- - Eignungsprüfung nur 2mal wiederholen? - -
- - Eignungsprüfung nur 2mal wiederholen? - -
Hallo!
Ich bin gerade dabei mich zu bewerben und mir ist aufgefallen, das man eigentlich bei jeder Fh angeben muss, ob man sich schon mal beworben hat und an so einer Aufnahmeprüfung teilgenommen hat. Weiter heißt da z.B. bei Mainz:
[i]Hat der Bewerber die Eignungsprüfung nicht bestanden oder ist er gemäß §12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 von der weiteren Teilnahme an der Eignungsprüfung ausgeschlossen worden, so kann er sie grundsätzlich nur einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf der Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums.
Eine vergleichbare Eignungsprüfung, die ein Bewerber einer anderen Prüfungsordnung erfolglos abzulegen hat, gilt bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 dieser Verordnung nicht bestandene Prüfung.[/i]
Wie soll ich das jetzt verstehen? Heißt es, das ich mich nicht mehr bewerben darf, weil meine Mappe zweimal an anderen Fhs abgelehnt wurde? Muss ich das ganze überhaupt angeben oder kann ich einfach sagen, das ich noch nie an sowas teilgenommen habe, weil schon meine Mappe abgelehnt wurde? Wird das kontrolliert? Hat das was mit den Bundesländern zutun? Darf ich mich überhaupt noch einmal bewerben?
Ich hab schon von mehreren Leuten gehört, das sie es öfter als 2mal versucht haben und erst nach dem 3ten oder 4ten Mal genommen wurden. Wie soll ich das also verstehen :?: :?: :?:
Danke.
Mai
Ich bin gerade dabei mich zu bewerben und mir ist aufgefallen, das man eigentlich bei jeder Fh angeben muss, ob man sich schon mal beworben hat und an so einer Aufnahmeprüfung teilgenommen hat. Weiter heißt da z.B. bei Mainz:
[i]Hat der Bewerber die Eignungsprüfung nicht bestanden oder ist er gemäß §12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 von der weiteren Teilnahme an der Eignungsprüfung ausgeschlossen worden, so kann er sie grundsätzlich nur einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf der Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums.
Eine vergleichbare Eignungsprüfung, die ein Bewerber einer anderen Prüfungsordnung erfolglos abzulegen hat, gilt bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 dieser Verordnung nicht bestandene Prüfung.[/i]
Wie soll ich das jetzt verstehen? Heißt es, das ich mich nicht mehr bewerben darf, weil meine Mappe zweimal an anderen Fhs abgelehnt wurde? Muss ich das ganze überhaupt angeben oder kann ich einfach sagen, das ich noch nie an sowas teilgenommen habe, weil schon meine Mappe abgelehnt wurde? Wird das kontrolliert? Hat das was mit den Bundesländern zutun? Darf ich mich überhaupt noch einmal bewerben?
Ich hab schon von mehreren Leuten gehört, das sie es öfter als 2mal versucht haben und erst nach dem 3ten oder 4ten Mal genommen wurden. Wie soll ich das also verstehen :?: :?: :?:
Danke.
Mai
würde jetzt mal behaupten (weil alles andere in meinen augen unlogisch ist): dass du sich so oft du willst an allen FHs in deutschland bewerben kannst (bloß halt nicht 2mal bei der selben - obwohl ich das auch zum ersten mal höre, bei einigen fhs musst du noch nicht mal angeben, ob du schon an ner eignungsprüfung teilgenommen hast!!)
z.b. in BW kann ich mich nur 2mal für einen Studiengang bewerben, danach is sense. wobei das fiese an der Sache ist das in dem fall VK/KD/MD und GD als derselbe Studiengang angesehen werden,laut meinem Studienberater.
z.b. in BW kann ich mich nur 2mal für einen Studiengang bewerben, danach is sense. wobei das fiese an der Sache ist das in dem fall VK/KD/MD und GD als derselbe Studiengang angesehen werden,laut meinem Studienberater.[/quote]
ehm, heißt das du darfst dich im gesamten bundesland nur 2x für KD oder VK bewerben oder meinst du das so, das es pro FH bzw. Uni nur 2x geht?
letzteres is nämlich eher der fall ne? ich weiß das es in hessen so is das man sich pro schule nur 2x bewerben darr, dann is schluss. dasselbe gilt für mainz.
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
irgenwer hat hier vor einiger zeit mal gepostet, dass jemand es erst beim 3. mal geschafft hat, obwohl nur 2 prüfungen erlaubt waren. mit falschen angaben wäre ich aber trotzdem immer sehr vorsichtig, vor allem wenn es sich um bundesländer handelt, die eine einheitliche hochschullandschaft haben (z.b. nrw). ich werde dir sicherlich nicht dazu raten!
Ich weiss nichts von irgendwelchen Gesetzen, aber ich weiss definitiv, dass das nur einige Hochschulen intern so geregelt haben wie z.B. FH Münster. Bei denen ist das Problem der zu vielen Bewerber, weswegen sie auch gezwungen sind, die Wiederholer irgendwann mal abzuwürgen. In Dortmund fragt man zwar danach, aber es ist denen eigentlich egal, wieviel mal Du dich beworben hast. Ausserdem ist es in Münster z.B. so, dass man sich dann für ähnliche Bereiche bewerben kann (z.B. Fotodesign) und damit 2 weitere Versuche hat. Nix mit 2 mal für den kompletten Fachbereich. Und soweit ich aus den Dortmunder Unterlagen weiss, hat sich das Gesetz für die FHs dahingehend nicht geändert.
Hab mich allerdings auch schon gefragt, wer das überprüft. Ich mein die rufen doch wohl nicht jede FH/Uni in ganz Deutschland an und fragen nach, ob ich da die Prüfung schonmal gemacht hab. :roll:
Es sei denn da gibts irgendwie Datenbanken, in die alles eingetragen wird. Kann ich mir aber nicht vorstellen, so gut organisiert sind die nicht bzw. noch nicht.
z.b. in BW kann ich mich nur 2mal für einen Studiengang bewerben, danach is sense. wobei das fiese an der Sache ist das in dem fall VK/KD/MD und GD als derselbe Studiengang angesehen werden,laut meinem Studienberater.[/quote]
ehm, heißt das du darfst dich im gesamten bundesland nur 2x für KD oder VK bewerben oder meinst du das so, das es pro FH bzw. Uni nur 2x geht?
letzteres is nämlich eher der fall ne? ich weiß das es in hessen so is das man sich pro schule nur 2x bewerben darr, dann is schluss. dasselbe gilt für mainz.[/quote]
nein in einem Bundesland nur 2mal für einen Studiengang, wobei KD, VK und Co als dasselbe gesehen wird.
was die schulen sich merken is aber wenn man sich 3x an derselben schule bewerben will. da är ich vorsichtiger.
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
Ich bin da ja echt mal berühigt :D
Dann werde ich mal davon ausgehen, das man es 2mal pro Bundesland versuchen darf. So hab ich es mir auch gedacht aber ich war mir halt nicht sicher...