Selbstständige Tätigkeit oder Kleinstgewerbe?!?

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schneggäää
Posts: 21
Selbstständige Tätigkeit oder Kleinstgewerbe?!?
Hallo ihr :)

Gibt es hier jemanden der den Unterschied kennt? :?:
... und welche formellen Schritte man tun muss, um nebenher noch selbstständig kleine Aufträge erledigen zu dürfen?



:?: Was kommen für kosten auf mich zu?

Habe gehört bei Kleinstgewerbe-Anmeldung fallen Gebühren an, außerdem melden sich GEZ und Müllabfuhr... ????


Wie funtioniert das wenn ich nur ab und zu n paar kleinigkeiten nebenher machen möchte?
Sprich wenns mal nen monat arbeit gibt dann wieder 2 monate nichts...?

und geht das auch als momentaner Mediengestalter Azubi? oder erst während/nach dem Studium?




Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, das wäre echt super!

LG
Schneggäää
Anonymous
[quote="schneggäää"]Hallo ihr :)

Gibt es hier jemanden der den Unterschied kennt? :?: [/quote]

Es gibt keinen. Es gibt übrigens auch kein "Kleinstgewerbe".

Es gibt die Kleinunternehmerregelung, die ist aber ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, nehmen keine ein, führen keine (ans Finanzamt) ab und können keine Vorsteuer ziehen.

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann ist das eine selbstständige Tätigkeit. Die zweite Form selbstständiger Tätigkeit ist die Ausübung eines Freien Berufs.

[quote]... und welche formellen Schritte man tun muss, um nebenher noch selbstständig kleine Aufträge erledigen zu dürfen?[/quote]

Neben was?

Wenn du gewerbliche Tätigkeiten ausüben willst, musst du ein Gewerbe anmelden; wenn du freiberufliche Tätigkeiten ausüben willst, musst du dich dem Finanzamt als Freiberufler melden.

[quote] :?: Was kommen für kosten auf mich zu?

Habe gehört bei Kleinstgewerbe-Anmeldung fallen Gebühren an, außerdem melden sich GEZ und Müllabfuhr... ????[/quote]

Wie gesagt, es gibt kein "Kleinstgewerbe", die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune grob zwischen 15 und 50 Euro; IHK, GEZ, Müllabfuhr werden sich früher oder später melden - bei der IHK gibt es jedoch Freibeträge, bis zu einem bestimmten Verdienst, musst du keine Beiträge bezahlen.

[quote]Wie funtioniert das wenn ich nur ab und zu n paar kleinigkeiten nebenher machen möchte?
Sprich wenns mal nen monat arbeit gibt dann wieder 2 monate nichts...?[/quote]

Dann machst du das genau so.

[quote]und geht das auch als momentaner Mediengestalter Azubi?[/quote]

Prinzipiell ja. Aber (!):

- Du darfst deinem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen,
- die maximale gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten (für die Einhaltung ist dein Betrieb als Arbeitgeber verantwortlich) und
- du musst aufpassen, dass du nicht mehr verdienst, als in der Ausbildung, weil du dich sonst privat krankenversichern musst.

Sprich also als erstes mit dem Ausbildungsbetrieb und lass' die die Nebentätigkeit schriftlich genehmigen. Trittst du ohne seine Genehmigung mit ihm in Konkurrenz (machst also die selben Sachen, die du auch für den Betrieb machst), kann das zur fristlosen Kündigung führen.

c_writer
schneggäää
Posts: 21
danke schonmal für die schnelle antwort!


zwischenzeitlich habe ich mich noch durchs www gewurschtelt und mich nen bissl weiter informiert.

also rein von der tätigkeit her wäre das alles eher "freiberufler", also mehr gestaltung und design, den Druck würde der kunde direkt machen oder ich nur im auftrag und mit rechnungsanschrift des Kunden...

somit wäre das nach meinem jetztigen Info-stand wohl alles noch freiberuflich!

