Namensgebung bei selbstständiger Tätigkeit ???

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schneggäää
Beiträge: 21
Namensgebung bei selbstständiger Tätigkeit ???
Hallo :)

meines Wissens muss bei der Namensgebung der komplette Vor- und Zuname zwingend mit in die Benennung - stimmt das?

also z.B. Max Mustermann Webdesign

Gibt es hier Unterschieden zwischen selbstständiger Tätigkeit und Gewerbe (ohne Handelsregister-Eintrag)?

und kann es nicht nur "Max M." oder "Mustermann Webdesign" sein?

Das Ganze ist ja für die Logogestaltung nicht unwichtig somit hoffe ich dass Ihr mehr wisst als ich UND ich evtl. doch nicht den ganzen Namen verwenden muss...
ansonsten wird das es nichts tolles mit dem logo :(


schonmal danke an alle die antworten ;)

LG schneggäää
mad
Beiträge: 2226
Sowas hab ich bei all meinen recherchen nicht gelesen und kann mir das auch nicht vorstellen. Also ich glaubs nicht.
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
Tootsly
Beiträge: 889
grundsätzlich ist das kein problem. aber es gibt dennoch einiges zu beachten:

- wenn du als freelancer arbeiten willst, also als einzelperson. ob gewerbe oder nicht. der name spielt keine rolle. wichtig ist die steuernummer und alle anderen notwendigen angaben auf deinen rechnungen, so dass dich das finanzamt zuordnen kann. also angenommen du möchtest nun mit dem namen "ananas design" auftreten, dann sollten deine rechnung (und auch deine website) zusätzlich deine vollständigen angaben (name, adresse, steuernummer <-- letzteres auf der website keine pflicht, nur wenn du etwas darüber verkaufst) im selben zusammenhang aufweisen

- bist du teil einer gesellschaft, zum beispiel einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), wird der Name teilweise zur Pflicht. Eine GbR macht zum Beispiel dann Sinn, wenn du dich mit jemand anderen zusammentust, und ihr quasi eure Dienstleistungen gemeinsam anbieten möchtet. Diese Gesellschaft heißt im Normalfall "Müller/Schneider GbR"...oder Wahlweise auch "Lieschen Müller und Norbert Schneider GbR". Ihr bekommt für diese Gesellschaft, ob gewerblicher oder nicht gewerblicher Art, eine Steuernummer zugeteilt, weshalb es auch hier absolut notwendig ist auf zB Rechnungen die einzelnen Gesellschafter aufzuführen (die mitunter auch mehr als 2 sein dürfen!). Wenn das berücksichtigt wird, ist es aber kein Problem unter einem anderen Namen aufzutreten, wie eben "Ananas Design".
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Anonymous
[quote="schneggäää"]Hallo :)

meines Wissens muss bei der Namensgebung der komplette Vor- und Zuname zwingend mit in die Benennung - stimmt das?[/quote]

Ja. Jedenfalls in Analogie, wenn man Freiberufler hier mit Gewerbetreibenden gleichstellt.

"Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten."

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/Einzelunternehmen.jsp

[quote]Gibt es hier Unterschieden zwischen selbstständiger Tätigkeit und Gewerbe (ohne Handelsregister-Eintrag)?[/quote]

Das Gewerbe ist eine Form der selbstständigen Tätigkeit. Die zweite ist der Freiberuf. So langsam solltest du das mal lernen.

[quote]und kann es nicht nur "Max M." oder "Mustermann Webdesign" sein?[/quote]

Siehe oben.

[quote]Das Ganze ist ja für die Logogestaltung nicht unwichtig [/quote]

Doch. Für die Logogestaltung ist das vollkommen irrelevant. Da mussten Vor- und Nachnamen noch nie rein.

c_writer
Bild des Benutzers Blacksmith
Blacksmith
Beiträge: 3382
Ich geb auch noch meinen Senf dazu...

Im Antrag zur Steuernummer gibts du deinen Namen an.
Der muss auch auf Rechnungen etc.

Ob du dir zusätzlich noch einen Fantasienamen zulegst ist dir Überlassen.

Du bist die rechtliche Person.


Fa. WEBDESIGNMACHER >>>>>>>Fantasiename muss nicht sein
Max Mustermann>>>>>>>>rechtliche Person muss sein
Strasse
Stadt



Achja und das Logo machst du zum Fantasienamen...?!

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

schneggäää
Beiträge: 21
Hey danke für die Infos!

allerdings versteh ich da wohl immer noch was nich so ganz richtig...

laut diesem Auschnitt (siehe unten) "muss man im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten"
reicht es wenn es auf rechnungen steht? oder ist das teil des "firmennamens"?

das heißt doch dann aber ich muss das als "Maximilian Mustermann Webdesign" anmelden und kann mir nicht einfach nen "Firmennamen" ausdenken wie z.B. "1-2-3 Webdesign" (nur ein blödes beispiel...)



und ein Logo könnte ja iwie was mit dem "Firmennamen" zu tun haben, somit ist es für mich schon n unterschied ob ich nen ewig langen Maximilian Mustermann im namen hab oder n kurzes 1-2-3 oder iwas anderes...



