Was muss ein Freelancer alles beachten?

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john.m
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Was muss ein Freelancer alles beachten?
Hallo,

ich habe eine Frage an die erfahrenen von euch. Ich möchte als Photojournalist arbeiten, beginne aber erst dieses Jahr mit dem Studium. Nun habe ich aber einen Auftrag geangelt und brauche schnell eine Steuernummer!! aber frage mich jetzt was ich alles beachten muss?
Könnt ihr mir einen Tipp geben, was die steuerlichen Dinge betrifft. Wie komme ich an eine Steuernummer, wo muss ich mich überall anmelden?
(Kein Kleingewerbe oder so was)

Ich will nur einmal Hinweise sammeln...von Euch...dann kann ich immer noch alle Ämter abtelefonieren :shock:
mad
Beiträge: 2226
Da gibts doch extra einen Thread darüber , wie das abläuft, hast du mal geschaut? Da gibts Hinweise genug...

http://www.precore.net/forum/viewtopic.php?t=15175
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
john.m
Beiträge: 2
Hallo,

ich lese ihn mir nochmals durch. Habe schon flast alles zum Thema hier durch gelesen und auch auf verschiedenen Internetseiten geguckt. Aber ich war hinterher eher verwirrter.
Also ich werde definitiv unter diesem Grundbetrag von 8004Euro liegen.
Ich will das eben nur machen, um Erfahrungen zu sammeln, klar ein bisschen Geld zu verdienen. Davon leben werde ich zunächst nicht können.(hoffe das wird sich dann ändern :lol: )
mad
Beiträge: 2226
da steht eigentlich ALLES drin was du wissen musst. Wo du anrufen musst, was dubist, wo die Unterschiede zwischen gewerblich und freiberuflich liegen und was es mit den Steuern auf sich hat.
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Blacksmith
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Und sollte dort irgendetwas nicht beantwortet sein dann bitte eine konkrete Frage.

Besser währe es aber du gehst zu einem Steuerberater oder zu einem Steuer...verein.

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fuku
Beiträge: 3226
viele studentenwerke und ASTAs bieten rechts- und steuerberatungen für studenten an. wenn du schon eingeschriebener student bist, würde ich mich da mal unbedingt umhören.
mad
Beiträge: 2226
Ich suche seit ner Stunde Kalkulationsangebote als Dummy im Internet weil ich nich ganzw eiß wie sowas am besten auszusehen hat. :?: Hat da jemand was?
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Blacksmith
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Ne Kalkulation als Vorlage?
Hm, das wird schwer kann ich mir vorstellen.

Das hängt ja komplett von dir ab.

Ich kalkuliere auch mal aufm Bierdeckel.

Musst halt versuchen alle Kosten zu decken und abzuschätzen wieviel Zeit bei drauf geht. Ggf. mit Sicherheitsfaktor.
Zu guter letzt hast du noch 20% Toleranz wenn du mal nen bissle daneben liegst.

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mad
Beiträge: 2226
Nee es gibt da wohl was, aber der Link war defekt... Ich will natürlich einen dummy um zu sehen, was da drauf steht, manche setzen ja auch AGBs dahinter, haben Sonderregelungen oder sichern sich extrem ab. Würd einfach gern ma wissen wie sowas generell aussieht.

Die Kalkulation soll ja an den Auftraggeber gehen, das is ja der Punkt.
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Brainpulse
Beiträge: 2101
[quote="mad"]Nee es gibt da wohl was, aber der Link war defekt... Ich will natürlich einen dummy um zu sehen, was da drauf steht, manche setzen ja auch AGBs dahinter, haben Sonderregelungen oder sichern sich extrem ab. Würd einfach gern ma wissen wie sowas generell aussieht.

Die Kalkulation soll ja an den Auftraggeber gehen, das is ja der Punkt.[/quote]

http://www.designerdock.de/servicerecht/beispielkostenvoranschlag_1

Für weitere Infos, schaut euch auch folgendes Buch an:

http://www.typografie.de/Unsere-Buecher/Neuerscheinungen/Sophia-Muckle/Parcours::866.html
Beantworte keine Fragen zu Mappen über Private Messages.
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Blacksmith
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Hmm, es gibt aber schon einen Unterschied zwischen Kalkulation und Angebot.
Das Angebot ist für den Kunden.
Wie man Kalkuliert hat ihn nicht zu interessieren...

Möglicherweise hat das deine Suche erschwert.


Alternativ kannst du auch noch mal nach HoAI suchen, je nachdem in welchem Bereich du dich bewegst.

