BAföGbezug, Künstler und Designtätigkeit unter einem Hut?!

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Wanderfalke
Beiträge: 33
BAföGbezug, Künstler und Designtätigkeit unter einem Hut?!
Hallo,

man könnte mein Problem ironischerweise mit "Ich verdiene zu viel Geld" bezeichnen.
Ich habe hier im Forum nach einiger Recherche kein Problem wie meines gefunden, lasse mich aber dennoch gern querverweisen!


Es geht um folgendes:

Ich bin unter 25 Jahren, studiere KoDe im 3. Semester und möchte bis zum Master auf jeden Fall auch im Studium bleiben. Ich beziehe derzeit BAföG und Kindergeld, bin dementsprechend über meine Eltern krankenversichert.

Das "Mal mir was" von Bekannten kennt und bedient sicher jeder von uns, diese Anfragen werden bei mir allerdings zunehmend gewerbsmäßiger. Ich stehe nun vor einem Illustrations-Auftrag über mehrere hundert Euro, allerdings für privat (keine Publikation).

Dazu kommt, dass ich bei einer öffentlichen Kunstausstellung mitgewirkt habe. Es gibt nun Kaufinteressenten für Bilder im Gesamtwert von ca. 1800 Euro. Das veranstaltende Museum erwartet, dass ich Rechnungen (oder eben nur Quittungen) an die Käufer stelle.


Mir ist klar, dass solche Summen nicht unter der Hand weggehen können. Ich habe vor einigen Monaten erwägt, mich selbstständig zu melden - aber damit wäre ich ja kein "Ordentlicher Stundent" mehr, ich war mir unsicher wegen anstehenden Krankenkassenbeiträgen und einer BAföG-Kürzung.

Ich würde jeweils für dieses und das nächste Jahr jährliche Einnahmen von allerhöchstens 3000 Euro erwarten, mehr sicher nicht. Davon kann ich natürlich nicht leben, muss also meinen jetzigen Versicherungs- und Förderungsstatus erhalten, da das Gewerbe nur eine Nebentätigkeit bleiben soll. Zumal sollte ich damit unter der Kassen-, BAföG- und Steuerlichen Freigrenze bleiben.



Reicht es aus, wenn ich meine Einnahmen und Ausgaben in der nächsten Steuererklärung offen lege (denn da ist ja nichts zu versteuern), ohne bei den Ämtern meine Tätigkeit anzumelden?

Ich gehe mal davon aus, dass es jede Menge Leute in unserem "Buissness" gibt, die genau das gleiche Problem haben - oder?


Grüße und vielen Dank für jegliche Hilfe...
Lisa
Reinex
Beiträge: 161
hallo,

informiere dich über die höchstgrenzen, die du jährlich verdienen kannst, um bafög und kindergeld zu beziehen.

wenn ich mich nicht täusche, müsste diese grenze für kindergeld bei eta 7000 euro liegen. aber schau am besten selbst nach, da gibt es ganz klare regelungen.

[color=#FF0000]MODedit: Ich glaube es hackt! *Zensiert*[/color]

ansonsten vielleicht nen versierten fachmann fragen???
Wanderfalke
Beiträge: 33
Hallo Reinex,

die Grenzen kenne ich. Staatliche Freigrenze bei 7834 Euro, BAföG-Freigrenze bei 3050 Euro, Kindergeld nanntest du schon. Ich bleibe unter diesen Beträgen.

Jemandem für 50 Euro "was malen" ist ja kein Thema und deswegen wird auch keiner Gewerbe anmelden, aber bei meinen Summen möchte ich schon auf der sicheren Seite sein - aber nicht gleich eine Existenz gründen.

Gibt es überhaupt Alternativen?

Ich habe demnächst einen Termin mit einem "Fachmann" und auch einen Steuerberater möchte ich hinzuziehen, mich würde es aber auch interessieren, wie es andere handhaben und mehrere Meinungen einholen.

