Kleingewerbe anmelden oder nicht?

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karopiet
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Kleingewerbe anmelden oder nicht?
Hallo Leute,

nach jahrelangem googeln, rumtelefonieren etc. bin ich mittlerweile so durcheinander mit dem ganzen Thema dass ich hoffe, dass mir Jemand hier weiterhelfen kann. Am besten noch Jemand, der mal genau in der gleichen bzw. im Moment in der gleichen Situation steckt. :?

Und zwar habe ich folgendes Anliegen:

Ich fange ab September an an der FH Düsseldorf zu studieren. D.h. Mein Vater möchte ab da an wieder Kindergeld beantragen. Ich bin zu der Zeit auch wieder bei der AOK über meinen Vater Krankenversichert.

Jetzt möchte ich mir neben dem Studium ein bisschen Geld verdienen, indem ich als Freelancerin einige Aufträge annehmen möchte im Bereich Illustration und Printmedien (Flyer etc).

Jetzt habe ich auf einigen Seiten gelesen, dass ich dazu ein "Kleingewerbe anmelden muss".
Hier im Forum habe ich allerdings gelesen, dass man auch einfach auf Lohnsteuerkarte arbeiten kann. Deshalb die erste(n) Frage: [b]Muss ich ein Kleingewerbe anmelden oder kann ich auch einfach auf Lohnsteuerkarte arbeiten? Wenn ich auf Lohnsteuerkarte arbeiten kann, wie funktioniert das, bzw. wie und wo muss ich das "anmelden"? Worauf muss ich achten?[/b]

Nun komme ich zum 2. Problem: Ich habe hier http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2#p4d gelesen, dass ich höchstens ein Einkommen von 8.004 € Netto pro Jahr haben darf.
Etwas weiter unten der Seite wird dann aufgelistet, was als Einkommen gezählt wird und was nicht. Unter der Kategorie "Unberücksichtigt bleiben" fällt dann auf einmal folgender Punkt:

[i]Einnahmen bis zu 2.100 Euro/Jahr aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder Ausbilder, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (vgl. § 3 Nr. 26 EStG) ["Übungsleiterpauschale"][/i]

[b]Was fällt jetzt unter "nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten"?[/b]



Ich hoffe, dass hier Jemand helfen kann. Ich würde mich wirklich riesig freuen! :)
[size=85]Mach alles mit Leidenschaft und Liebe. <3
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FJR
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Also ich kenn mich zwar nicht sonderlich gut aus mit diesem ganzen kram, aber ich kann dir sagen, dass ich schon lange genau das mache, was du vor hast. Für künstlerische Tätigkeiten muss man kein Gewerbe anmelden, sondern kann einfach auf Honorarbasis arbeiten.
Habe dem Finanzamt damals geschrieben, dass ich das vor habe und eine Steuernummer (braucht man für jede Rechnung ab 150 euro) brauche.
Diese kam sofort und seit dem läuft das alles ohne Probleme.
:)
Hamburg meine Perle..
karopiet
Posts: 4
Danke für deine schnelle Antwort! :)

