Imac im Studium absetzbar?
Imac im Studium absetzbar?
Heyho, ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Unterforum bin oder ob dieser Beitrag meine Verwirrung nicht auch noch vermehrt...
aber aus verschiedenen Quellen kam mir zu Ohren, dass man z.B. den Kauf eines -in meinem Fall- Imacs irgendwie als Materialkosten (für ein Studium) absetzen kann oder einen Teil davon zurückbekommt.
Hat einer da ne Ahnung wo und wie man soetwas macht?
Ich werde ab April auf einer privaten Uni, bzw. Berufsfachschule oder auch Ergänzungsschule genannt Design studieren, würde mir das Teil aber gerne schon jetzt anschaffen.
Meint ihr das würde dann später zu Problemen führen, wenn der Kauf nicht innerhalb des Studiums war oder wenn die Rechnung evtl. nicht auf meinen Namen läuft ODER kann ich das bei meiner Schulform vllt sogar direkt vergessen?
Von einem Gravismitarbeiter hab ich jetzt auch noch erfahren, dass es wahrscheinlich noch schwerer wird etwas zurück zu erstatten, wenn ich den Education-Rabatt von 6% nutze...
Kann mir irgendeiner -wenn auch nur Gerüchteweise- weiterhelfen?
aber aus verschiedenen Quellen kam mir zu Ohren, dass man z.B. den Kauf eines -in meinem Fall- Imacs irgendwie als Materialkosten (für ein Studium) absetzen kann oder einen Teil davon zurückbekommt.
Hat einer da ne Ahnung wo und wie man soetwas macht?
Ich werde ab April auf einer privaten Uni, bzw. Berufsfachschule oder auch Ergänzungsschule genannt Design studieren, würde mir das Teil aber gerne schon jetzt anschaffen.
Meint ihr das würde dann später zu Problemen führen, wenn der Kauf nicht innerhalb des Studiums war oder wenn die Rechnung evtl. nicht auf meinen Namen läuft ODER kann ich das bei meiner Schulform vllt sogar direkt vergessen?
Von einem Gravismitarbeiter hab ich jetzt auch noch erfahren, dass es wahrscheinlich noch schwerer wird etwas zurück zu erstatten, wenn ich den Education-Rabatt von 6% nutze...
Kann mir irgendeiner -wenn auch nur Gerüchteweise- weiterhelfen?
Bin da nicht 100% Informiert da ich nie steuern gezahlt habe, aber so in etwa ist mein überblick über die Situation.
aber es gibt da auch irgendsone Reglung, dass wenn die Eltern die Ausbildung finanzieren, sie dadurch Steuervorteile haben oder so Ähnlich... und ich dachte dass es sowas auch bei Materialkosten evtl. gibt.
Ich mache gerade einen Mappenkurs und habe mir währenddessen ein MacBook Pro gekauft.
Nun hat einer meiner Mitschüler gemeint ich könnte am Ende des Jahres wenn ich meine Einkommenststeuererklärung mache, die Mehrwertsteuer zurückverlangen könnte, da die Anschaffung für das Studium genutzt wird.
Ich habe nun mal vor bei einer befreundeten Steuerberaterin anzufragen wie das ausschaut.
Oder hat jemand von euch schon Erfahrungen damit?
Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht.
Allerdings: wo keine Steuern bezahlt werden, da kann auch nichts zurückerstattet werden.
Am Besten beim Finanzamt anrufen, die sind meistens sehr hilfsbereit.
LG
Nun hat einer meiner Mitschüler gemeint ich könnte am Ende des Jahres wenn ich meine Einkommenststeuererklärung mache, die Mehrwertsteuer zurückverlangen könnte, da die Anschaffung für das Studium genutzt wird.[/quote]
Die Mehrwertsteuer kannst du nicht zurückverlangen, das können nur regelbesteuerte Selbstständige. Die verrechnen die gezahlte Umsatz(=Mehrwert)steuer sofort mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld.
Du kannst als Privatmann/-frau aber den Rechner ganz normal als Werbungskosten ansetzen. Sofern du überhaupt Einkommensteuern bezahlst.
Denn, wie Schnii bereits schrieb: Wer keine Steuern zahlt, bekommt auch nichts zurück. Die Werbungskosten [i]mindern[/i] nur die Steuerschuld und wenn die =0 ist, bleibt es auch dabei.
Werbungskosten können allerdings auch [b]nach dem Studium[/b] noch geltend gemacht werden – der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Kosten eines Erststudiums Werbungskosten sind.
Bisher konnte man die Kosten nur über den Sonderausgabenabzug bis max. 4000,- Euro geltend machen. Was im EInzelfall günstiger ist, muss man dann prüfen:
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14726
c_writer
Werbungskosten können allerdings auch [b]nach dem Studium[/b] noch geltend gemacht werden – der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Kosten eines Erststudiums Werbungskosten sind.
[/quote]
Interessant.... Danke für die Info!