RECHNUNG schreiben als Freelancer

Sie sind hier

Letzter Beitrag
deeplo
Beiträge: 166
RECHNUNG schreiben als Freelancer
Hallo,

ich habe vor kurzem eine Steuernummer beantragt und bin gerade dabei Rechnungen zu schreiben. Nun bin ich mir nicht sicher, was ich da alles auflisten muss. Soll die Mwst. erscheinen, auch wenn ich keine berechnen darf?! Was muss außer normaler Briefbogenstandards, Bezeichnung der Dienstleistung und Preis noch mit drauf sein?
Hat vielleicht auch jemand ein Beispiel, welches er mir zeigen kann?

Danke schon mal für die Hilfe!

LG deeplo
Brainpulse
Beiträge: 2101
Wenn du keine Mwst ausweisen darfst, bist du wohl als Kleinunternehmer gemeldet. In dem Fall was auf die Rechnung muss:

- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer (Kannst du selbst handhaben wie du sie zusammenstellst)
- Beim Rechnungsbetrag schreibst du zusätzlich dazu "MwSt. wird nicht ausgewiesen"
- Auflistung über die Art, Menge und Betrag deiner Leistung. Die Menge muss auf die Rechnung drauf. Und sei es nur als Stundenzahl.
- Im Text kannst du nochmal erläutern, warum du keine MwSt ausweisen musst.. Bei meinen Rechnungen sieht das so aus:
"Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerreglung gemäß § 19 UStG.
Sofern nicht anders angegeben ist Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum.
Der Rechnungsbetrag it innerhalb von 14 Tagen zu überweisen."
- Und natürlich deine Steuernummer, Bankverbindung, Adresse etc.
- Für Kunden aus dem Ausland wäre auch eine IBAN Nummer bei den Angaben deiner Bankverbindung nützlich.

Im Inet findest du aber auch nochmal genug Rechnungsmuster. Zur Not beim Finanzamt nachfragen. Die helfen dir gerne weiter.

Viel Spass mit Geld verdienen :D
Beantworte keine Fragen zu Mappen über Private Messages.
Anonymous
[quote="deeplo"]Hallo,

ich habe vor kurzem eine Steuernummer beantragt und bin gerade dabei Rechnungen zu schreiben. [/quote]

Hast du die Steuernummer auch schon bekommen? Die muss natürlich auf die Rechnung ...

[quote]Nun bin ich mir nicht sicher, was ich da alles auflisten muss. Soll die Mwst. erscheinen, auch wenn ich keine berechnen darf?! [/quote]

Nein, auf keinen Fall! Du darfst natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst*, als Ausweis gilt auch 'enthält 19% USt' oder 'inkl. 19% Ust' oder so.

Sobald du sie ausweist, schuldest du sie auch dem FA.

Ein Satz wie "Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nicht erhoben und nicht ausgewiesen." erklärt dem Rechnungsempfänger, warum du keine USt ausweist und einnimmst.

*Machst du denn von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch? Hast du das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entsprechend angekreuzt?

[quote]Was muss außer normaler Briefbogenstandards, Bezeichnung der Dienstleistung und Preis noch mit drauf sein?
Hat vielleicht auch jemand ein Beispiel, welches er mir zeigen kann?
[/quote]

Du hast doch sicher schon mal eine Rechnung bekommen?

http://www.ihk-nordwestfalen.de/steuern/bindata/musterrechnungen.pdf

c_writer
deeplo
Beiträge: 166
Hallo ihr zwei,

ich danke Euch! Im Prinzip habt ihr mir mit der Mehrwertsteuersache schon geholfen! Den Rest hatte ich schon drauf. War mir nur in der Sache total unsicher.

Kann ich die Frist für das Bezahlen der Rechnung selbst festlegen (z.B. 14 Tage) oder gibt es da Vorgaben?

~ deeplo
Anonymous
[quote="deeplo"]Hallo ihr zwei,

ich danke Euch! Im Prinzip habt ihr mir mit der Mehrwertsteuersache schon geholfen! Den Rest hatte ich schon drauf. War mir nur in der Sache total unsicher.

