Widerspruch gegen nicht bestandene Eignungsprüfung

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Widerspruch gegen nicht bestandene Eignungsprüfung

Hi,

ich hab vor kurzem einen Brief bekommen, dass ich die Eignugsprüfung für den Studiengang Kommunikationsdesign leider nicht bestanden habe und ein bisschen über den erlaubten Durschnitt von 4,0 hinausbin. Meine Frage dazu ist jetzt ob es sich lohnen würde ein Widerspruch einzlegen. Auch wenn es etwas egoistisch klingt seh ich das Ergebnis nicht ganz ein.

Für meine abgegebene Mappe hab ich ungefähr eine 2,0 bekommen ( ich möchte das genau Ergebnis nicht verraten), und ohne zu sehr ins Detail zu gehen wurden mir die Aufgaben für die Eignungsprüfung erst 2 Wochen vor der eigentlichen Abgabe per E-Mail geschickt und auch nur dann nachdem ich Nachgefragt habe, ansonsten hätten sie mich wohl komplett vergessen. Das war wirklich nicht wenig was man da zu bearbeiten hatte, hab es aber zum Glück noch grad so geschafft alle Aufgaben fertigzustellen. Die mündliche Prüfung wurde dank Corona online durchgeführt und hat ungefähr 5 Minuten gedauert. Die Abgabeaufgaben und der mündliche Teil müssten beide schon sehr schlecht bewertet worden sein, wenn ich deswegen durchgefallen bin, was ich selbst nicht glauben kann.

 

Es hört sich wohl alles nach ner Menge mimimimi an, aber das ganze hat mir echt die Woche ruiniert sad Ich würde gerne jede Chance nutzen die ich bekommen kann, hab wenig Lust nochmal ein halbes Jahr zu warten.

PS: Ich möchte nebenbei noch erwähnen, dass sowohl die Mappe als auch die Aufgaben der Eignungsprüfung wegen Corona online hochgeladen werden mussten.

 

edit:Vielleicht irre ich mich auch und die Mappe hat keinen Einfluß auf den Durschnitt am Ende, aber ich nehme mal an dass sie auch Teil der Eignungsprüfung ist, oder nicht?

ArtStudent
Posts: 10

Hallo,

ich habe schon häufiger gehört, dass gegen nicht bestandende Eignungsprüfungen geklagt wird (ob das erfolgreich war, weiß ich aber nicht). Um welche Uni geht es denn, wenn ich fragen darf?

Ich würde da eher vorsichtig sein - denn der Ablauf der Prüfung, wie du ihn beschrieben hast, klingt nicht wirklich "falsch". Ich habe dieses Jahr mehrere Online-Eignungsprüfungen gemacht. Da war es normal, zwei Wochen für die praktische Prüfung Zeit zu bekommen, weswegen das auch erst zwei Wochen vorher verschickt wurde. Bist du dir da sicher, dass sie dich sonst vergessen hätten? An welcher Uni war das denn? Und auch die mündliche Prüfung ist maximal 10 Minuten lang, oft kürzer. Und auch das Online-Hochladen war wegen Corona an allen Unis, an denen ich mich seit der Krise beworben habe, normal. Was ich damit sagen möchte ist, dass du wahrscheinlich nicht wegen einem unfairen Ablauf der Prüfung klagen  kannst.

Und das mit der 4,0: Ich würde mir die Note nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Die Unis geben einem, wenn man durchfällt immer eine sehr schlechte Note, um es zu rechtfertigen. Denn sonst klagen sich wohl tatsächlich viele ein.

Ich möchte dich nicht davon abhalten, da ich dich und deine genaue Situation nicht kenne. Vielleicht funktioniert es ja tatsächlich. Du musst dich nur fragen: Ist dir der Stress, die Anwaltsstreitigkeiten und die Unbeliebtheit, die du dadurch bei den Professoren gewinnen wirst, wirklich lieber als es in einem halben Jahr nochmal zu versuchen?

Frag doch mal bei der Uni nach, woran es gelegen hat. Ganz nett, um dich zum Beispiel verbessern zu können. Vielleicht hast du Glück und erhälst eine Antwort.

 

Liebe Grüße!

parkgalerie
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Nein, es lohnt sich nicht.

sollte deine Klage Erfolg haben, wird die Eignungsprüfung für Dich extra wiederholt.

Das ist ein riesen Aufwand für die Hochschule. Welchen Grund sollten sie haben, ihr Prüfungsurteil zu revidieren und Dich plötzlich doch zu nehmen?

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https://www.parkgalerie-berlin.de/Mappenberatung.htm

Akkordeol
Posts: 4

Hallo zusammen!

Ich habe mich in diesem Semester für Kunst auf Lehramt beworben. Nach der Einladung zum zweiten praktischen Prüfungsteil und dem Prüfungsgespräch erhielt ich eine Ablehnung, die ich nicht ganz nachvollziehen konnte, da ich meiner Ansicht nach die Kriterien voll erfüllt habe. Ich legte einen Widerspruch ein, hatte aber kaum noch Hoffnung, da schon mehrere Monate verstrichen sind und das Vorgehen mit einem Anwalt durch die subjektive Wahrnehmung von Kunst einen Einspruch ziemlich erschwert. Kurz vor Bewerbungsende erhielt ich ein Schreiben, dass die Arbeiten erneut überprüft worden seien und sich im Anhang ein Formular der bestandene Eignungsprüfung befindet. Es ist zwar nicht die gleiche Situation, dennoch schadet es nicht, sich auch mal zur Wehr zu setzen, wenn man denkt unfair behandelt worden zu sein :) Für was hast du dich letztendlich entschieden?

LG

parkgalerie
Posts: 1115

Hallo Akkordeol,

Interessant. An welcher Hochschule hast Du Dich denn beworben?

LG

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