Praktikant - Rechte?

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rastagyal
Beiträge: 654
Praktikant - Rechte?

hye ihr lieben

hab da ne frage zwecks meines praktikas
im moment.
is nämlich so, dass ich gerade ein 2 monatiges
praktikum in einer werbeagentur mache, und dabei
unter anderem ein kinderbuch entwerfe.
hab ich nun auch schon fertig, bis auf die texte ist alles
von mir gestaltet und gesetzt...
jetzt soll das ganze an verlage gehn , oder wie auch immer,
aber nun die frage:
wenn das buch dann wirklich ankommen sollte, und zum verkauf
raus geh sollte, damit also geld verdient wird, hab ich da irgend ein
recht daran? steht mir da als praktikant was zu???
ich muss hier ja schon drum betteln, dass ich ein erstes exemplar
bekomme. jetzt wollen sie schon im vorraus ein zweites buch machen,
ich soll in den nächsten 2 lezten tagen, die ich noch in der agentur
bin, schnellst möglich noch zeichnungen zum teil 2 machen.. boah,
ich komm mir ein wenig ausgenutzt vor ... in gewisser hinsicht, weil ich das
ganze jetzt nicht mehr gewissenhaft zuende führen kann... ich würde es ja zu
hause dann weiter machen, nur dann kann ich ja sicher geld dafür verlangen,
nicht wahr?.. ich glaub das weiss meine chefin nur zu gut ;)
ja, naja, wär mal nicht schlecht zu wissen, was man denn da in dem
falle für ein recht hat.
???

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garrett
Beiträge: 909
moin

grundlegend würde ich davon ausgehen, dass du in einem untergeordneten verhältnis zu deinem "arbeitgeber" stehst, davon ist ganz besonders auszugehen, wenn du einen praktikanten-vertrag unterschrieben hast (siehe z.b. http://www.igmetall.de/jugend/studium/praktika_ingenieurstudium.pdf seite 24).

das bedeutet wohl, dass sämtliche übertragbaren rechte an dem was du für die agentur anfertigst auch automatischen übertragen werden, sprich vor allem die kommerzielle nutzung deiner kreativen ergüsse. das gilt bei arbeitnehmern sogar für ideen hinsichtlich neuer produkte (patente, geschmacksmuster)!

ich bin mir also ziemlich sicher, dass du keine rechte an diesem speziellen buch bzw den erlösen aus dem verkauf hast. eine andere frage wäre auch, ob du ein ganz anderes buch (auf eigene faust) mit dem gleichen design entwickeln darfst. selbst da würde ich denken, dass du keine rechte dran hast.

UND: grade wo die agentur ja von deiner arbeit überzeugt ist und sogar noch ein weiteres buch haben möchte, würde ich auf der rechtlichen schiene ohnehin nichts unternehmen! sag ihnen doch, dass du dich sehr freust, dass deine arbeit gut ankommt, die zeit aber einfach zu knapp bemessen ist, um das zweite buch in ähnlicher qualität fertigzustellen. du würdest aber natürlich gegen einen kleinen betrag .... usw

damit kriegen die das buch günstig & gut und du kohle & praxis & nen kunden 8)

greetz!

p.s. ich bin kein anwalt oder so - alles bitte im ernstfall von nem profi prüfen lassen!
rastagyal
Beiträge: 654
praktikumsvertrag hab ich nur für den ersten monat gehabt ...
den zweiten monat hab ich ohne vertrag...
???

ich hab ja meiner chefin schon gesagt, dass ich ja
immernoch erreichbar wäre, in darmsadt, wäre ja kein
problem... is aber ne kleine pfennigfuchserin, ich glaube,
eh die mir was bezahlen will.... ha.. na ma sehn

jetzt sitz ich vor ner liste neuer geschichten, und sie meinte,
diese oder jene geschichte kann man ja auch noch machen...
trallalala... also, wehe, sie versucht mein buch selber "nach"
zu illustrieren...

