Abrechnung bei Messeverkäufen

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Wanderfalke
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Abrechnung bei Messeverkäufen

Hallo,

ich habe kürzlich als Illustratorin auf einer Messe ausgestellt (bin seit 3 Jahren neben dem Studium selbstständig) und dort einige Verkäufe getätigt und frage mich jetzt, wie ich diese Einnahmen in meiner Steuererklärung bzw. EÜR abrechne.

Konkret geht es um Drucke und Postkarten, die ich verkauft habe. Was, wie viele und Preise sind alle notiert worden. Kann ich unter "Einnahmen" einfach alles unter einem Posten "Messe XY" verbuchen oder muss das wohl genauer aufgeschlüsselt werden?

Zum Thema Steuer noch eine eher nebensächliche Frage: Was kostet es, sich durch einen Steuerberater eine "künstlerische Tätigkeit" bescheinigen zu lassen? Ich habe / brauche derzeit keinen SB, aber benötige vermutlich eine solche Bescheinigung.

Viele Grüße
Wanderfalke
 

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Blacksmith
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Sehe da nicht das Problem das unter "Sammelbetrag Messe XYZ" zusammen zu fassen. Besonders bei Postkartenbeträgen...
Die Aufzeichungspflicht hast du, bei Bedarf wirst du die genaue Aufstellung nachreichen.

Ein Steuerberater kann dir nicht die künstlerische Tätigkeit bestätigen, ebensowenig wie ein FA-Mitarbeiter das Gegenteil. Bei der Beantragung der Steuernummer, hats du deine Tätigkeit angegeben mit Designer/Künstler/Gestalter...
Damit ist das Thema eigentlich durch.
Natürlich kann es mal Vorkommen das dein FA-Sachbearbeiter anhand deiner Steuererklärung daran Zweifelt. Dann wirst du aber darüber informiert.
Dies habe ich aber bislang nur bei Freiberuflern gehört die nah an "Ausbildungsberufen" dran waren, wie z.B. Fotodesigner<->Fotografen.

Wurde deine künstlerische Tätigkeit angezweifelt?
 

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Wanderfalke
Beiträge: 33

Danke, ich werde die Abrechnung so machen.

Die Bescheinigung brauche ich für die VG Bild-Kunst. Die benötigen einen Nachweis meiner "Künstlerischen Tätigkeit", den ich wie folgt angeben kann: Zusendung von Publikationen oder Mitgliedschaft in der KSK oder durch den Steuerberater.

Ich kann denen auch ein Paket mit meinen Sachen schicken - vermutlich wäre das Porto auch geringer als die Kosten für solch eine Bescheinigung. Zu geben scheints das aber schon. Oder?

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Blacksmith
Beiträge: 3382

Ok, VG-Bild-Kunst... dazu kann ich dir nix sagen.
Das einfachste wäre wohl in dem Fall der Steuerberater, sofern du einen hast, der dir bestätigt als was du beim FA geführt bist. Eigentlich sollte dir auch dein FA-Sachbearbeiter einen entsprechenden Schrieb unterschreiben können.
-> Hiermit bestätigen wir das Frau... beim FA XYZ als freiberufliche Künstlerin angemeldet ist.

Ob die das machen, wird an der Tagesform liegen... ich würde es versuchen. Zumal auf der VG-Bild-Kunst-Seite steht -> oder in anderer geeigneter Weise belegt wird.

Aber ruf mal bei nem Steuerbüro an und frag die mal was die haben wollen. Kann mir vorstellen das es dafür (wie für fast alles bei Steuerberatern) eine Tabelle gibt. Und wenn nicht, obligt es eh dem SB. Kann dann nen Fünfer sein oder enn Fuffziger...
Denke die machen halt ebenso nur ne Abfrage beim FA nach der gemeldeten Tätigkeit. Denn ein Steuerberater ist nicht qualifiziert deine künstlerische Leistung zu beurteilen.

 

Evtl. reichten ja auch dokumentarische Bilder deiner Arbeiten per Mail?


 

 

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Wanderfalke
Beiträge: 33

Ich habe die VG Bild-Kunst einfach mal angeschrieben, ob nicht meine Website ausreicht (da sind alle Publikationen mit Bezugsadresse aufgelistet sowie Kunstwerke) oder meine Anmeldung beim FA. Ansonsten werde ich mich wohl an einen Steuerberater wenden. Ich denke auch, da kann der Preis sehr variieren... Aber auf dem ein oder anderen Weg wird es klappen ;)

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Blacksmith
Beiträge: 3382

Und, hast du Rückmeldung dazu bekommen? Wird sicher für andere auch interessant sein ;)

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