Wann bin ich ein Unternehmen?

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Kirschtörtchen
Posts: 4
Wann bin ich ein Unternehmen?
Hallo ihr Lieben,

ich stelle mir schon seit längerem die Frage, ob ich eigentlich ein Unternehmen bin, wenn ich Leuten meine Visitenkarte gebe.
Im Grunde steht dort nur mein Name mit Telefonnummer und Adresse drauf, und dass ich Mediendesignerin bin, aber ansonsten werbe ich nicht großartig für mich.
Die VK verteile ich hauptsächlich an Leute, auf die ich durch Freunde gekommen bin.
Muss ich da dann schon ein Gewerbe oder dergleichen anmelden?
punkt
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[quote="Kirschtörtchen"]
ich stelle mir schon seit längerem die Frage, ob ich eigentlich ein Unternehmen bin, wenn ich Leuten meine Visitenkarte gebe.[/quote]

Für unternehmerisches Handeln spricht, wenn du das zu Werbe- bzw. Akquisezwecken tust.

Ist aus der Verteilerei schon mal ein Auftrag geworden?

[quote]Die VK verteile ich hauptsächlich an Leute, auf die ich durch Freunde gekommen bin.
Muss ich da dann schon ein Gewerbe oder dergleichen anmelden?[/quote]

Was spräche denn dagegen?

BTW: Du hast in einem anderen Thread geschrieben, dass du für eine Agentur als Freelancer tätig bist - wie machst du denn das bitte, ohne Anmeldung als Gewerbetreibende oder Freiberuflerin?

p.
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Blacksmith
Posts: 3382
Visitenkarten haben und verteilen macht einen noch nicht zum "Unternehmer".
Grundlegend ist das erst mal eine Kontaktaufnahme. Auch Privatpersonen machen das.

Wenn aber über die Karte oder durch die Übergabe signalisiert wird das du eine Geschäftsbeziehung anbahnen möchtest, (und eine Berufsangabe/Titel zähle ich da nun auch noch nicht dazu) dann ist es sicher unternehmerisches Handeln.

Und dazu gibt es dann Gesetze und Verordnungen wie man da zu handeln hat.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

catwisle
Posts: 14
Nein, sei beruhigt, denn zu einem 'Unternehmen' scheint Dir das ganz Wesentliche noch zu fehlen: Geld. Oder korrekterweise Umsatz.

Bei uns gab es lange Zeit ein mehr oder minder ernst gemeinten Leitfaden zum Thema Selbstständigkeit (das ist es wohl, was du eigentlich meinst, nicht 'Unternehmen'). Du beginnst selbstständig zu sein, wenn du den ersten Auftrag annimmst, und bist selbstständig wenn die Software dann irgendwann legal ist.

Dabei ist der erste Punkt für dich der eigentlich interessante. Üblicherweise beginnt deine Selbstständigkeit dann damit, dass du einen Auftrag annimmst und in diesem Zug etwa einen 'Werkvertrag' unterschreibst. Dort ist genau beschrieben wie viel Geld du für welche Leistung bekommst und eben kein fester mntl. Lohn.

Im Moment, in dem du diesen Vertrag unterzeichnest und dieser vom Auftraggeber gegengezeichnet wird bist du automatisch in einer noch nicht weiter definierten Form selbstständig. Daraus resultiert auch der Umstand, dass du mit diesem Vertrag (ich glaube innerhalb von zwei Wochen, bin mit da aber nicht sicher) zum zuständigen Finanzamt musst und dich dort steuerlich erfassen lassen musst. Der Fragebogen heißt auch ziemlich genau so, wenn ich ich recht entsinne: "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung".

Je nachdem, wie gut gesonnen die dein Bearbeiter ist, wird man dir versuchen ein Gewerbe aufzuschwatzen oder eben nicht. Du bist aber - soweit ich das verstehe - 'nur' eine freiberuflich selbständige Designerin. Und eben kein Gewerbe. Und solange du nicht mehr als 17500 Euro Umsatz machst (bei den Zahlen bitte Vorsicht, bin da nicht 100% sicher) gilt für dich die Kleinunternehmer-Regelung.

So das ist erstmal mein Brei zu dem Thema ;)
punkt
Posts: 180
[quote="catwisle"]Nein, sei beruhigt, denn zu einem 'Unternehmen' scheint Dir das ganz Wesentliche noch zu fehlen: Geld. Oder korrekterweise Umsatz.[/quote]

Das ist nicht so ganz richtig:

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt vorher oder innerhalb eines Monats mitzuteilen. Bei Freiberuflern genügt dazu ein formloses Schreiben, Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe bei der zuständigen Stelle (Gemeinde, Gewerbeamt ...) an.