Kann ich die Frist für das Bezahlen der Rechnung selbst festlegen (z.B. 14 Tage) oder gibt es da Vorgaben?[/quote]

Da gibt es Vorgaben – nämlich die, dass das Zahlungsziel bereits im Vertrag abgemacht worden sein muss. Seit der Schuldrechtsreform reicht es nicht mehr, wenn der Gläubiger den Zahlungstermin in der Rechnung einseitig festlegt.

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/forderungsmanagement/tipps/forderungsmanagement/urteil-schuldnerverzug-zahlungsziel.html

c_writer
susanneK
Beiträge: 1
Hallo zusammen,

auch wenn der Beitrag etwas älter ist, habe ich ihn durch die Suchfunktion gefunden. Ich hatte vor kurzem die ähnlichen Fragen und habe einen Beitrag zum Thema [url=http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6100-kleinunternehmerregelung-umsatzsteuer.html]Kleinunternehmerregelung[/url] gefunden bei dem auch eine Musterrechnung vorhanden ist und alle Pflichtangaben aufgelistet und erklärt werden.

Hat mir sehr geholfen, vielleicht hilft es ja auch dem einen oder anderem der den Beitrag in der Suche findet ;)
KThomas
Beiträge: 7
Danke fürs teilen der Informationen. Wird mir persönlich sicherlich helfen.
Die Welt ist ein Buch und wer nicht verreist liest nur eine Seite.
MiniME
Beiträge: 3
Hi,


ich räume auch immer 3% Skonto ein, wenn die Leute innerhalb von 5 Tagen zahlen. Das hilft echt und die Kunden zahlen schneller und lassen die Rechnung nicht 4 Wochen lang liegen.
bamboo
Beiträge: 16
http://www.freelancer-blog.de/

ich fand den blog hier auch sehr hilfreich! noch nichts davon in angriff genommen but still..
Markusi
Beiträge: 2
Schau dich mal nach Online Rechnungstools um ... mittlerweile kannst du dir da alles in einem Baukasten System zusammenklicken und brauchst keine Angst vor Vater Staat oder Finanzamt haben :D
paulo
Beiträge: 25
Hallo,

hätte auch mal kurz eine Frage zur Rechnung.
Also ich schreibe meine Rechnung auch als Kleinunternehmer (Fotoassistent). Will die Grenze am Jahresende von (was war es noch gleich, 7500€?) nicht überschreiten, ist also eher nur ein kleiner Nebenjob. Nun war ich bei einem Steuerberater, und dieser hat mir gesagt, dass ich solange ich unter dem Steuerbetrag bleibe, keine Steuernummer angeben muss, und auch kein Kleinunternehmen angemeldet haben muss. Ist das alles soweit korrekt, oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?

Ne anderes Thema kam bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich 90% der Jobs mache, noch auf. Scheinselbständigkeit. Nun hörte ich einerseits, dass es mich nicht betrifft da meine Jobs bei denen Ich aushelfe Projektbezogen sind. Wiederum andere meinten das ich mindestens 3-4 andere Kunden haben muss, um nicht als Scheinselbständig aufzutreten. Weiß da jemand genaueres?
Bild des Benutzers Blacksmith
Blacksmith
Beiträge: 3382
Wenn ich sowas lese kriege ich das kalte Grauen...

Warum gehst du zu einem Steuerberater und fragst dann hier nochmal?
Warum fragst du ihn nicht gleich alles?

Beim nächsten mal solltest du aber vielleicht auch zu einem richtigen SB gehen oder zu einem der seine Berufsbezeichnung nicht im Lotto gewonnen hat.

Nach meinem Kenntnisstand hat der dir nur Grütze erzählt.

Ich möchte aber auch ungerne hier wieder bei Null anfangen.

Hast du diesen Thread mal gelesen?
Benutze die Suche oder schau dich mal in diesem Unterforum um, da wirst du einiges finden.

Wen dann noch Fragen offen sind können wir gerne drüber sprechen.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Friends

  • Art Directors Club
  • Butter & Fisch
  • Designdidaktik
  • Designspotter
  • designweeks.net