Zitat:
http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/Einzelunternehmen.jsp

"Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. Eine Firma, die die Kaufmannseigenschaft und damit eine Eintragung in das Handelsregister voraussetzt, darf er nicht führen. Als Kleingewerbetreibender darf er jedoch seinen Namen durch eine Branchen- oder Sachbezeichnung oder ein Fantasiewort ergänzen."
Anonymous
[quote="schneggäää"]Hey danke für die Infos!

allerdings versteh ich da wohl immer noch was nich so ganz richtig...

laut diesem Auschnitt (siehe unten) "muss man im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten"
reicht es wenn es auf rechnungen steht? oder ist das teil des "firmennamens"?
[/quote]

Da du als Einzelunternehmerin keine Firma [i]hast[/i], sondern die Firma [i]bist[/i], ist dein ausgeschriebener Vor- und Nachname das Entscheidende.

Der muss überall im Rechtsverkehr mit auftauchen - bei deiner Anmeldung beim Finanzamt, auf Angeboten, auf Rechnungen, auf deiner Steuererklärung und so weiter.

[quote]das heißt doch dann aber ich muss das als "Maximilian Mustermann Webdesign" anmelden[/quote]

Ja. Und das Wesentliche ist das "Maximilian Mustermann" - das "Webdesign" ist schon optional.

[quote] und kann mir nicht einfach nen "Firmennamen" ausdenken wie z.B. "1-2-3 Webdesign" (nur ein blödes beispiel...)[/quote]

Richtig.

Wie blacksmith bereits schrieb: [b]Du[/b] bist die rechtliche Person.

Einzelunternehmer haben eben keine Firma. Und dürfen entsprechend auch nicht den Eindruck erwecken als hätten sie eine. Durch den Vor- und Nachnamen kann jeder im Geschäftsverkehr erkennen, dass hier ein Einzelunternehmer zugange ist.

[quote]und ein Logo könnte ja iwie was mit dem "Firmennamen" zu tun haben, somit ist es für mich schon n unterschied ob ich nen ewig langen Maximilian Mustermann im namen hab oder n kurzes 1-2-3 oder iwas anderes...[/quote]

Das Logo ist völlig wumpe. Du brauchst ja nicht mal eines. Das ist genauso optional wie die Bezeichnung 1-2-3 Webdesign.

Wenn du ein Logo haben willst, kannst du das gestalten, wie du lustig bist. Denn das Logo steht im Rechtsverkehr nie alleine - immer muss dein Vor- und Nachname dabei sein.

c_writer
schneggäää
Beiträge: 21
soooo ich hab nochmal ne runde gegoogelt... und ein PDF wiedergefunden was ich schonmal überflogen hatte...

siehe hier NR 32 ganz unten
http://www.ifb-gruendung.de/fs_downloads.htm

[color=darkblue]
Das nicht eingetragene Einzelunternehmen
muss im Geschäftsverkehr immer mit
Vor- und Zunamen des vollhaftenden Inhabers
auftreten. [b]Bei Freiberuflern reicht
der Familienname aus[/b]. Zusätzlich zum Eigennamen
dürfen Branchenbezeichnungen,
Buchstabenkombinationen und Phantasiebegriffe
verwendet werden. Der Eigenname
ist aber auf jeden Fall zu verwenden.
Zum Beispiel „Steuerberater
Heinz Müllermann.“[/color]


demnach würde der nachname reichen???

und ähm ist damit denn auch jemand gemeint, der ein gewerbe anmeldet hat, da z.B.Webdesign ja nicht immer als freier beruf anerkannt wird?!


lg schneggäää
mad
Beiträge: 2226
Ein Freuberufler ist kein Gewerbetreibender...
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
Anonymous
[quote="schneggäää"]soooo ich hab nochmal ne runde gegoogelt... und ein PDF wiedergefunden was ich schonmal überflogen hatte...

siehe hier NR 32 ganz unten
http://www.ifb-gruendung.de/fs_downloads.htm

[color=darkblue]
Das nicht eingetragene Einzelunternehmen
muss im Geschäftsverkehr immer mit
Vor- und Zunamen des vollhaftenden Inhabers
auftreten. [b]Bei Freiberuflern reicht
der Familienname aus[/b]. Zusätzlich zum Eigennamen
dürfen Branchenbezeichnungen,
Buchstabenkombinationen und Phantasiebegriffe
verwendet werden. Der Eigenname
ist aber auf jeden Fall zu verwenden.
Zum Beispiel „Steuerberater
Heinz Müllermann.“[/color]

demnach würde der nachname reichen???[/quote]

Demnach ja. Für Freiberufler.

[quote]und ähm ist damit denn auch jemand gemeint, der ein gewerbe anmeldet hat, [/quote]

Nein. Da steht es doch und du hast es selbst fett gemacht:

[b]Bei Freiberuflern reicht der Familienname aus[/b].

Gewerbetreibende sind nun mal keine Freiberufler ...

c_writer
pettywho
Beiträge: 2
Hallo, also ich bin freiberuflich tätig (Einzelunternehmen) und habe einen Firmennamen. Wichtig ist nur, dass du deinen Namen daneben setzt. Also Firma XY Inh. Willie Willson
So hab´s ich zumindest gemacht und hatte noch keine Probleme deswegen ;)
petty who ist der Meinung: DESIGN MUSS SEIN!
http://www.pettywho.de

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