Was muss ein Freelancer alles beachten?

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Blacksmith
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[quote="Blacksmith"]

Wenn man es darauf anlegt:
Das Urheberrecht liegt ja bei dir somit darf die Agentur nix mit den Entwürfen machen solange du nicht zustimmst. Zum einen sind sie noch nicht bezahlt, solange sind sie nicht deren Eigentum, und solange es keinen Vertrag über die Übereignung gibt ist es nicht deren Eigentum und somit "Raubkopieren" die.
[/quote]


Ich setz hier nochmal an...

Ich würde jetzt beigehen und zwei Rechnungen aufsetzen.
Eine über vielleicht 20Stunden? für die Entwurfsarbeit. Nach Stundenlohn.
Und dann eine Rechnung mit der du das Nutzungsrecht an die Agentur abgibst.
Für Pauschale 2000€ (weiß ja nicht was es genau ist).
Mit der Klausel das für jede weitergabe an dritte (inklu. Variationen)
eine weitere Nutzungsgebühr in Höhe von 5% des Jahresbruttos der Nutzenden Firma jährlich an dich fließt.
Ich denke das ist für nen verkaufsförderndes Logo? schon nicht verkehrt.
Merchandiseartikel, Fernsehwerbung etc. was also abseits des Briefkopfes ist ist davon ausgeklammert und muss neu verhandelt werden.

So wirst du die Entwurfsarbeit entlohnt bekommen und kommst bei einer Nutzung auch gut davon. Wenn denen das zuviel ist kann man ja handeln
aber die Basis würde ich mal so im Hinterkopf behalten.
Und wenn sie nicht wollen ist das Konzept immernoch deins und die stehen leer da.

Ist jetzt nur mal bissle Kopfkino, aber auch nicht wirklich an den Haaren herbeigezogen.

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Blacksmith
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Ah ok, also gab es schon Logo etc. und sie hat da nur nen Briefbogen draus gebastelt? Womöglich nach DIN.

Also keine gestalterische Eigenleistung.
Klar ist schwer zu schützen.

Sollten aber grafische Elemente dazugekommen sein mag das wieder anders aussehen.

Bild malen ist was anderes als Bild aufhängen...klar.



Wenn es also keine gestalterische Eigenleistung gibt relativiert das alles was ich gesagt habe.
Bin irgendwie auch von einem Logo ausgegangen.

Also am besten die 200€ für den Briefbogen kassieren und das nächste mal etwas geschickter an die Sache gehen.





Urheber ist man immer, die Frage ist wie man das schützen kann.
Aber man ist ja nicht "Grafiker" o.ä. man ist Designer und kreativ.
Also mal die grauen Zellen zappeln lassen, da findet sich immer nen weg.

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Blacksmith
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Mal ein kleiner Seitenhieb auf die web2.0kiddies.

Ein Handgezeichnetes Layout ist "schützbarer" als ein mit Adobe Sonstwas erstelltes.

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mad
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Also, konkret ging es wohl um Briefbogen und Visitenkarten, Logo ist schon vorhanden gewesen. Die Frage ist halt wie man mit sowas umgehen soll. Die Entwürfe wurden ohne das Wissen des Freelancers geändert und der Kundin präsentiert, die wohl das ganze dann abgesegnet hat, so dass es gedruckt wurde. Also das Projekt wurde eigenständig von der Agentur zu Ende geführt, daher stellt sich halt die Frage wie das in Rechnung gestellt werden soll.

Aber vielen Dank schonma für deine Ratschläge :)
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
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