Nun die Frage: Gibt es hierbei die selben gebühren und kosten?! GEZ, Müll...? weiß jemand wie hoch die in etwa sind?
(ich möchte nur vorher informiert sein ob sich das ganze überhaupt lohnt wenn ich erstmal nicht so viele aufträge hab ;) )


und WENN ich das mache, dann wie gesagt neben der ausbildung und unter dem Kindergeldfreibetrag!
also werd ich erstmal kein Millionär damit :P (daher interessieren mich auch jegliche anfallenden Kosten, da ich ja am ende nicht drauflegen will)

Buchhaltungsmäßig sieht es bei einem Freiberufler genau wie aus?
mwst ja / nein?
Steuer am jahresende?


Danke das mit dem Betrieb muss ich noch klären, allerdings arbeiten bei uns mehrere der angestellten noch nebenher, daher hoffe ich dass ich das auch darf :)


LG
Schneggäää
Anonymous
[quote="schneggäää"]
zwischenzeitlich habe ich mich noch durchs www gewurschtelt und mich nen bissl weiter informiert.[/quote]

Das ist schon mal gut, weiter so! :wink:

[quote]also rein von der tätigkeit her wäre das alles eher "freiberufler", also mehr gestaltung und design, den Druck würde der kunde direkt machen oder ich nur im auftrag und mit rechnungsanschrift des Kunden...[/quote]

Für Letzteres darfst du dann aber auch keine Entlohnung bekommen, das wäre bereits gewerbliches Handeln.

[quote]somit wäre das nach meinem jetztigen Info-stand wohl alles noch freiberuflich![/quote]

Die Entscheidung liegt letztlich immer beim Finanzamt.

[quote]Nun die Frage: Gibt es hierbei die selben gebühren und kosten?![/quote]

Nur zum Teil. IHK ist dann irrelevant. Müll auch, weil kein Gewerbe -> kein Gewerbemüll.

[quote] GEZ, Müll...? weiß jemand wie hoch die in etwa sind?[/quote]

GEZ schaust du auf der GEZ-Homepage.

[quote]und WENN ich das mache, dann wie gesagt neben der ausbildung und unter dem Kindergeldfreibetrag![/quote]

An die KV denken. Und wie gesagt - erst den Betrieb fragen. Und dran denken, dass auch für das Kindergeld dein _gesamtes Einkommen_ relevant ist.

[quote]Buchhaltungsmäßig sieht es bei einem Freiberufler genau wie aus?[/quote]

Das meiste ist völlig unabhängig von der Anerkennung als Freiberufler. Und "genau wie" führt hier etwas arg weit.

[quote]mwst ja / nein?[/quote]

Das ist deine Entscheidung. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, nicht; wenn nicht, dann schon. Dann musst du zunächst monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen und zusammen mit der Steuererklärung eine Umsatzsteuererklärung.

[quote]Steuer am jahresende?[/quote]

Wenn du über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegst, natürlich. Wie bei jedem anderen auch. Und bevor du fragst, wie viel das dann ist: Das hängt davon ab, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist. Zum Einkommen gehört dann deine Ausbildungsvergütung, dein Gewinn, ggf. sonstiges Einkommen.

Wenn du unter dem Kindergeldfreibetrag bleiben willst und bleibst, liegst du aber auch unter dem Grundfreibetrag in Sachen Einkommensteuer.

c_writer
Fit mit Graphit
Posts: 196
So sieht es bei mir auch aus. Ich mache Mappenkurse liege aber unter dem Grundfreibetrag von derzeit 7.834 € im Jahr.

Ich geh halt bei der Lohnsteuererklärung zum Finanzamt und lasse da alles anrechnen was mit dem Kurs zu tun hat wie Material, Bücher usw.

Bis jetzt kamen keine weiteren Kosten auf mich zu, für das Finanzamt ist das eine freiberufliche Tätigkeit.

Heb natürlich Quittungen und Kontoauszüge ewig auf, falls da mal was kommen sollte.
Anonymous
[quote="Fit mit Graphit"]
Bis jetzt kamen keine weiteren Kosten auf mich zu, für das Finanzamt ist das eine freiberufliche Tätigkeit.[/quote]

Ja, bei solchen Beträgen und Null Steueraufkommen interessieren sich die FÄ da wenig für. Kritisch wird's, wenn Freiberufler in den Bereich kommen, ab dem bei Gewerbetreibenden Gewerbesteuer fällig wäre. Also ab 24.500 Euro Gewinn. Da prüfen die extrem penibel nach, auch für vergangene Jahre. Je klammer die Kommunen sind, umso penibler (denn die Gewerbesteuer ist die einzige Steuer, die bei den Kommunen bleibt). Und wenn dann gewerbliche Leistungen auftauchen, wird's oft bitter - weil die FÄ den Freiberuflerstatus auch widerrufen können. Auch nach Jahren...

