Rechtliche Lage bei fremden Fotos in Collagen

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Sarahtier
Beiträge: 272
Rechtliche Lage bei fremden Fotos in Collagen
Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen, wie es mit der rechtlichen Lage aussieht, wenn man fremde Fotos in Collagen/Scherenschnitten verwendet?

Ich habe folgendes gefunden: [i]Hingegen liegt eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander. Ob das der Fall ist, wird im Wege der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen, prägenden Merkmale des Erstwerkes mit dem Zweitwerk für jeden Einzelfall ermittelt werden. Als Richtlinie gilt: das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen. Ist ein solcher ausreichender Abstand gegeben und stellt das neue Werk eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über das allgemein Übliche hinausgeht, dann ist das neue Werk mit einem eigenen Urheberrecht geschützt. Es steht damit rechtlich selbständig neben dem Original. [/i]

Ich frage mich allerdings ob die Übergänge rechtlich gesehen dabei nicht fließend sind.. Wie sieht es bei Collagen aus, für die Motive von (mehreren) fremden Fotos verwendet wurden? Kommt es dabei darauf an, ob man das Hauptmotiv verwendet hat (z.B. den Kopf aus einem simplen Portrait) oder etwas eher beiläufiges (z.B. einen Baum aus einer Landschaftsaufnahme mit Wald)?
Ich gehe eigentlich nicht davon aus, dass Künstler/Designer, die sehr viel mit Collagen arbeiten, für jedes Bild die Rechte haben.. oder?

Danke für die Antworten! Liebe Grüße!
http://www.flickr.com/photos/59304632@N07/
punkt
Beiträge: 180
[quote="Sarahtier"]

Ich frage mich allerdings ob die Übergänge rechtlich gesehen dabei nicht fließend sind.. [/quote]

Ja, sind sie - es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen.

[quote]Wie sieht es bei Collagen aus, für die Motive von (mehreren) fremden Fotos verwendet wurden? [/quote]

Wie bei allen anderen Vewendungen von urheberrechtlich geschützten Werken auch - willst du kein Risiko eingehen, lass es oder lass dir Nutzungsrechte einräumen. Im Streitfall entscheidet ein Richter über den Einzelfall:

"Ob das der Fall ist, wird im Wege der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen, prägenden Merkmale des Erstwerkes mit dem Zweitwerk [b]für jeden Einzelfall[/b] ermittelt werden."

p.

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