"Einschreibefrist" vor der Immatrikulation
"Einschreibefrist" vor der Immatrikulation
hi
ich habe nach einer bestandenen eignungsprüfung ein schreiben bekommen, dass ich innerhalb eines monats bescheid per formular bescheid sagen soll ob ich den studienplatz nehme. ich habe danach aber noch andere prüfungen zb. das ist ja auch noch nicht die offizielle immatrikulation. ist das dann bindend? oder wenn man nicht ja sagt, verliert man dann evntl den platz?
danke für eure antworten
ich habe nach einer bestandenen eignungsprüfung ein schreiben bekommen, dass ich innerhalb eines monats bescheid per formular bescheid sagen soll ob ich den studienplatz nehme. ich habe danach aber noch andere prüfungen zb. das ist ja auch noch nicht die offizielle immatrikulation. ist das dann bindend? oder wenn man nicht ja sagt, verliert man dann evntl den platz?
danke für eure antworten
So würde noch wer nachrücken können.
Erste Schritte - hiermit fängt alles an.
Bei so wichtigen Fragen immer die zuständige stelle der jeweiligen Uni/FH anrufen und/ oder anschreiben.
Die geben gerne Auskunft in diesem Fall das Prüfungsamt oder einfach Verbinden lassen .
Man nimmt niemanden " den Platz weg"
Der Nachrücker wird automatisch angeschrieben wenn jemand anderes abspringt/ Sich jemand nicht Immatrikuliert.
Schreib dich ein, alles andere wäre FÜR DICH unklug.
Schließlich weißt du ja noch nicht wie die anderen Prüfungen laufen und so hast du schon einmal nen Platz sicher.
Man muss ja auch die Einschreibe-Fristen einhalten.
Habe das selbst auch so gemacht in Trier und damit niemandem geschadet.
Und zur Immatrikulation:
Wie du schon sagst, es ist eine Einschreibung und nicht deine Immatrikulation.
Du kannst dich mit der bestanden Prüfung wahrscheinlich (nachfragen) immer oder für einen längeren Zeitraum jedes Semester einschreiben.
Auf deine Einschreibung folgt das Schreiben das du für den Studiengang akzeptiert bist (oder auch nicht) worauf du dich dann Immatrikulieren kannst.
Erst informieren!
Zum nachbessern: http://de.wikipedia.org/wiki/Immatrikulation
Natürlich würdest du jemand anderem den Platz wegnehmen.
Nachrückern muss auch Zeit zum nachrücken gegeben werden.
Und wenn man dann einfach nicht zur Immatrikulation aufkreuzt werden einige Leute ziemlich ungehalten.
Zum einen ist es dann schwer Nachrücker ins laufende Semester zu lassen.
Zum anderen hängt da nen ganzer Verwaltungsapparat dran, bei einer fehlenden Person mag es egal sein aber bei 20 fehlenden Studierenden ist der Lehrplan hinfällig und Dozenten arbeitslos.
Zwar ist die Bestandene Eignungsprüfung noch kein sicherer Studienplatz aber wenn die das so schreiben...
Auch ist die Prüfung (denke) 2 Jahre gültig.
Heißt , du könntest auch erst ein Semester später dort hin wenn du wolltest...
Hast natürlich das Recht den Platz zu belegen, andere denken ja genauso.
Erste Schritte - hiermit fängt alles an.
viele grüße