[quote]Heb natürlich Quittungen und Kontoauszüge ewig auf, falls da mal was kommen sollte.[/quote]

Das ist wichtig, ja. Alle Quittungen, alle Rechnungen, alle Steuerunterlagen, alle Auftragsbestätigungen etc. pp. 6-10 Jahre Aufbewahrunsgfrist.

c_writer
schneggäää
Posts: 21
@ fit mit graphit: Also sind bei dir absolut keine laufenden kosten angefallen???
ach ja, iwo hab ich gelesen, dass der freibetrag 2010 etwas steigen soll...


Logischerweise würde es sinn machen ein seperates Bank- und E-Mail-Konto anzulegen?!
Um das auch für den fall, dass das FA mal was wissen will, übersichtlicher und sauberer zu trennen...

Wie schauts bei nem Freiberufler mit Abschreibung bzw Absetzten von Arbeitsutensilien, PC, Telefon... und was man eben so braucht, aus?

Und das mit der MWST, macht das sinn? (wies geht, das weiß ich, ich hatte bwl in der schule - aber lohnt sich der aufwand?)
für privatleute bin ich dann 19% teurer für firmen ist das egal oder?
gibt es sonst noch Vor- und Nachteile?


LG
schneggäää
Anonymous
[quote="schneggäää"]
ach ja, iwo hab ich gelesen, dass der freibetrag 2010 etwas steigen soll...
[/quote]

Ja, für 2010 dann, auf 8004,- Euro. Spielt für dich aber keine Rolle, wenn du unter dem Kindergeldfreibetrag bzw. dem für die KK relevanten Einkommen bleiben willst/musst.

[quote]Logischerweise würde es sinn machen ein seperates Bank- und E-Mail-Konto anzulegen?![/quote]

Ist das eine Frage oder ein Ausruf? Manchmal ist weniger mehr. Auch bei Satzzeichen...

Mit deiner Bank musst du sowieso reden, weil die AGB für Privatkonten i.a.R. eben keine geschäftliche Nutzung vorsehen. Und Kunden, an denen Banken nichts verdienen, werden die dann so ganz einfach los ...

[quote]Um das auch für den fall, dass das FA mal was wissen will, übersichtlicher und sauberer zu trennen...

Wie schauts bei nem Freiberufler mit Abschreibung bzw Absetzten von Arbeitsutensilien, PC, Telefon... und was man eben so braucht, aus?[/quote]

Wie bei Gewerbetreibenden auch. Und vergiss' den Begriff "absetzen".

Betriebsausgaben mindern den Gewinn, es muss also weniger versteuert werden. Wenn du sowieso keine Steuern zahlst, bekommst du natürlich auch nichts zurück. Höherwertige Wirtschaftsgüter musst du über mehrere Jahre abschreiben (-> Google).

[quote]Und das mit der MWST, macht das sinn? (wies geht, das weiß ich, ich hatte bwl in der schule - aber lohnt sich der aufwand?)[/quote]

Definiere "lohnen".

[quote]für privatleute bin ich dann 19% teurer für firmen ist das egal oder?[/quote]

Da du selbst Umsatzsteuer bezahlst, jedes mal wenn du etwas kaufst, musst du sowieso damit kalkulieren. Du weist sie nur in deinen Rechnungen nicht aus.

Für den privaten Endverbraucher spielt das keine Rolle, der kann sich die bezahlte Umsatzsteuer (dort genannt Mehrwertsteuer) sowieso nicht zurück holen, egal ob ausgewiesen oder nicht. Der Firmenkunde aber schon, deshalb bevorzugen Firmenkunden meist Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Dazu kommt, dass die Umsatzsteuer i.a.R. den Gewinn erhöht. Das wird jetzt aber zu kompliziert, um es hier zu erklären. Lies dir das mal durch
http://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=4a73426c51cec&id=40e02eba6dd79

(Am besten den ganzen Mediaofon-Ratgeber!)