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mad
Beiträge: 2226
super, sowas wie im ersten link hab ich gesucht :) dank dir! :wink:
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flyer
Beiträge: 5
Ich bin auch so ziemlich uninformiert, was das Freelancen betrifft, aber ich glaube dass die Versicherungsbeiträge sehr hoch sind, was wohl keine Überraschung sein dürfte, denn Krankenkassen sind ja Geldfressermaschinen. Zumindest habe ich mir das von einer Freundin sagen lassen, die von Freelance Aufträgen lebt, und leicht dürfte das nicht sein, wenn man ist überall ein bißchen, aber nirgendwo fix dabei ist.
mad
Beiträge: 2226
Eine Geschichte:

Ein Freelancer arbeitet für eine Agentur verschiedene Entwürfe aus nachdem das Angebot mit Stundenauflistung und Preiskalkulation für Entwurf, Reinzeichnung und Korrekturen unterschrieben wurde.

An den Entwürfen wird noch etwas herumgefeilt im Namen der Agentur, der Freelancer erfährt , dass seine Entwürfe dem Kunden präsentiert wurden, erfährt aber leider nicht was dabei rausgekommen ist. Danach wochenlange Stille, der Freelancer fragt mal nach was mit seinen Entwürfen ist, muss sich aber gedulden.
Nach ziemlich vielen Wochen wird dem Freelancer gesagt, dass er seine Rechnung schreiben soll, da das Projekt abgeschlossen ist, der Kunde hat alles bekommen was er braucht da es bereits gedruckt wurde. Der Freelancer ist natürlich etwas überrascht weil es nach der Entwurfübergabe keine Reinzeichnung seinerseits etc gab und erfährt, dass die Agentur "den Rest" erledigt hat, sprich Änderungen an den Entwürfen selbst vorgenommen hat um das Projekt bis hin zum Druck selbst abzuschließen.

Nun meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus mit Änderungen an Entwürfen der Freelancer? Dürfen die das einfach so machen? Der Freelancer wurde ja praktisch ausgeklammert aber an den Entwürfen wurde weitergearbeitet. Ist das legitim??

Und nein, es handelt sich dabei nicht um mich :wink:
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Nunja,
Nein aber ja aber nein aber ja...

Es gibt einen Vertrag? Wenn nein gilt Allgemeinrecht.
Was das Urheberrecht dazu sagt sollte klar sein.

Für wen wurde was gefertigt? Für die Agentur oder für den Kunden.

Wurde die tatsächliche Leistung in Rechnung gestellt oder das "Ziel".

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mad
Beiträge: 2226
Puuh...wegen Vertrag weiß ich jetz nich. sagen wir mal es gibt keinen. Was bedeutet Allgemeinrecht in dem Kontext?

Es wurde in Auftrag einer Agentur gefertigt, die eine Geschäftsausstattung für eine Kundin brauchte. Also kein direkter Kontakt mit Kundin selbst.

Noch wurde keine Rechnung gestellt weil sich da natürlich auch das Problem stellt was letztendlich berechnet wird, da sowas wie eine Reinzeichnung ja gar nich stattgefunden hat.
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Ohne Vertrag wird es in so einer Situation... sagen wir mal doof.

Kunde ist die Agentur, also interessiert ein hätteste wennste wärste gegenüber einem Dritten nicht.
Reinzeichnung hat die Agentur selber gemacht, gut. Spart arbeit.
Ist es allerdings Teil des Vertrages gewesen muss die Agentur dafür zahlen.
Denn sie Kauft ein Endprodukt. Lässt sie es nicht zu ist es deren Pech.
Hier liegt der Vorteil in einem Pauschalbetrag und nicht im Stundenlohn.
(Bei einem mäkeligen Kunden wäre der Stundenlohn sicher wieder besser...)

Ohne Vertrag heißt aber auch das eben das Allgemeinrecht greift.
Heißt, es gibt keine Rechtevergabe.
Du bist Urheber und "verkaufst" den Entwurf.
Nicht das Nutzungsrecht. Dies bräuchte die Agentur aber für die Reinzeichnung.
Soweit so gut. Verkauft die Agentur nun aber das eine oder das andere an einen Kunden begeht sie eine Straftat. (Da sie nicht das entsprechende Recht dazu hat.)

Das schlimmste was man nun tun kann ist eine Rechnung zu stellen dadies als "Genehmigung" verstanden werden kann. Und man hätte keine Handhabe mehr. Zumindest nicht ohne weiteres.

