Imac im Studium absetzbar?

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bibidanny
Beiträge: 9
Imac im Studium absetzbar?
Heyho, ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Unterforum bin oder ob dieser Beitrag meine Verwirrung nicht auch noch vermehrt...

aber aus verschiedenen Quellen kam mir zu Ohren, dass man z.B. den Kauf eines -in meinem Fall- Imacs irgendwie als Materialkosten (für ein Studium) absetzen kann oder einen Teil davon zurückbekommt.

Hat einer da ne Ahnung wo und wie man soetwas macht?

Ich werde ab April auf einer privaten Uni, bzw. Berufsfachschule oder auch Ergänzungsschule genannt Design studieren, würde mir das Teil aber gerne schon jetzt anschaffen.

Meint ihr das würde dann später zu Problemen führen, wenn der Kauf nicht innerhalb des Studiums war oder wenn die Rechnung evtl. nicht auf meinen Namen läuft ODER kann ich das bei meiner Schulform vllt sogar direkt vergessen?

Von einem Gravismitarbeiter hab ich jetzt auch noch erfahren, dass es wahrscheinlich noch schwerer wird etwas zurück zu erstatten, wenn ich den Education-Rabatt von 6% nutze...

Kann mir irgendeiner -wenn auch nur Gerüchteweise- weiterhelfen?
Michael M.
Beiträge: 375
Wenn du das ding dann anschaffst um zu damit zu arbeiten kannst du es genauso wie jeden Bleistift von der Steuer absetzen. Das setzt natürlich voraus das du überhaupt steuern zahlst (nen einkommen hast)

Bin da nicht 100% Informiert da ich nie steuern gezahlt habe, aber so in etwa ist mein überblick über die Situation.
Dig yourself, Laz'rus dig yourself!
dima
Beiträge: 27
absetzen und geld zurück sind verschiedene sachen. wenn du selbständig bist, gewerbe angemeldet hast oder als freelancer gemeldet bist kann du einen imac [u]von der steuer [/u]auf 3-4 jahre abschreiben. wenn du das geld dafür von der uni haben willst würde ich warten. vieleprivate unis stellen iBooks oder subventionieren so einen kauf. aber soweit ih weiß nachträglich nicht mehr, wobei hängt sicher von der uni/akademie
bibidanny
Beiträge: 9
Also Steuern zahle ich sehr wahrscheinlich nciht, da ich ca. 1000Euro mtl zur Verfügung habe, die sich aus MiniJob Unterhalt und Kindergeld zusammen setzen....
aber es gibt da auch irgendsone Reglung, dass wenn die Eltern die Ausbildung finanzieren, sie dadurch Steuervorteile haben oder so Ähnlich... und ich dachte dass es sowas auch bei Materialkosten evtl. gibt.
dima
Beiträge: 27
ich würde abwarten ;)
Kasho
Beiträge: 66
Vor dem gleichen Problem bin ich auch gerade.

Ich mache gerade einen Mappenkurs und habe mir währenddessen ein MacBook Pro gekauft.
Nun hat einer meiner Mitschüler gemeint ich könnte am Ende des Jahres wenn ich meine Einkommenststeuererklärung mache, die Mehrwertsteuer zurückverlangen könnte, da die Anschaffung für das Studium genutzt wird.

Ich habe nun mal vor bei einer befreundeten Steuerberaterin anzufragen wie das ausschaut.
Oder hat jemand von euch schon Erfahrungen damit?
Es sind am Ende die [size=59][color=orange]Details[/color][/size], die dem Produkt sein Leben geben.
Schnii
Beiträge: 181
Also ich hab mal einen Computer von der Steuer abgesetzt - ohne den gewerblich, für den Beruf oder zur Weiterbildung zu nutzen. Das Finanzamt meinte damals das kann man alle 4 Jahre machen.

Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht.

Allerdings: wo keine Steuern bezahlt werden, da kann auch nichts zurückerstattet werden.

Am Besten beim Finanzamt anrufen, die sind meistens sehr hilfsbereit.

LG
Obstfliegen sind kleine Hubschrauber!
Anonymous
[quote="Kasho"]V
Nun hat einer meiner Mitschüler gemeint ich könnte am Ende des Jahres wenn ich meine Einkommenststeuererklärung mache, die Mehrwertsteuer zurückverlangen könnte, da die Anschaffung für das Studium genutzt wird.[/quote]

Die Mehrwertsteuer kannst du nicht zurückverlangen, das können nur regelbesteuerte Selbstständige. Die verrechnen die gezahlte Umsatz(=Mehrwert)steuer sofort mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld.

Du kannst als Privatmann/-frau aber den Rechner ganz normal als Werbungskosten ansetzen. Sofern du überhaupt Einkommensteuern bezahlst.

Denn, wie Schnii bereits schrieb: Wer keine Steuern zahlt, bekommt auch nichts zurück. Die Werbungskosten [i]mindern[/i] nur die Steuerschuld und wenn die =0 ist, bleibt es auch dabei.

Werbungskosten können allerdings auch [b]nach dem Studium[/b] noch geltend gemacht werden – der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Kosten eines Erststudiums Werbungskosten sind.

Bisher konnte man die Kosten nur über den Sonderausgabenabzug bis max. 4000,- Euro geltend machen. Was im EInzelfall günstiger ist, muss man dann prüfen:

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14726

c_writer
Schnii
Beiträge: 181
[quote="c_writer"]

Werbungskosten können allerdings auch [b]nach dem Studium[/b] noch geltend gemacht werden – der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Kosten eines Erststudiums Werbungskosten sind.

[/quote]


Interessant.... Danke für die Info!
Obstfliegen sind kleine Hubschrauber!

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