[quote]gibt es sonst noch Vor- und Nachteile?[/quote]

Ja, gibt es. Das Thema Vorsteuer. (ggf- ->Google).

Grundsätzlich würde ich dir ein Existenzgründerseminar empfehlen, gibt's oft günstig bei IHK, VHS und ähnlichen Trägern. Sich in Foren durchzufragen, kann das dort vermittelte Basiswissen nicht ersetzen.

c_writer
pknecht
Posts: 185
wenn du keine Lust auf zwei Jahre monatliche Buchführung, monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und monatliche Überweisungen hast dann nehm die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das nervt am Anfang gewaltig, vor allem weil man dann immer mal wieder hängt, wie macht man das jetzt bei einem Einkauf innerhalb der EU, was ist mit Schweizer Kunden, was mit Kunden außerhalb Europas (das Internet machts ja gut möglich) ...
Und wehe man gibt die Anmeldungen nicht rechtzeitig ab, dann bekommt man liebe Post, gibt man sie dann verspätet ab, kann es zu jeder Menge Komplikationen führen, das habe ich gerade am Backen, mir wird Geld zurücküberwiesen, das ich wieder zurücküberweisen muss, dann werden mal da 2 Euro Säumniszuschlag berechnet obwohl die Voranmeldung schon rausging und irgendwo draufgeschlagen und ich bekomm dann für 2 Euro ne Mahnung und noch viel mehr Späße. Erreichbar sind die Kollegen selten, mit viel Glück(!) zu den angegeben Zeiten.

Die Umsatzsteuer (MwSt.) ist fast schon was psychologisches. Natürlich schlagen die meisten die obendrauf, sprich du hast: Stundensatz x Stunden = netto-Betrag, hier kann man ab und an auch noch auf einen geraden schönen Betrag tüfteln und dann kommt die Umsatzsteuer obendrauf. Lustigerweise gibt es Firmen denen das sehr wichtig ist dass man USt. ausweist, weil sie die ja zurückbekommen, was ja ansich idiotisch ist, sie zahlen letztendlich gleich viel.

Und wegen der Müllgebühr kommt es auf die Kommune drauf an.
mad
Posts: 2226
was muss ich denn konkret als freiberufler als kleinunternehmer vorzeigen, steuerlich gesehen? Blick das noch nich so ganz mit den ollen Steuern.
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
LadyVader
Posts: 100
Künstlerische Tätigkeiten fallen unter freiberuflich, ergo ist kein Gewerbeschein nötig, du kannst dich beim Finanzamt als Freiberuflerin eintragen. Und ja, das ist wirklich so, ich habe auch ein Nebengewerbe, Grafikdesign und Texterei, freiberuflich und ich muss, außer einer Steuererklärung, nix tun, auch keine Steuern zahlen - allerdings nur bis zu einem gewissen Gewinn. Kommt man darüber, muss man als Freiberufler Einkommenssteuer zahlen...Gewerbesteuer etc fällt aber weg, weil man ja kein Gewerbe hat.

Ist ne gute Sache, und man kann sich sogar über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichern, ist nichtmal teuer.

GEZ und son Zeug muss man auch nur zahlen, wenn man eigene Büroräume hat. Ich arbeit von zuhause aus und muss wirklich, da geb ich dir die Hand drauf, nix zahlen.
mad
Posts: 2226
Ja den Unterschied kenn ich, will auch unter gar keinen Umständen ein Gewerbe :) Wie lautet dein Titel, bzwals was hast du dich eintragen lassen? Was hast du denen beim finanzamt gesagt, die wollten doch sicherlich wissen was du genau machzst?
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LadyVader
Posts: 100
Denen war das egal, für diese Berufung ist ja keine abgeschl Ausbildung notwendig.

Hab Grafikdesignerin, Journalistin, Autorin und Online-Redakteurin eintrage lassen mit einer Steuernummer, das Ganze hab ich auch schriftlich, um es auch nachweisen zu können.