Das heißt für so kleinere Aufträge bis 150€ musst du gar nichts versteuern lassen?
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FJR
Posts: 166
Also versteuern musst du sowieso gar nichts, wenn du im Jahr nicht mehr als diese 8000
verdienst. Das hat nichts mit der 150 Eurorenzen zu tun. Weiß auch nicht genau wieso, aber bis 150 brauch man angeblich keine Steuernummer (wobei manche Firmen angeblich ohne Steuernummer gar nichts in ihrem System verbuchen können).
Dass du eine Steuernummer hast, hat nicht automatisch zu bedeuten, dass du Steuern zahlen musst. Du musst nicht mal Umsatzsteuer erheben, wenn du im Jahr nicht über einen bestimmten Betrag einnimmst, glaube ca. 7000-8000 waren das.
Hamburg meine Perle..
ohne titel
Posts: 152
moment: hier wird jede menge halbrichtiges oder gar nicht richtiges halbwissen erzählt.
ein steuerberater kann das.
ob du eine künstlerische tätigkeit ausübst, entscheidet im zweifel das finanzamt.
ob du im endeffekt steuern zahlst, ist eine sache, die pflicht zur abgabe einer steuererklärung samt zugehöriger buchhaltungspflicht und arbeit für den steuerberater ist eine ganz andere. das hast du ab dem ersten verdienten euro am hals.
die grenzbeträge, die hier rumschwirren sind teils nur theoretischer natur, teils falsch.
FJR
Posts: 166
Ich habe ja gesagt, dass ich von dem Kram nicht sonderlich viel verstehe und nur berichte wie es bei mir ist. Ich musste natürlich auch eine Steuererklärung machen, aber keinen cent Steuern zahlen, eben wegen dieser nicht erreichten Grenzbeträge. Diese sind ungefähre Angaben.
Hamburg meine Perle..
Heeleena
Posts: 93
eigentlich ist es doch ganz einfach: Ruf beim Finanzamt an oder geh dort zur Beratung. Dort kann man dir 100% Angaben machen, du bekommst alles ganz genau erklärt und man kann ganz genau deine persönlich Situation durchgehen. Ist doch tausendmal sicherer als hier im Internet ... ;)
Manche Finanzämter haben sogar ein Beratungstelefon oder ausführliche Informationsbroschüren ausliegen (teilweise auch im Internet abrufbar).
ChessMate
Posts: 13
Hallo Helena,

also ich kann dir nur teilweise antowrten, dafür aber richtig :)

Ich habe ein abgeschlossenes studium und habe immer neben dem studium gearbeitet.
wenn du familienversichert bleiben möchtest, darfst du im monat nicht mehr wie 400 euro erwirtschaften.
sobald du drüber kommst, musst du dich bei deiner krankenkasse studentisch selbst versichern, das liegt bei ca 72 euro um den dreh pro monat. du kannst dann auch nicht so einfach in die familienversicherung zurück.

du darfst im jahr nicht mehr als 8000 euro erwirtschaften, denn sonst gilst du nicht merh als student (hauptberuflich).
und du darfst normalerweise nicht mehr wie 20h pro woche unter dem semester arbeiten und 2 monate im jahr darfst du mehr arbeiten (ferien).

die 8000 euro grenze wird nächstes jahr allerdings abgeschafft und diese angaben gelten,w enn du angestellt als sogenannter werkstudent arbeitest.

so, da ich jetzt aber auch nochmal design anfange zu studieren, würde mich, wie dich auch, interessieren, ob man ein kleingewerbe anmelden muss und ob all diese geldgrenzen als freiberufler auch gelten.

da werde ich denke ich das finanzamt auch nochmals anrufen.

eine steuernummer benötigst du aber zum freiberuflichen arbeiten, das weiss ich schon.

viele grüße
FJR
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warum einfach, wenns auch kompliziert geht.... naja.. :roll:
Hamburg meine Perle..
mad
Posts: 2226
Meldet doch kein Gewerbe an, wenns nich sein muss! Freiberufler ist immer besser (kommt natürlich auch nich jeder rein, aber dazu hir mehr: http://72quadrat.de/selbstaendigkeitgrafikdesign/152.html/comment-page-1)

Gewerbe wird teuer und ist einfach unnötig in dieser Branche, es sei denn, ihr seid handwerklich unterwegs.

