Nutzungsrechte an Illustrationen ohne Vertrag

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oopsi
Beiträge: 54
Nutzungsrechte an Illustrationen ohne Vertrag
Hallo,
ich wurde in einem kleinen Betrieb für Hilfsarbeiten angestellt für 5€/ Stunde. Das ganze ohne Arbeitsvertrag. Als angehende Illustrations Studentin wurde ich schon nach kurzer Zeit statt zu Hilfsarbeiten zu illustratorischen Arbeiten herangezogen bei gleichbleibender Bezahlung. Nun möchten sie die Bilder auf diversen Gegenständen applizieren und gewinnbringend verkaufen. Ich möchte dort nicht weiter arbeiten, zum einen wegen der Bezahlung, und zum anderen wegen dem Arbeitsklima.
Kann mir Jemand sagen, wie es sich in diesem Fall mit den Urheber- und Nutzungsrechten verhält?

Im Internet hab ich gelesen, dass der Künstler das Urheberrecht behält, und der Arbeitgeber das Nutzungsrecht erhält. Es stand dort auch, dass es dort Ausnahmen gibt, wenn die Bezahlung in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, was ja bei mir eindeutig der Fall ist...
Allerdings gab es dem gegenüber auch wieder anderslautende Aussagen.
Nun wollte ich einfach gerne wissen, ob Jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht hat, oder sich mit der Thematik auskennt?

(PS Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum :) )
Trinität
Beiträge: 66
Hingehen, Alles mitnehmen was dir ist, zerreißen, was du magst. Am besten vor den Augen des Chefs. Was soll passieren? Hast doch eh keinen Vertrag.

Soviel zum Nutzungsrecht.
punkt
Beiträge: 180
[quote="Trinität"]Hingehen, Alles mitnehmen was dir ist, zerreißen, was du magst. Am besten vor den Augen des Chefs. Was soll passieren? Hast doch eh keinen Vertrag.

Soviel zum Nutzungsrecht.[/quote]

Deine Tipps sind hanebüchen.

Offensichtlich existiert ein Vertrag - durch konkludentes Handeln: oopsi arbeitet dort und hat Geld bekommen. Damit existiert ein Vertrag.

http://www.google.de/#q=konkludentes+handeln

Ob die Entlohnung angemessen, nicht angemessen oder gar sittenwidrig ist und welche Rechte oopsi zustehen, klärt im Streitfall ein Richter.

Der klärt dann im Streitfall auch, was mit oopsi passiert, wenn sie deinem Ratschlag folgt.

p.
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Blacksmith
Beiträge: 3382
[quote="Trinität"]Hingehen, Alles mitnehmen was dir ist, zerreißen, was du magst. Am besten vor den Augen des Chefs. Was soll passieren? Hast doch eh keinen Vertrag.

Soviel zum Nutzungsrecht.[/quote]
Damit wäre ich vorsichtig!



Das Urheberrecht kannst du nicht abtreten, du bist und bleibst immer der Urheber.
Nutzungsrechte kann man hingegen abtreten, ganz oder teilweise.
Sowas wird je Fall explizit ausgehandelt, oder in einem allgemeinen Vertrag festgehalten.

Z.B. Arbeitsvertrag, "AGB", oder auch per Handschlag (mit Zeugen).
Gibt es tatsächlich nichts in der Art, dann greifen die allgemein gültigen Gesetze.
Ich müsste nachschauen was das BGB dazu sagt oder was es im Arbeitsrecht dazu näheres gibt...
aber so ganz dunkel liegt mir im Hinterkopf:
Als Freiberufler ist und bleibt deine Arbeit deine, außer du verkaufst die Nutzungsrechte.
Als "Angestellter" (was du ja nun letztlich doch warst) gehört deine Arbeit dem Arbeitgeber.
Denn der hat dich ja dafür entlohnt. Heißt also, er erwirbt automatisch die vollen! Nutzungsrechte.

Insofern kann dir Trinitäts Vorschlag nicht nur eine Anzeige bringen, sondern du wirst mit etwas Pech richtig viel Geld los, da der AG sich den entgangenen Gewinn von dir wiederholen kann.

Fazit: Zahle das Lehrgeld und mache es nächstes Mal schlauer!
[size=85](oder, und da wirds knifflig, das solltest du nicht ohne fachlichen Beistand machen, der das nochmal prüft; tu so als ob du von Beginn an als Freiberufler tätig warst, schreibe eine Sammelrechnung für die Stunden, sofern du das kannst, und schiebe einen Nutzungsvertrag hinterher, für die erstellten und genutzten Arbeiten. Nicht dazu, dich an dem bisher geleisteten zu bereichern, das wird nicht klappen, aber das klar wird das es dein Zeug ist, und es in der Zukunft nur gegen Bezahlung verwertet wird.)[/size]

Ich stelle mir aber auch grad die Frage, wie wurdest du entlohnt? Bar auf die Hand? Schwarz?
Das würde das "oder" vereinfachen...

Achja, hier gibts keine Rechtsberatung, sondern nur Ideen und Gedanken...

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Trinität
Beiträge: 66
Okay, dann bitte doch kein Beispiel an meinem Vorschlag nehmen :o
War nur ne fixe Idee, find die trotzdem nicht so schlecht falls du schwarz arbeitest!
oopsi
Beiträge: 54
@Trinität: Genau das hätte ich auch am liebsten gemacht :D

@ Punkt, @ Blacksmith:
Danke für eure Ratschläge. Ich bin mir meiner Rechte wirklich unsicher. Die Bestimmungen im Urheber- und Nutzungsrecht sind eigentlich sehr eindeutig. Aber leider gibt es so viele Sonderregelungen, und schnell ist die Sachlage wieder unklar.
Naja, ich werde meinem Arbeitgeber meinen Standpunkt klar machen und mal schauen, welche Reaktion dann kommt. Vielleicht mach ich mir umsonst so viele Gedanken und es klärt sich einfach zu meinen Gunsten. :)

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