[quote]Du beginnst selbstständig zu sein, wenn du den ersten Auftrag annimmst,[/quote]

Das ist auch nicht richtig, konkrete Aufträge haben damit nichts zu tun. Sondern die Gewinnerzielungsabsicht, Werbemaßnahmen etc.

[quote]Dabei ist der erste Punkt für dich der eigentlich interessante. Üblicherweise beginnt deine Selbstständigkeit dann damit, dass du einen Auftrag annimmst und in diesem Zug etwa einen 'Werkvertrag' unterschreibst. [/quote]

Nein. Ob das dann ein Werkvertrag sein wird oder ein Dienstleistungsvertrag und ob beides überhaupt so exakt voneiander zu trennen ist (und ob überhaupt ein Vertrag unterschrieben wird [was empfehlenswert ist, aber in der Designbranche häufig nicht gemacht wird]), hat auch nichts mit dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit zu tun.

[quote]Je nachdem, wie gut gesonnen die dein Bearbeiter ist, wird man dir versuchen ein Gewerbe aufzuschwatzen oder eben nicht. [/quote]

Das hat nichts mit "aufschwatzen" zu tun, sondern mit den angebotenen Leistungen. Freiberufler dürfen halt keine gewerblichen Leistungen anbieten, wer das als Freiberufler trotzdem will, muss zusätzlich ein Gewerbe anmelden, um seinen freiberuflichen Status und dessen Vorteile nicht zu 'infizieren'.

[quote]Du bist aber - soweit ich das verstehe - 'nur' eine freiberuflich selbständige Designerin. Und eben kein Gewerbe. Und solange du nicht mehr als 17500 Euro Umsatz machst (bei den Zahlen bitte Vorsicht, bin da nicht 100% sicher) gilt für dich die Kleinunternehmer-Regelung.[/quote]

Die Kleinunternehmer-Regelung gilt nicht 'irgendwie automatisch', sondern dann, wenn man sich dafür im Rahmen der steuerlichen Erfassung bewusst entscheidet. Voraussetzung ist die Einhaltung der Umsatzgrenze ...

p.
catwisle
Posts: 14
Ein sehr dunkler Pfad, den du da einschlägst, lieber Punkt. Dann korrigiere doch bitte vollständig und ändere nicht nur die Modalitäten der Ausführung (nebenbei die schlechteste Art Diskussionen vom Bein zu brechen). Man könnte zu dem Urteil gelangen, es ginge dir gar nicht um die Beantwortung der Frage. Und hör' bitte auf deine eigensinnigen Zusammenfassungen als meine Worte zu verkaufen, das ist ja unerhört.
punkt
Posts: 180
[quote="catwisle"]Ein sehr dunkler Pfad, den du da einschlägst, lieber Punkt. Dann korrigiere doch bitte vollständig und ändere nicht nur die Modalitäten der Ausführung (nebenbei die schlechteste Art Diskussionen vom Bein zu brechen). Man könnte zu dem Urteil gelangen, es ginge dir gar nicht um die Beantwortung der Frage. Und hör' bitte auf deine eigensinnigen Zusammenfassungen als meine Worte zu verkaufen, das ist ja unerhört.[/quote]

Was ist dein Problem?

Meine "eigensinnigen Zusammenfassungen" sind 1:1-Zitate deiner falschen Ausführungen. Ich habe kein Interesse, irgendetwas mit dir zu diskutieren.

p.
catwisle
Posts: 14
[quote]Was ist dein Problem?[/quote]
So viele Dinge, hartnäckiges Schwarz-Weiß-Denken, selbsternannte Experten in Rechtsfragen, uvm.

Mit mehr Umsicht hättest du dann auch selbst bemerkt, dass meine "falschen Ausführungen" keine postulierten Halbwahrheiten, sondern lediglich zusammengefasste Erfahrungen sind. Und dass Erfahrungen "falsch" sein können – höchst bemerkenswert.
punkt
Posts: 180
[quote="catwisle"][quote]Was ist dein Problem?[/quote]
So viele Dinge, hartnäckiges Schwarz-Weiß-Denken, selbsternannte Experten in Rechtsfragen, uvm.[/quote]

Dann verzichte doch einfach auf dein hartnäckiges Schwarz-Weiß-Denken, dein selbsternanntes Expertentum in Rechtsfragen und vor allem: verzichte auf "u.v.m." Und für die vielen anderen Dinge suchst du dir am besten Hilfe.