Weitere Infos, die mir damals geholfen haben:
http://www.webmaster-eye.de/Abgrenzung-freiberufliche-und-gewerbliche-Taetigkeit.344.artikel.html

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17616-Freiberufler.html
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
FJR
Posts: 166
[quote="mad"]Meldet doch kein Gewerbe an, wenns nich sein muss! Freiberufler ist immer besser (kommt natürlich auch nich jeder rein, aber dazu hir mehr: http://72quadrat.de/selbstaendigkeitgrafikdesign/152.html/comment-page-1)

Gewerbe wird teuer und ist einfach unnötig in dieser Branche, es sei denn, ihr seid handwerklich unterwegs.
[/quote]


sehr richtig! :)
Hamburg meine Perle..
Kirschmond
Posts: 170
Da hab ich auch gleich nochmal eine Frage:

Wenn ich jetzt auf Honararbasis Geld verdiene, ist doch die die 400-Euro-Regel sowieso hinfällig dachte ich?
Habe mich da mal beim Finanzamt erkundigt, und die sagten mir, dass, egal wie viel ich verdiene, ich mich selbstständig machen muss um ein Honorar bekommen zu dürfen. Und damit wäre ja auch die Familienversicherung hinfällig. Kennt sich da jemand aus?

LG
http://www.annkahi.de
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Blacksmith
Posts: 3382
[quote="FJR"][quote="mad"] es sei denn, ihr seid handwerklich unterwegs.
[/quote]
sehr richtig! :)[/quote]

Naja, ist so auch nicht ganz richtig.
Fliesenlegen=Handwerk, Mosaiklegen=Kunst
Möbeltischlern=Handwerk, "Möbeldesign"=Design
Metallgestaltung=Handwerk, Metallgestaltung=Kunst
Im Zweifel musst du es dem Finanzamt Beweisen das es nicht handwerklich ist.


Desweiteren, z.B. Kirschmond, werdet doch bitte etwas deutlicher von welchen "Grenzen" ihr redet. Und von welchen "Reglungen".
Du sprichst von Geld verdienen und 400€-Regel. Redest du vom Minijob?
Oder beziehst du dich auf eine Freigrenze bzgl. Kindergeld oder Versicherung?

Auch hat das eine mit dem Anderen nix zu tun.
Die eine Baustelle betrifft das Finanzamt, die andere betrifft Versicherungen, andere Baustellen sind die Eltern oder andere Ämter.
Wenn das nicht klar definiert wird dreht man sich hier im Kreis!
Auch gibt es keine Einheitslösung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Ansätze.

Ist vergleichbar mit "Mach mir doch mal eben schnell nen Logo..."

mad hat da ja eindeutige Links gesetzt die eigentlich alles beantworten.
Und wenn Fragen offen sind, dann bitte etwas klarer formuliert.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Kirschmond
Posts: 170
Okay, dann nochmal ausführlicher:

Wenn ich also jetzt einen Job annehme und nur 400 Euro verdiene (kein Minijob, sondern aus dem Grund, dass ich ja wenn ich mehr verdiene Sozialversicherungen zahlen muss) und dieser aber über eine Honorarregelung läuft, dann (so habe ich mich beim Finanzamt erkundigt) muss ich mich selbstständig machen oder eben ein Gewerbe anmelden und dann muss ich ja sowieso für alle Sozialversicherungen in voller Höhe selbst aufkommen. Ist das richtig? Oder bleibe ich mit meinen 400 Euro doch unter der Grenze für Sozialversicherungen und muss mich garnicht selbstständig machen? Irgendwie scheint mir da jeder zweite eine andere Auskunft zu haben. Und ich suche schon seit Ewigkeiten nach einer Antwort...Ist ja immerhin auch ein ziemlicher Wust an Informationen.
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Blacksmith
Posts: 3382
[quote="Kirschmond"]Okay, dann nochmal ausführlicher:

Wenn ich also jetzt einen Job annehme und nur 400 Euro verdiene (kein Minijob, sondern aus dem Grund, dass ich ja wenn ich mehr verdiene Sozialversicherungen zahlen muss) und dieser ...[/quote]

Sorry aber das ist schon Murks.

