Fotos von Jugendlichen ohne Einverständnis der Eltern?
Fotos von Jugendlichen ohne Einverständnis der Eltern?
Ab welchem Alter darf man Minderjährige ohne Einverständnis der Eltern fotografieren?
Die Fotos wären Material für meine Vordiplomsarbeit "Jugendliche & Mode". Es wären normale Fotos, also wie die Jugendlichen auf der Straße angekleidet sind. Keine Veröffentlichung im Web, kein Druck, lediglich ein Exemplar - also meine Vordiplomarbeit. Zu sehen bekommt das lediglich mein Professor und das Prüfungskomitee.
Das Ganze ist verbunden mit einem Interview. Ich hab vor die Jugendlichen persönlich zu fragen und die Situation zu erklären, einen penibel formulierten Schein mitzugeben und von den Jugendlichen vor Ort unterschreiben zu lassen. Will auch eine Visitenkarte mitgeben. Ich dachte an 14 Jahre, weil man ab 14 Jahren eigene Entscheidungen fällen darf (u.a. Religion, Geschlechtsverkehr). Darf man mit 14 nicht selbst darüber entscheiden ob man fotografiert wird?
Die Fotos wären Material für meine Vordiplomsarbeit "Jugendliche & Mode". Es wären normale Fotos, also wie die Jugendlichen auf der Straße angekleidet sind. Keine Veröffentlichung im Web, kein Druck, lediglich ein Exemplar - also meine Vordiplomarbeit. Zu sehen bekommt das lediglich mein Professor und das Prüfungskomitee.
Das Ganze ist verbunden mit einem Interview. Ich hab vor die Jugendlichen persönlich zu fragen und die Situation zu erklären, einen penibel formulierten Schein mitzugeben und von den Jugendlichen vor Ort unterschreiben zu lassen. Will auch eine Visitenkarte mitgeben. Ich dachte an 14 Jahre, weil man ab 14 Jahren eigene Entscheidungen fällen darf (u.a. Religion, Geschlechtsverkehr). Darf man mit 14 nicht selbst darüber entscheiden ob man fotografiert wird?
Minderjährige gar nicht. §§ 107, 111 BGB
http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/187423/
[quote]Darf man mit 14 nicht selbst darüber entscheiden ob man fotografiert wird?[/quote]
Doch, prinzipiell schon. Bei Jugendlichen ab 14 _muss_ die Einwilligung des zu fotografierenden/filmenden selbst eingeholt werden - aber eben *zusätzlich' zur Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
http://www.fotorecht.de/publikationen/Modelrelease-Widerruf-pp.html
Wie immer: Das war keine Rechtsberatung. Die ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Im Zweifel also: Anwalt fragen.
c_writer
aber dann auch noch mit den Eltern Kontakt aufnehmen? Das ist die Mühe nicht wert. Dann muss man ja die Fotos die ganze Zeit überwachen bis sich eventuell doch ein Elternteil irgendwann mal anders entscheidet und die Verwendung des Fotos verbietet. Oder der Jugendliche selbst. Kann man ja verrückt werden!
Muss doch was anderes für die Arbeit herhalten :)
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
Ehrlich gesagt, 18 ist bissl zu alt :)
Mit 18 hat man schon fast seinen Style/ Geschmack/Vorlieben gefunden - ich finde interessant ab wann man anfängt sich um sein Aussehen zu kümmern --- und wieso. Ich denke das fängt so mit 12, 14 an.
Deswegen das Alter :)
Aber egal jetzt. Ich hab mir doch was anderes überlegt :)