Gruß
Lisa
Reinex
Beiträge: 161
ok. sorry, dann weiß ich auch nicht weiter. in dieser lage war ich niemals, ich hatte eher immer zu wenig geld.....

aber wenn du nicht über diese grenzen kommst, kannst du ja eigentlich nichts befürchten, oder?
vielleicht verstehe ich auch die fragestellung nicht so ganz, wo jetzt das eigentliche problem liegt. geht es um selbstständigkeit bzw. kleingewerbe?
Wanderfalke
Beiträge: 33
[quote="Reinex"]
aber wenn du nicht über diese grenzen kommst, kannst du ja eigentlich nichts befürchten, oder?
[/quote]


Das sehe ich auch so, aber falls es doch nicht so ist und ich dafür belangt werde... möchte ich eben auf der sicheren Seite sein. Und dein Satz und meine Antwort bringt auch meine Frage auf den Punkt (unter den in meinem ersten Post genannten, mich betreffenden Kriterien). ;)
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Ersteinmal: Hier erfolgt keine Rechtsberatung.

Zweitens: Reinex hat Modpost.

Drittens:
Wenn du die Freigrenzen kennst, dann weißt du ja schon was du verdienen darfst.
Allerdings solltest du dich tunlichst informieren WIE du verdienen darfst.

Als "Künstler,Desiger, Gestalter,..." meldet man kein Gewerbe an.
Diese Tätigkeiten fallen unter die "freien Berufe".

Natürlich musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, da es sich ja nicht mehr um Babysitten oder Rasenmähen (Taschengelderwerb) handelt.

Du bekommst eine Steuernummer und musst natürlich Buchhalten (oder es machen lassen).
Zum Jahresende machst du dann deine Selbstständigensteuererklärung (oder lässt es machen) mit Einnahmeüberschussrechnung:
Einnahmen -Ausgaben = Gewinn
Und mit dem [u]Gewinn[/u] solltest du dann unter den Grenzen bleiben, oder wenn nicht, bekommst du verständlicherweise weniger.

Und natürlich bist du dann noch "ordentlicher Studierender". Wieso denn nicht.
Bist du dann nicht mehr eingeschrieben? Ich denke doch wohl.
Du gehst ja Hauptsächlich dem Studium nach, und verdienst dir nur was dazu nebenbei.

Nehme dir 50€ in die Hand und gehe damit zu einem Steuerberater deiner Wahl und erkläre dem genau was du vorhast. Das sollte in einer halben Stunde geklärt sein.

Kein Gewerbe....
KEIN GEWERBE! :twisted:

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

punkt
Beiträge: 180
Nur der Vollständigkeit halber:

[quote="Wanderfalke"]Hallo Reinex,

die Grenzen kenne ich. Staatliche Freigrenze bei 7834 Euro, [/quote]

Es existiert keine "Staatliche Freigrenze" (was soll das sein?).

Falls du den [b]Grundfreibetrag[/b] bei der Einkommensteuer meinst, stimmt die Zahl nicht. Der liegt bei derzeit 8.130 Euro und soll 2014 auf 8.354 Euro steigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)

[quote]BAföG-Freigrenze bei 3050 Euro, [/quote]

2 x Nein. Auch das ist keine "Freigrenze", sondern ein Freibetrag und der liegt bei derzeit 4.880 Euro im Jahr.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

[quote]Kindergeld nanntest du schon.[/quote]

War aber auch falsch. Beim Kindergeld gibt es seit 2012 keine Beschränkungen mehr.

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php

[quote]Ich habe demnächst einen Termin mit einem "Fachmann" und auch einen Steuerberater möchte ich hinzuziehen,[/quote]

Prima, mach genau das - harte Fakten kannst du dir vorher mit ein bisschen Eigeninitiative selbst ergooglen und wohin du mit ...

[quote] mich würde es aber auch interessieren, wie es andere handhaben und mehrere Meinungen einholen.[/quote]

... "Meinungen" kommst, sieht man an diesem Thread ja sehr gut.