Bis 400€ ist es ein Minijob und bis 800€ ein Midijob.
http://www.foerderland.de/309.0.html
http://www.janvonbroeckel.de/soziales/minijobs/gleitzone.html

Grundsätzlich:
Du kannst dich anstellen lassen oder auf Rechnung arbeiten.
Angestellt: möglich als Minijobber (bis 399€ (oder800)) oder als "voller Angestellter" über 400€
Auf Rechnung: von 1€ bis unendlich...

In beiden Fällen sollte es , da du ja hauptsächlich Student bist, sich um eine Nebentätigkeit handeln. Dann bist du als Student versichert. (Das Zauberwort ist "geringfügig Beschäftigt")
Sollte sich das Verhältnis zugunsten der Arbeit verlagern bist du dort Versicherungsplichtig.
Und nicht nur Sozial- sondern auch Renten- etc.
Die Grenze liegt für Studenten glaube ich bei 20 Stunden die Woche.

Anderes Thema ist, was macht dein Arbeitgeber mit, was ist vielleicht für ihn am Angenehmsten und was machst du sonst noch.
Also wie kann man die Tätigkeiten verteilen.

Bist du Student und möchtest einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, als Minijob unter 400€ dann ist es eine Sache zwischen dir und dem Arbeitgeber.

Bist du Student und möchtest einer "gerinfügigen Beschäftigung" nachgehen und Rechnung schreiben, (weil dein Arbeitgeber dich nicht als Minijobber haben möchte oder du schon einen hast oder was weiß ich) Rechnungsbetrag können 200€ oder 2000€ sein, dann ist es eine Sache zwischen dir und dem AG und dem Finanzamt.
Auch sollte man hier wegen Scheinselbständigkeit aufpassen.

Du könntest, je nach Stundenlohn, für die gleiche Arbeit mehr Geld mit nach hause nehmen wenn es auf Rechnung geht.
Wenn es der einzige Job ist den du hast ist die Form des Minijobs sicherer.

Hoffe ich hab jetzt nix fehlformuliert.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Kirschmond
Posts: 170
Danke für deine ausführliche Antwort. Das was du hier geschildert hast, war mir nur leider schon größtenteils bekannt. Mir geht es einfach nur um die Frage: Wenn ich im Monat 400 € verdiene wäre es ein Minijob (das ist mir schon klar) aber sobald das ganze über einen Honorarvertrag läuft (also Rechnungen) dann ist es doch eben kein Minijob mehr. Richtig? Und ich muss mich dann definitiv selbstständig machen? Grund: Der Arbeitgeber würde es gerne über einen Honorarvertrag laufen lassen und ich würde einfach gerne wissen, ob das für mich die Selbstständigkeit zur Folge hat, was ja eigentlich ein Minusgeschäft wäre, weil ich ja trotzdem nur 400 € verdienen würde und zusätzlich noch Abgaben zu machen hätte.
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Blacksmith
Posts: 3382
So, jetzt kommen wir der Sache schon näher :)

Genau, bis 400€->Minijob; bis 400€ auf Rechnung kein Minijob ABER trotzdem noch als geringfügige Beschäftigung zu sehen! (Natürlich nicht im wörtlichen Sinn)

Und da kommt das eben mit den Stunden ins Spiel:
400€ könnten sein 20Stunden mit 20€
Du dürftest aber bis 80St. arbeiten das die Studientische Vers. noch greift.

Aber da man ja irgendwann nicht mehr Student ist muss man natürlich (wenigstens im Kopf) mitkalkulieren das man dann eben die Abgaben selber zu tragen hat.
Insofern müsstest du auch mehr als die 400€ in Rechnung stellen.
Bei Doppeltem Lohn also 800€.

Bei einem Jahr bist du aber über dem Steuerfreibetrag.

Du merkst es ist ein Abwägen von Verhältnissen.

Bedenke auch, wenn es der einzige Rechnungsjob ist, ist das eine Scheinselbsständigkeit!

400€ Minijob kosten den AG glaube 520€.