[quote]Mit mehr Umsicht hättest du dann auch selbst bemerkt, dass meine "falschen Ausführungen" keine postulierten Halbwahrheiten, sondern lediglich zusammengefasste Erfahrungen sind. Und dass Erfahrungen "falsch" sein können – höchst bemerkenswert.[/quote]

Mit mehr Umsicht hättest du deine durchweg falschen Aussagen deutlicher als "zusammengefasste Erfahrungen" - womit denn? - kennzeichnen können. Oder sollte das abschließenden "[i]mein Brei[/i]" Hinweis genug sein, dass man deine Ausführungen nicht für bare Münze nehmen soll?

Vielleicht war deine 'Hilfestellung' ja nett gemeint - apodiktische wie falsche Behauptungen wie beispielsweise

[i]
"Und solange du nicht mehr als 17500 Euro Umsatz machst (bei den Zahlen bitte Vorsicht, bin da nicht 100% sicher) gilt für dich die Kleinunternehmer-Regelung."[/i]

in den Raum zu stellen und dann auf den Hinweis, dass die Inanspruchnahme der KU-Regelung eine aktive Entscheidung des Unternehmers gegen die geltende [b]Regel[/b]besteuerung (warum heisst die wohl so, hm?) und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gegenüber dem Finanzamt mitzuteilen ist [zum Nachgucken: Zeilen 58,59, 60] so angestochen und übergriffig zu reagieren, wie du es gerade tust, konterkariert das.

Oder trollst du einfach nur?

p.
hoppa
Posts: 10
Nun ja, um als Unternehmer aufzutreten gehört schon ein bisschen mehr dazu als Visitenkarten zu verteilen, wie hier ja auch bereits schon erwähnt wurde. Und ein Gewerbe musst du auch nur dann veranlassen, wenn du einen bestimmten Umsatz erwirtschaftest, aber das wurde hier glaube ich auch schon erwähnt. Im Übrigen ist das Verteilen von Visitenkarten auch nicht gerade die effektivste Maßnahme, wenn du mich fragst. Da gibt es weitaus mehr und effizientere Möglichkeiten, die du einschlagen kannst...
Kann nicht gibt´s nicht
punkt
Posts: 180
[quote="hoppa"]
Und ein Gewerbe musst du auch nur dann veranlassen, wenn du einen bestimmten Umsatz erwirtschaftest, aber das wurde hier glaube ich auch schon erwähnt. [/quote]

Unsinn hält sich hartnäckig und wird dann auch gerne wiederholt. Und das ist nun mal Unsinn. Ich frage mich, was das soll?

Ein Gewerbe wird nicht "veranlasst", sondern angemeldet und die Anmeldepflicht sowie die Anmeldefrist haben überhaupt nichts mit dem Umsatz zu tun, sondern sind gesetzlich in der Abgabenordnung (AO) definiert. Das gilt genauso für die Aufnahme einer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit:

[i]"§ 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

(1) Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das nach § 22 Abs. 1 zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung. Ist die Festsetzung der Realsteuern den Gemeinden nicht übertragen worden, so tritt an die Stelle der Gemeinde das nach § 22 Abs. 2 zuständige Finanzamt. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit. (...)

(3) Mitteilungen nach den Absätzen 1 und 1a[b] sind innerhalb eines Monats[/b] nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten."
[/i]

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html


Eine selbstständige Tätigkeit nicht anzumelden ist zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswirdrigkeit - die mit Geldbußen geahndet werden kann.

---

Da das hier aber ein Kampf gegen Windmühlen ist, Unsinn bestenfalls nachgeplappert und oft genug von verbalen Ausfälligkeiten begleitet ist (siehe "catwisle" in diesem Thread), war das mein letzter Beitrag zu diesem Themenkomplex.

Wer sich als angehender Selbstständiger nicht auf das Halb- oder Viertelwissen von zweifelhaften Forengestalten verlassen will, sollte sich beraten lassen - von Steuerberatern, Finanzämtern oder berufsständischen Organisationen. Selbst wenn das Geld kostet, kann es manchen Ärger ersparen.

p.
Blacksmith's picture
Blacksmith
Posts: 3382
Ja.

Allerdings es es schon richtig das man bei der Anmeldung der Tätigkeit schon drauf achten muss, das man eben keine gewerbliche Tätigkeit aufgedrückt bekommt (wenn man zum FA "fragend" geht und nicht "sagend") wenn man ihr eben nicht nachgeht. Da kann der "ottonormal"-Finanzsachbearbeiter oft nicht unterschieden, wo die künstlerische Tätigkeit anfängt und die Gewerbliche aufhört.
Als "Grafiker" ist man da eben schnell beim "Druck". Das ist aber weder willkürlich noch bös gemeint von den Menschen, sondern einfach schwer voneinander abzutrennen.
Daher ist es ratsam sich genau damit auseinanderzusetzen was man da nun vorhat.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

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