Wenn du wissen willst, wie andere das machen, findet du u.a. hier im Board ja Threads zu dem Thema.

p.
Wanderfalke
Beiträge: 33
Hallo Blacksmith,

wie gesagt folgt die eingehende Rechtsberatung noch.

ich fragte mich vor allem, ob ich als Freiberufler teils als eine Art Selbstständiger gehandhabt werde und damit automatisch hauptsächlich diesen Beruf ausübe (zumindest habe ich es so von meiner Krankenkasse gehört). Für das BAföG ist relevant, dass das Studium meine Haupttätigkeit bleibt.

Was mich aber in dem Falle des Kunstverkaufs beschäftigt: Wenn ich (imaginär) bei einem bekannten Online-Auktionshaus eine gebrauchte HiFi-Anlage für 2000 Euro versteigern würde, ist das ein privater Verkauf, der steuerlich unrelevant ist. Warum nicht auch bei einem Gemälde?


Danke nochmals an punkt, mit Freigrenzen meine ich die jeweiligen Freibeträge, also quasi die Grenze bez. Steuern, Zuschüssen usw. Aber du wusstest ja bei jeder Bezeichnung, was ich damit meine.

Ich habe mich darüber informiert, bin aber, wie ersichtlich, nur bei Informationen gelandet, die veraltet sind.

Ich möchte natürlich [b][i]nicht[/i][/b] schwarz arbeiten, deswegen informiere und handle ich ja nun, [b]bevor[/b] ich entsprechende Einnahmen erziele.

Gruß
Lisa
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Blacksmith
Beiträge: 3382
[quote="punkt"]Nur der Vollständigkeit halber:
[quote="Wanderfalke"]
BAföG-Freigrenze bei 3050 Euro, [/quote]
2 x Nein. Auch das ist keine "Freigrenze", sondern ein Freibetrag und der liegt bei derzeit 4.880 Euro im Jahr.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php[/quote]


Tatsächlich sind es wohl doch eher knapp über 3000€
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/250.php

Bei den 48xx€ geht es um abhängige Beschäftigung!




[quote="Wanderfalke"] ob ich als Freiberufler teils als eine Art Selbstständiger gehandhabt werde[/quote]
Nicht teils, als Freiberufler bist du Selbstständig.

[quote="Wanderfalke"]
und damit automatisch hauptsächlich diesen Beruf ausübe[/quote]
Nein, du kannst auch neben einer Festanstellung freiberuflich Selbstständig sein.

[quote="Wanderfalke"]
(zumindest habe ich es so von meiner Krankenkasse gehört). [/quote]
Die interessiert hier am allerwenigsten...

[quote="Wanderfalke"]
Für das BAföG ist relevant, dass das Studium meine Haupttätigkeit bleibt. [/quote]
... denn dies ist der Fall. Wie ich im anderen Post schon erwähnte, deine Haupttätigkeit (Hauptanteil Zeit) liegt im Studium.

[quote="Wanderfalke"]
Was mich aber in dem Falle des Kunstverkaufs beschäftigt: Wenn ich (imaginär) bei einem bekannten Online-Auktionshaus eine gebrauchte HiFi-Anlage für 2000 Euro versteigern würde, ist das ein privater Verkauf, der steuerlich unrelevant ist. Warum nicht auch bei einem Gemälde?
[/quote]
Weil das Gemälde nicht gebraucht ist (und selber erworben wurde), und durch eine schöpferische Leistung entstanden ist.

