bafög-frage
bafög-frage
hallo....
ich habe 2 semester studiert (leider was falsches... jetzt bewerb ich mich um nen designstudienplatz...). allerdings habe ich in dem letzen monat des zweiten semsters schon ein praktikum angefangen (inner werbeagentur, da ich ja design studieren möchte...). habe also ein monat (von 2 semestern) quasi nicht studiert....
ich muss dem bafögamt meine exmatrikulation vorlegen UND ne formlose erklärung schreiben, wie lange ich tatsächlich studiert hab und wie lange ich eingeschrieben war. es handelt sich hier um eine FH.
nun meine frage: ist es besser
A) wenn ich schreibe, ich habe volle 2 semseter studiert
oder
B) wenn ich schreibe, dass ich bereits im august (ab 1.8.) ein praktikum gemacht habe, obwohl das semester bis zum 31.8. geht?
ich habe angst, vor der auswirkung! dass ich ne strafe oder sowas bekomme, dass ich es nicht sofort dem bafögamt gemeldet hab! oder dass ich ne geldstrafe bekomme...oder..oder..oder...
ich weiss, dass meine frage nicht so ganz hier reinpasst, aber ich habe hier schon sehr oft hilfe erhalten...und hoffe nun, dass mir irgendjemand auch bei dieser frage helfen kann :-)
gruß
angie
ich habe 2 semester studiert (leider was falsches... jetzt bewerb ich mich um nen designstudienplatz...). allerdings habe ich in dem letzen monat des zweiten semsters schon ein praktikum angefangen (inner werbeagentur, da ich ja design studieren möchte...). habe also ein monat (von 2 semestern) quasi nicht studiert....
ich muss dem bafögamt meine exmatrikulation vorlegen UND ne formlose erklärung schreiben, wie lange ich tatsächlich studiert hab und wie lange ich eingeschrieben war. es handelt sich hier um eine FH.
nun meine frage: ist es besser
A) wenn ich schreibe, ich habe volle 2 semseter studiert
oder
B) wenn ich schreibe, dass ich bereits im august (ab 1.8.) ein praktikum gemacht habe, obwohl das semester bis zum 31.8. geht?
ich habe angst, vor der auswirkung! dass ich ne strafe oder sowas bekomme, dass ich es nicht sofort dem bafögamt gemeldet hab! oder dass ich ne geldstrafe bekomme...oder..oder..oder...
ich weiss, dass meine frage nicht so ganz hier reinpasst, aber ich habe hier schon sehr oft hilfe erhalten...und hoffe nun, dass mir irgendjemand auch bei dieser frage helfen kann :-)
gruß
angie
also geldstrafe bekommst du sicherlich nicht, keine panik.....
es ist wichtig zu sagen, dass man SOFORT als man mit seinem studium nicht mehr zufrieden war, es beendet hat.
sonst bekommst du nicht noch ein zweites mal bafög.
das schreiben dass man aufsetzten muss, ist nicht so formlos, wie da steht, oder wie dir gesagt wurde. man muss viele dinge beachten, zb dass man nicht schreibt, ich versuchte mich mit meinem studium anzufreunden....., sondern, ich beendete mein studium sofort, als ich merkte.....
lass es dir vorher noch mal auf dem bafög amt durchlesen, die sind da in der regel sehr hilfsbereit.
Ratenzahlung ist auch möglich. In deiner Exmatrikulation wird warscheinlich sowiso der genaue Zeitpunkt erfasst, in der du dein Studium abgebrochen hast. Von daher sehe ich eigentlich keinen Unterschied, was du jetzt in deiner Erklärung reinschreibst. Da nach Sachlage entschieden wird...