>>Ich bin kein Anwalt, ist also meine pers. Meinung<<



ABER:
Ist es der Auftrag wert sich da unbeliebt zu machen, evtl. Folgeaufträge zu verlieren?
Ist man gewillt den Rechtsweg zu gehen? (Kosten nicht vergessen)
Man ist und bleibt Urheber des Werkes. Da kein Vertrag, ist einem auch nicht die "Werbung" damit untersagt.



Fürs nächste mal schriftlich festhalten was Sache ist.
Es reicht auch schon im Gespräch Notizen zu machen, die man vom Gegenüber irgendwie Schriftlich untermalt sind.
Oder, die Mitschrift als Email hinschicken und bestätigen lassen. (Als Gedächtnisstütze)
Dann hat man was schriftlich.


Wenn ich was vergessen habe liegt es daran das ich grad an meiner Thesis sitze und die Gedanken wandern...

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mad
Beiträge: 2226
ok, erstmal danke für die antwort :)

Mit dem Urheberrecht im Designbereich ist es ja etwas komplizierter bzw undurchsichtiger, ka inwieweit das Design geschützt ist.

Eine rechnung wurde noch nich geschrieben weil es eben nich klar ist ob sowas wie Reinzeichnung berechnet werden kann oder nicht. Aber das wird noch besprochen mit dem Agenturchef soweit ich weiß.

Also wie ich es verstehe ist die Lage nun so: Da von beiden Seiten kein Vertrag besteht kann die Agentur die ENtwürfe ändern und nutzen wie sie mag?
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Öh nein, im Gegenteil. Habsch doch jeschrieben...

Wenn man es darauf anlegt:
Das Urheberrecht liegt ja bei dir somit darf die Agentur nix mit den Entwürfen machen solange du nicht zustimmst. Zum einen sind sie noch nicht bezahlt, solange sind sie nicht deren Eigentum, und solange es keinen Vertrag über die Übereignung gibt ist es nicht deren Eigentum und somit "Raubkopieren" die.

Ist ja wie wenn du beim "Elektronikschäppchenmarkt" nen Fernseher kaufst.
Er gehört solange der Firma bis die letzte Rate bezahlt ist oder der Gesamtbetrag überwiesen ist. Auch wenn sie ihn dir schon vorher zuschicken.
Nur weil er in deinem Besitz ist ist es noch nicht deiner.
Sowas steht in den AGBs.

Und da fällt mir noch was ein was ich gestern noch loswerden wollte.
Die Agentur wird auch AGBs haben. Die mal aufmerksam lesen, dort wird möglicherweise die "Lösung " des Problems stehen.

Böse AGBs...

Sollte aber auch jeder Selbstständige haben. DAbei fällt mir ein...wennn ich nicht wieder mit der Baseballkeule losziehen will muss ich meine mal auf die Reihe kriegen.

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Blacksmith
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[quote="mad"]
Mit dem Urheberrecht im Designbereich ist es ja etwas komplizierter bzw undurchsichtiger, ka inwieweit das Design geschützt ist.
[/quote]


? Nö, warum. Gut ich bin kein 2Dler aber Urheberrecht sollte ansich klar sein.
Bei uns gabs auch mal nen Kurs dazu. War zwar nen Richter vom Familiengericht aber auf 90% der Fragen von uns hat er was in seinen schlauen Büchern gefunden.

Recht ist oft einfacher als man denkt. Abgesehen von Spezialfällen ist der gesund Menschenverstand da schon gut ausgeprägt.

Angefangen das man keine offenen Dateien rausgibt, bzw. diese mit Wasserzeichen versieht, Protokoll schreibt und gegenzeichnen lässt.

Wenn man einmal ein Ding versägt hat, dann passiert das einem kein zweites mal.

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mad
Beiträge: 2226
Also AGBs stehen auf der HP keine, erhalten hat der Freelancer auch nix. Es gibt also keinen Vertrag oder AGBs auf beiden Seiten.

Also zum Urheberrecht gibts folgendes:
Die Gestaltung von Drucksachen genießt nur in Ausnahmefällen urheberrechtlichen Schutz. Das liegt daran, dass die Gerichte keinen besonderen "ästhetischen Gehalt" darin erkennen. In der Praxis bedeutet das: Ein Layout im Gesamten lässt sich kaum gegen Nachahmung schützen. Anders sieht das für die einzelnen Bestandteile aus.
http://www.laser-line.de/news/welche-werke-sind-geschuetzt.html
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