In der Zeit die du dir den Kopf zerbrichst mit solch merkwürdigen Gedanken, hättest du schon 3 EÜRs machen können.
Der oben aufgewiesene Weg ist der einzige der hier in Frage kommt.
Es gibt keine Nachteile und du bist auf der sicheren Seite. Vorteil: du hast noch "Welpenschutz" und kannst üben.
Es macht doch mehr Sinn einen solchen Schritt zu gehen, wenn es nicht drauf ankommt als wenn du von heute auf morgen den Schritt gehen musst um was zu Essen im Kühlschrank zu haben ;)

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

punkt
Beiträge: 180
[quote="Blacksmith"]
Tatsächlich sind es wohl doch eher knapp über 3000€
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/250.php[/quote]

Jein, hast Recht, es geht da primär um die abhängige Beschäftigung, aber das ist der rechnerische, anrechnungsfreie Freibetrag, nicht das erlaubte Bruttoeinkommen - es wird weiter unten auf der Seite genauer erklärt, wie der Freibetrag zustande kommt.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Bei selbstständigen Beschäftigungen muss man im Detail rechnen.

[quote="Wanderfalke"]
ich fragte mich vor allem, ob ich als Freiberufler teils als eine Art Selbstständiger gehandhabt werde [/quote]

Nicht "teils" und nicht als "eine Art", sondern als Selbstständige. Die andere Form der Selbstständigkeit ist das Gewerbe und die Alternative zur Selbstständigkeit das Dasein als Angestellte/r. Mehr gibt's nicht. Und da du nicht angestellt bist, bleibt nur die Selbstständigkeit.

[quote]und damit automatisch hauptsächlich diesen Beruf ausübe (zumindest habe ich es so von meiner Krankenkasse gehört). [/quote]

Nein, die Selbstständigkeit kann ja auch [i]nebenberuflich[/i]ausgeübt werden, das hängt dann eben vom Umfang der Tätigkeit ab. Und die kann bei dir sowieso nicht sehr umfangreich werden, denn wenn du in der GKV familienmitversichert bist, darfst du max. 385,- Euro eigenes Einkommen im Monat haben. Hast du mehr, musst du dich selbst krankenversichern.

[quote]Für das BAföG ist relevant, dass das Studium meine Haupttätigkeit bleibt. [/quote]

Ja, das hast du ja selbst in der Hand.

[quote]Was mich aber in dem Falle des Kunstverkaufs beschäftigt: Wenn ich (imaginär) bei einem bekannten Online-Auktionshaus eine gebrauchte HiFi-Anlage für 2000 Euro versteigern würde, ist das ein privater Verkauf, der steuerlich unrelevant ist. [/quote]

Nö, steuerlich irrelevant sind Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften bis 600 Euro im Jahr - alles darüber - das ist tatsächlich eine Freigrenze - , müsstest du in der Steuererklärung sehr wohl angeben (und versteuern):

http://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

[quote]Warum nicht auch bei einem Gemälde?[/quote]

Wenn du [i]einmal[/i] ein Gemälde bis 600,- Euro verkaufen würdest, würde das genau so behandelt werden wie die Stereoanlage, die du [i]einmal[/i] verkaufst Aber es bei dir ja nicht um Einmaligkeit ... Wenn du Stereoanlagen ankaufen und auf Verkaufsausstellungen wieder feilbieten würdest, wäre da auch nichts mehr mit privatem Verkauf, das wäre sehr klar eine gewerbliche Tätigkeit (weil Stereoanlagenhandel eben keine freiberufliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche ist).

[quote]Danke nochmals an punkt, mit Freigrenzen meine ich die jeweiligen Freibeträge, also quasi die Grenze bez. Steuern, Zuschüssen usw. Aber du wusstest ja bei jeder Bezeichnung, was ich damit meine.[/quote]

Ja, aber es ist sinnvoll, wenn du dir gleich die richtigen Begriffe angewöhnst (schon damit du weisst, wovon andere reden). Und bei Webseiten ...

[quote]Ich habe mich darüber informiert, bin aber, wie ersichtlich, nur bei Informationen gelandet, die veraltet sind. [/quote]

... ab und an auf's Datum gucken. ;)

p.
Wanderfalke
Beiträge: 33
Die letzten beiden Beiträge haben alle Fragen geklärt, die sich mir gestellt haben.

Meine Sorge bestand vor allem in Nachteilen, die mir durch die Freiberuflichkeit entstehen, aber die sind ja nun beiseite geräumt, vielen Dank :) (und eine EÜR ist bei meinen genannten drei Verkäufen wahrlich eine einfache Angelegenheit...)