na ma schaun, vielleicht sieht sies ja noch ein.
danke für deinen tipp, weisst du, wie es ohne vertrag aussieht?
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garrett
Beiträge: 909
guten morgen

ohne vertrag ist die lage nur etwas unklarer, ich sehe für dich aber keinen vorteil. selbst wenn du dir was zusammendichtest, hätte es ja wohl kaum aussicht auf erfolg. ich kann dir aus eigener erfahrung sagen - die ganze rechtliche schiene kostet unendlich zeit, geld und nerven. selbst wenn du zu 100% im recht bist (was hier ja noch nicht mal der fall ist). das sollte daher immer der allerletzte notanker sein und selbst dann ist noch abzuwägen ob es die sache wert ist. ich hab schon fälle erlebt, wo selbst mit titel nichts mehr zu holen war.... :(

und wenn deine chefin dir in den letzten zwei tagen noch nen job reindrücken will, klingt das für mich ganz und gar nicht danach, als ob sie mit dem gedanken spielt sich da selbst dranzusetzen. du bist in ner prima situation, vielleicht gibts ja auch ne möglichkeit das du eine nicht-monetäre gegenleistung erhälst?? im zweifel mach ihr doch deutlich, dass du lust dazu hast, aber eben nicht mehr im rahmen des praktikums und lass das gespräch offen. die meldet sich, jede wette 8)

viel erfolg!
rastagyal
Beiträge: 654
hmm, hab mir schon gedacht, dass ich da null dabei bin,
hoff ja wenigstens auf meinen name im impressum...

das problem an sich ist, dass meine chefin (leider nicht sehr
seltenes exemplar) ein typ mensch ist, der mit anderen scheinbar
nicht gut klar kommt... das arbeitsverhältnis zw. abeitgeber und nehmer
is hier arg mistig...

das gleiche gilt zum praktikant, der ja schon von vorn herrein nicht
qualifiziert ist, geachtet zu werden..
... will sagen, wär mir diese frau sympathisch, käme ich mir nicht so
ausgebeutet vor und täte es sicherlich gern für sie, zumal es
ja ein wunderschönes projekt ist... aber eine, die einen nur runter macht
und einem dann so kommt... naja
heulen nützt nix, ich sehs mal mehr als vorbereitung auf die kommende
berufswelt, wer ist denn da schon nett ;)

muss man denn wirklich schwein sein? :shock:
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rastagyal
Beiträge: 654
hmm, hab mir schon gedacht, dass ich da null dabei bin,
hoff ja wenigstens auf meinen name im impressum...

das problem an sich ist, dass meine chefin (leider nicht sehr
seltenes exemplar) ein typ mensch ist, der mit anderen scheinbar
nicht gut klar kommt... das arbeitsverhältnis zw. abeitgeber und nehmer
is hier arg mistig...

das gleiche gilt zum praktikant, der ja schon von vorn herrein nicht
qualifiziert ist, geachtet zu werden..
... will sagen, wär mir diese frau sympathisch, käme ich mir nicht so
ausgebeutet vor und täte es sicherlich gern für sie, zumal es
ja ein wunderschönes projekt ist... aber eine, die einen nur runter macht
und einem dann so kommt... naja
heulen nützt nix, ich sehs mal mehr als vorbereitung auf die kommende
berufswelt, wer ist denn da schon nett ;)

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Lutz2017
Beiträge: 2

Hallo liebe Community, ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich hätte da mal eine frage in sachen Praktikums rechte und pflichten,

und zwar, meine Frau machte ein Pratikum von einer Weiterbildung, vom Job - Center, dieses wurde erfolgreich beendet.

Leider hat Sie 2 Tage gefehlt, leider ohne Krankenschein.

Soweit ist alles in Ordnung, Job - Center und die Weiterbildung wussten bescheid.

