine Bescheinigung (mit
Abdruck des Dienstsiegels oder Dienststempels) Ihrer Dienststelle/Beschäftigungsstelle
über Beginn und voraussichtliches Ende des Dienstes
Bei Härtefallanträgen oder Anträgen auf Nachteilsausgleich:
Antragsformular mit ausführlicher Begründung. Das Formular kann im
Studienbüro Sonnenstraße angefordert werden. Für die Begründung gelten
die Ausführungen des aktuellen ZVS-INFOS.
2
Belege müssen grundsätzlich als amtlich beglaubigte Kopien beigefügt werden. Amtlich beglaubigen kann jede
öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte
Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen: Sparkassen, Rechtsanwälten, Vereinen,
Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.
liquid light
Beiträge: 130
Mit dem Praktikumszeugnis läuft das in Dortmund so, dass man das erst zur Einschreibung mitbringen und nicht mit dem Zulassungsantrag mitschicken muß, oder?
Bei den Zulassungsunteralgen habe ich jedenfals auch keinen Hinweis gefunden, dass man das direkt mitschicken muß...
limbo
Beiträge: 374
:!: Dem Zulassungsantrag sind in amtlich beglaubigter Form beizufügen:
Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
(FHR). Bitte prüfen Sie, ob das vorgelegte Zeugnis im Land Nordrhein-
Westfalen als Studienberechtigung anerkannt wird.
bei schulischem Teil der FHR: zusätzlich Bescheinigung über das bis spätestens 30.09.2005 abgeleistete
(gelenkte) Praktikum bzw. Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung :!: :?: :?: :?:
Was soll das denn sonst heißen?
liquid light
Beiträge: 130
Das soll heißen, dass man eine Praktikumsbescheinigung beilegen soll, wenn man seine Hochschulreife erlangt hat, indem man die Schule bis zur 12. Klasse besucht und danach ein einjähriges gelenktes Praktikum gemacht hat.

Das, was die Designer alle brauchen, nennt sich Grundpraktikum und hat nix damit zu tun, wie man seine Hochschulreife erlangt hat.
limbo
Beiträge: 374
https://studienbuero.fh-dortmund.de/ssl/index.html

Der Antrag ist jetzt auch online!
Marris
Beiträge: 173
Argh! Traut ihr diesen Online-Bewerbungen? Hab Panik, dass meine alte Gammel-Kiste mittendrin abstürzt - hat da einen starken Hang zu.

Da bin ich doch lieber altmodisch... :wink:
limbo
Beiträge: 374
Es ist so ruhig geworden um Dortmund!

Was macht ihr denn alle so?

Hab meine Bewerbung mittlerweile online weggeschickt....
bright
Beiträge: 214
ich werd mich am wochenende bewerben
[img]http://www.sloganizer.net/style3,deine-spc-mutter.png[/img]
bright
Beiträge: 214
hm.. und wie sieht das aus für leute mit Fachhochschulreife-Gestaltung ?
Weil da gehört ja schon ein einjähriges praktikum zu, sprich der nachweis über den erwerb der FHR ist gleichzeitig nachweis über das abgeleistete Praktikum. Bei anderen FH´s (Düsseldorf zB) ist es so dass der Nahweis über Die FHR-Gestaltung als Praktikumsnachweis gilt... nur wie is das in dortmund ? weis da jemand was ? ansonsten werd ich da montag mal anrufen müssen.
[img]http://www.sloganizer.net/style3,deine-spc-mutter.png[/img]
limbo
Beiträge: 374
Zitat: "... zusätzlich Bescheinigung über das bis spätestens 30.09.2005 abgeleistete (gelenkte) Praktikum bzw. Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung."

Nach der Online - Bewerbung habe ich einfach meine 2 Zeugnisse (Fachabi & GTA) und die beglaubigte Eignungsbestätigung und den Ausdruck der Onlinebewerbung dahin geschickt.
Gestern ist dann die Bestätigungs - Postkarte angekommen, die man frankiert dabeilegen kann.

Wenn meine Unterlagen falsch gewesen wären, hätten sie wohl einen Vermerk auf die Karte gemacht, denke ich mal....
emlyStrange
Beiträge: 50
jap @limbo.

so müsste dat laufen.ich wünsch ma viel glück beim bewerben. ich weiß noch wie ich "damals" allet weggeschickt hab.jaja dat war wat....
we're all strange here
liquid light
Beiträge: 130
Für alle, die es interessiert: Ich habe gerade im Studienbüro angerufen wegen dem Nachweis für das gestalterische Grundpraktikum (also für alle, die vorher keine Ausbildung oder keinen Abschluß im gestalterischen Bereich gemacht haben).

Den Nachweis über das Grundpraktikum muß man jetzt bei der Bewerbung nicht beilegen, sondern man braucht ihn erst zur Einschreibung im August. Da reicht es auch, wenn man nachweisen kann, dass man das Praktikum bis zum 30.9. komplett abgeleistet hat.
limbo
Beiträge: 374
Liebe zukünftige Kollegen und Kolleginnen,

vielleicht sieht man sich ja bei der Dortmunder Diplomschau vom 15.07 - 17.07 ?
kabukiman
Beiträge: 115
@ Limbo !

Jo das hört sich doch extrem gut an ! Sollte man mal machen :-) ! Quasi ein eventuelles inoffizielles erstie treffen :-) (Hängt ja leider noch von der NC bewerbung ab) Hier können sich ja einfach mal alle eintragen, die darauf lust hätten !!! Und am besten dazu schreiben, an welchen Tag es für euch am optimalsten passt ! Und schön wäre es auch, wenn ihr dazu schreibt welchen Studiengang ihr gewählt habt.
Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein bratwurst bratgerät !

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