Sonst muss ich nix tun, nur einmal im Jahr halt die Steuererklärung...und schön im Gr0ßhandel einkaufen :-D
mad
Posts: 2226
also du hast da angerufen, gesagt was du machen willst und die haben nix dagegen gesagt sondern dir nur den bogen geschickt? und du bist kleinunternehmer oder wie? Nebengewerbe kanns ja nich sein als Freiberufler.
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
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LadyVader
Posts: 100
Doch hab ein Nebengewerbe (das kann man ruhig so nennen, auch wenns kein richtiges "Gewerbe" ist), bin ja hauptberuflich Schülerin. Als Freiberufler ist man entweder ganz normal Unternehmer, oder halt wie ich Kleinunternehmer nach §19, wenn man das nur nebenbei macht oder in kleinem Stil.

Anrufen reichte nicht, ich musste da hin gehen, glaub noch Ausweis zeigen...dann hat er das in seinen PC eingetippt, eine Steuernummer zugeteilt und dann durfte ich nochmal gehen...irgendwann habe ich mir dann noch den Nachweis verlangt, weil ich ihn für etwas benötigt hatte.

Die Sache aufm Finanzamt hat nicht mal 10 Minuten gedauert und ich hatte bisher nie Probleme mit dem Zeug, eigentlich immer nur Vorteile.

Man ist sein eigener Chef, kann nen eigenen Stundenlohn festlegen, im Großhandel kaufen und auch sonstige Vorzüge genießen...

Wenn es i-wie machbar ist, würde ich auch später gern selbstständig bleiben.
Anonymous
[quote="mad"]was muss ich denn konkret als freiberufler als kleinunternehmer vorzeigen, steuerlich gesehen? Blick das noch nich so ganz mit den ollen Steuern.[/quote]

Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

Du wirst eine jährliche Steuererklärung machen müssen, als Teil davon sowohl eine EÜR, eine Einnahmeüberschussrechnung, mit der du deinen Gewinn berechnest als auch eine Umsatzsteuererklärung - mit den Werten "0" (da du als Kleinunternehmer die USt ja nicht ausweist, einnimmst, anmeldest, abführst).

"Vorzeigen" musst du darüber hinaus nichts, du musst aber alle Belege bis zu 10 Jahre aufheben, denn irgendwann wird der Betriebsprüfer des Finanzamtes die sehen wollen.

Ist dein Einkommen (d.h. dein _gesamtes_ Einkommen) geringer als 7834 Euro (im Jahr 2009) musst du keine Einkommensteuer bezahlen. Erst ab dem nächsten Euro wird besteuert. 2010 erhöht sich der Freibetrag auf 8004 Euro).

c_writer
Anonymous
[quote="mad"]also du hast da angerufen, gesagt was du machen willst und die haben nix dagegen gesagt sondern dir nur den bogen geschickt? und du bist kleinunternehmer oder wie?.[/quote]

Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

Wer im Erfassungsbogen des FA von der Regelung gebrauch macht, und fürderhin auf den Ausweis, die Einnahme, die Anmeldung und die Abführung ebenso verzichtet wie auf die Vorsteuer, ist Kleinunternehmer. Überschreitet er die Umsatzgrenze(n), wird er automatisch regelbesteuert (wobei "automatisch" heisst, dass er sich selbst darum kümmern muss).

[quote] Nebengewerbe kanns ja nich sein als Freiberufler.[/quote]

Neben"gewerbe" natürlich nicht, aber auch freiberufliche Tätigkeiten können nebenberuflich ausgeübt werden.

c_writer
mad
Posts: 2226
Danke für die Infos! :)
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Anonymous
[quote="mad"]Danke für die Infos! :)[/quote]

Gerne.

c_writer
LadyVader
Posts: 100
Eine Einnahmeüberschussrechnung mache ich nie, ich lege immer nur die Rechnungen bei, also die Belege quasi dafür, was ich eingenommen hab.
Anonymous
[quote="LadyVader"]Eine Einnahmeüberschussrechnung mache ich nie, ich lege immer nur die Rechnungen bei, also die Belege quasi dafür, was ich eingenommen hab.[/quote]

Auch wenn's sinnlos sein wird:

"Die rechtliche Grundlage für die EÜR ist § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG): "Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. (...)"

http://www.foerderland.de/2256.0.html

c_writer

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