Die Praktikums stelle, fordert jetzt ein das meine Frau die 2 Tage nachholt, von Ihrer Freizeit.

Ist das zulässig, rechlicht was die jetzt da abverlangen?

Würde mich über eine antwort freuen

LG schön Tag noch

Lutz.

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Blacksmith
Beiträge: 3382

Mal davon abgesehen das nach knapp 15Jahren auch ein neuer Beitrag ok wäre, precore.net nicht unbedingt der fachlich richtige Ort für solche Praktika ist und hier auch keine Rechtsberatung stattfinden kann...

halte ich dieses Vorgehen für mehr als fair. Sich 2 Tage frei nehmen (abklemmen) kann sonst schon zur Kündigung führen. Das Angebot die versäumten Tage hinten anzuhängen ist somit echt ein Entgegenkommen.

Weiter verstehe ich auch nicht die Bedenken, ob das "ok" ist. Man macht doch ein Praktikum weil man etwas lernen möchte. Warum jetzt sich dem verweigern?

Was sagt das Jobcenter denn dazu? Die scheinen darüber informiert? Die wissen doch was sie dürfen und was nicht.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Lutz2017
Beiträge: 2

Schön Abend und danke für die Antwort,

das was ich selber nicht verstehe, dass Sie jetzt die 2 Tage nachholen soll, obwoll das Praktikum fertig ist.

Das Job - Center meinte auch das, dass es nicht okey sei, zumal es auch ein Arbeitsvertrag gibt zum anfahng Herbst.

Mir kommt es nur so vor dass die nur eine unbezahlte Arbeitskraft brauchen.

woanders hab ich gelesen das // ich Zittire Mal //

Was, wenn ich während des Praktikums krank werde?...

Auch in diesem Fall gilt für Sie, sofern Sie ein längeres freiwilliges Praktikum in einem Unternehmen machen, das Gleiche wie für Arbeitnehmer. Sie müssen sich umgehend krank melden, benötigen eine Bescheinigung vom Arzt,
 haben aber auch Anspruch auf eine Entgeldfortzahlung. Schüler- und Studentenpraktikanten müssen sich beim "Arbeitgeber" und bei ihrer Ausbildungsstelle (Schule/Uni) krank melden.

 

Job-Center und maßnahme wurden bescheid gegeben.

ist das denn jetzt rechtens?

zumal besteht ja auch bald ein Festes Arbeitsverhältnis, mit Probezeit.

 

 

 

 

Bild des Benutzers Blacksmith
Blacksmith
Beiträge: 3382

Nochmal: ob das rechtens ist oder nicht, können wir hier nicht klären, warum habe ich oben genannt.

Du zitierst in Bezug auf Fehltage bei Krankheit. Die Fehltage um die es aber geht sind unentschuldigt.
Deine Frau ist einfach nicht zum Job erschienen.

Wie ich auch schon schrieb, halte ich das Angebot des Nachholens für fair.
Die Firma, die einen Praktikanten beschäftigt, hat Kosten. Diese Kosten entstehen auch wenn der Praktikant nicht erscheint.
Weiter wurde ein Vertrag über dieses Praktikum geschlossen. Dort wird ein Zeitraum angegeben sein über die Dauer des Praktikums. Wenn es Fehltage gibt, ist der Vertrag noch nicht erfüllt worden.
Auch sollte in diesem Vertrag zu finden sein, was passiert, wenn man (unentschuldigt) fernbleibt.

 

In diesem Forum geht es in erster Linie um den Zugang zu einem kreativen (Design-) Studium und alles was damit zu tun hat. Das beinhaltet auch das Praktikum als Zugangsvoraussetzung zum Studium und auch das Praktikum im Studium und im Übergang zum Job.

Mit euren Belangen seid ihr hier nicht an der richtigen Stelle. Wie gesagt, klärt das mit dem Jobcenter, dafür sind die da.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

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