Widerspruch erheben?

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Menzo
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Widerspruch erheben?
Hi,

Meine Mappe wurde von der FH, an der ich sie eingereicht habe, mit schlechter als 4,00 bewertet und ich war somit nicht berechtigt, am zweiten Teil der Eignungsprüfung teilzunehmen (SG Illustration).
Nun möchte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben (ich spreche hier nicht von Einklagen!).
Allerdings drängen sich mir da ein Haufen Fragen auf. Zunächst einmal, was es beim Verfassen eines solchen Widerspruchs zu beachten gibt, worauf sollte ich hinweisen, welche Argumente sollte ich bringen, was sollte ich tunlichst vermeiden? Interessant wären hier vor allem die Tipps derer, die schon einmal Widerspruch erhoben haben und damit Erfolg hatten.
Außerdem wüsste ich gerne, wie es - falls der Widerspruch erfolgreich sein sollte - weitergeht. Muss ich den zweiten Teil der Aufnahmeprüfung dann unmittelbar danach vor Ort absolvieren oder muß ich erst wieder die nächste Bewerbungsfrist abwarten?:(

Bitte nur Antworten auf meine Fragen und keine Kommentare à la "wer abgelehnt wurde, hat auch keine künstlerische Befähigung" etc.

Vielen Dank!
mad
Posts: 2226
öh, ja inweifern fühlst du dich denn ungerecht behandelt? oder machst du es nur weil du keine lust hast nochmal dranzuarbeiten un zu warten?
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
ente
Posts: 39
4,00 klingt aber schon nach einer sehr deutlichen ablehnung deiner mappe...
du wirst keine chance haben dagegen widerspruch einzulegen.

mit welcher begründung solltest du ein recht dazu haben. das verfahren ist nun mal so, dass es nicht alle schaffen und in dem man sich an einer fh bewirbt stimmt man diesem verfahren ja zu.

du könntest dich höchstens einklagen, allerdings ist das ja dann etwas völlig anderes. hier würde es ja dann darum gehen, dass du annimmst, dass die fh nicht so viele studenten aufnimmt wie sie könnte. sollte sich dies in einem prozess dann bewahrheiten, müsste die fh dich annehmen.
heimatgewaesser
Posts: 437
jetzt mal angenommen du klagst und bestehst die mappenpruefung doch... dann musst du zur pruefung vor ort: koennt es net sein, dass die dir gegenueber dann dort schon sehr voreingenommen sind?

abgesehen davon glaub ich net, dass es viel bringen wird. denn nach dem prinzip koennte ja jeder hingehn, der nicht "besteht" und das gleiche tun. denke mal es liegt halt an der studienplatzzahl und da gibt es denk ich nicht viel zu ruetteln (wie ente schon meinte)... weil wenn man nach dem prinzip ginge, koennte man auch gegen eine nc-beschraenkung klagen.

waer's moeglich, dass wir mal nen blick auf deine mappe werfen koennten? wuerd mich halt interessieren, was die daran auszusetzen haben.
get off your horse and drink your milk
[img]http://www.graphicguestbook.com/i/lolli1885/31.png[/img]
ente
Posts: 39
ja, deine mappe würde mich auch mal interessieren. ich will es ja nicht ausschließen, dass auch profs mal richtig danebenliegen...
fuku
Posts: 3226
wie das in deinem speziellen fall geht erfährst du ganz einfach: im sekretariat des fachbereichs anrufen. dort wird man dir dann sagen, dass es sich um eine rein juristische floskel handelt und dein widerspruch keine große aussicht hat.

aber einen versuch kann man ja mal wagen, die ganze mappenbewertungsgeschichte ist ja leider sehr subjektiv. trotzdem glaube ich nicht, dass man dich von einem [i]ungeeignet[/i] auf ein[i] geeignet[/i] hochstufen wird…

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