Wenn du also für 400€ auf Rechnung arbeitest machst du als Student zwar kein Minus, aber dein AG nen "Gewinn" von 120€ im Monat.

Und ja für Rechnungen (zumindest in der Art und Höhe) brauchst du eine Steuernummer (kein Gewerbe), zumindest im Bereich "Design", "Gestaltung, "Kunst"
und musst dann jährlich mit dem FA abrechnen.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

parkgalerie
Posts: 1115
Ja, du wärest selbständig, wenn du auf Honorarbasis arbeitest.
Das bedeutet zunächst einmal, dass du eine Einkommenssteuererklärung machen mußt.
Dazu brauchst du eine Steuernummer vom Finanzamt.
Einkommenssteuer zahlst du wenn dein jährliches Einkommen die möglichen Freibeträge überschreitet. Der Grundfreibetrag beträgt 8004 €.
Du bist grundsätzlich auch Umsatzsteuerpflichtig.
Bei einem jährlichen UMSATZ unter 17500 € kannst du zur Kleinunternehmerregelung votieren.
Du wirst dann von der Umsatzsteuer befreit.
Je nach Art der selbstständigen Tätigkeit benötigst du eine Gewerbeanmeldung.
Für natürliche Personen gibt es einen Gewerbesteuer Freibetrag von 24.500 € .

Das sind die Abgaben, die vom Finanzamt auf dich zukommen.

Natürlich kann die Selbstständigkeit darüber hinaus auch vielfältige Konsequenzen auf Kranken- Renten- und sonstige Versicherungen haben.
Diese lassen sich jedoch kaum in einem Designstudentenforum klären.

An welche Abgaben denkst du, die sonst zusätzlich auf dich zukommen?

Gruß,
Klaus

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Kirschmond
Posts: 170
Danke euch beiden, da weiß ich jetzt schonmal näher Bescheid :)
Bei mir wäre es so, dass ich in jedem Fall noch im Bereich des Steuerfreibetrages bleibe. Also, nur um das nochmal klar zu stellen - heisst also, dass ich nur eine Steuernummer bräuchte und kein Kleinstgewerbe anmelden muss? Das war jetzt noch nicht so genau ersichtlich für mich.
An zusätzlichen Abgaben dachte ich an Sozialversicherungsbeiträge. Die würden dann natürlich auch anfallen, bei einer Selbstständigkeit, egal wieviel man verdient (ob 100 oder 1000 €) Richtig?
Und in punkto Scheinselbstständigkeit: Wenn mein Arbeitgeber mich als Grafiker anstellt aber das nicht als Festanstellung tut, dann muss ich mich ja selbstständig machen. Fällt das dann auch unter Scheinselbstständigkeit. Gäbe es auch eine andere Lösung einer Anstellung auszuweichen?
http://www.annkahi.de
parkgalerie
Posts: 1115
So etwas wie ein Kleingewerbe gibt es nicht.
Es gibt die sogen. Kleinunternehmerregelung, die eine Umsatzsteuerbefreiung bedeuten kann.
Die Frage ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender selbstständig arbeitest,
hat damit nichts zu tun.
Hier darf ich einfach aus Wikipedia zitieren:
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG)."

Du bist als Selbstständige nicht sozialversicherungspflichtig.
Ob du dich sozial absichern möchtest, ist dann dein Privatvergnügen.

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Clueso
Posts: 235
Ich persönlich stand vor einem Jahr auch vor der Frage was ich nun machen kann/soll, und hab mich durch alle möglichen Halbwahrheiten im Netz gebuddelt.
Letztendlich hab ich ein Kleingewerbe angemeldet, weiße alle Rechnungen mit einem Verweis auf §19 UstG ohne Umsatzsteuer ( = "Mehrwertsteuer") aus und mach einmal im Jahr meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Fertig.
Solange ich nicht über ca. 7680€ im Jahr verdiene, muss ich auch nichts nachversteuern.

lg,
Cl
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