Gruß
Lisa
Wanderfalke
Beiträge: 33
Und - angemeldet ;)
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Vielleicht magst du ja etwas berichten , für andere die ähnliche Überlegungen haben ;)

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Wanderfalke
Beiträge: 33
Es war tatsächlich alles in allem sehr einfach, mich hat nur wie gesagt die Unsicherheit zurückgehalten, ob die Meldung Auswirkungen auf Krankenversicherung/Staatliche Leistungen u.Ä. hatte.

Nach einem Beratungsgespräch von Seite der Kunsthochschule (die sowas kostenlos anbieten) war ich beim Finanzamt und habe mein mehrseitiges Formular ausgefüllt, damit war es letztendlich auch getan.
Neben persönlichen Daten sollte man sein zu erwartendes Einkommen für dieses und das Folgejahr schätzen können, und sofern das wie bei mir selbst unter dem BAföG-Freibetrag liegt, muss man sich um nichts weiter Sorgen machen. In meinem Fall habe ich neben meine angestrebte freiberufliche Tätigkeit ein "nebenberuflich" gesetzt, da ich ja "hauptberuflich" studiere. Nach dieser Angabe wird im Bogen nicht gefragt, mir wurde aber geraten, das zu erwähnen.
Auch habe ich mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden.
Alles, was mir neben dem Rechnungen-Stellen nun bleibt, ist eine Steuererklärung. Im Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass sie trotz Freiberuflichkeit gern neben der EÜZ noch eine richtige Steuererklärung hätten.

Ärgerlich ist momentan nur, dass ich jetzt seit fast zwei Wochen auf meine Steuernummer warte und dementsprechend meine Rechnungen nocht nicht stellen kann. Wenn es dann soweit ist, wird auch das BAföG-Amt noch über meine Tätigkeit informiert.

Soweit erstmal von mir.
Gruß
Lisa
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Danke dafür, da sind ein paar gute Hinweise dabei.

Ja, neben der EÜR, braucht es halt noch den Mantelbogen und Erweiterungen, wie z.B. die Anlage "KAP" sofern man Kapitalbildende Maßnahmen betreibt.

Bzgl. der Rechnungsstellung, du kannst aber, wenn der Kunde da mitspielt, dem erstmal eine Rechnung ohne StNr. schicken, mit dem Hinweis, das sobald die Nummer da ist, du diese ergänzt bzw. noch eine Rechnung mit Nr. nachschiebst. Bei einem Privatkunden wird er die Nummer auch nicht brauchen, bei §19 eh hinfällig, da keine Mwst. ausgewiesen ist.

Beantragt ist beantragt. Für die Abrechnung zählt das Antragsdatum.
Evtl. hilft auch nen Anruf beim FA für eine telefonische Durchgabe der Nr.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

parkgalerie
Beiträge: 1115
Hallo,

ich hatte damals bei meiner Anmeldung beim FA gleich eine vorläufige Steuernummer bekommen. Die richtige kam dann erst Monate später.
Hast du so etwas nicht bekommen?

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https://www.parkgalerie-berlin.de/Mappenberatung.htm

Wanderfalke
Beiträge: 33
Hallo parkgalerie,

nein, eine vorläufige Nummer habe ich nicht bekommen, sondern die Aussage, dass die Nummer "in den nächsten Tagen" bei mir ins Haus trudelt.


Heute war es tatsächlich so weit. Der Brief ist da :)

Ich habe auch schon vorläufige Rechnungen versendet, speziell das Museum aber legt offenbar extrem wert auf eine korrekte mit Steuernummer.
parkgalerie
Beiträge: 1115
Hi,
na, dann ist ja alles in Butter, und mir bleibt nur "Viel Erfolg" zu wünschen.

Klaus

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PiSquare
Beiträge: 60
ich buddel den Thread mal wieder aus :mrgreen:
Mir schwebt Ähnliches vor, neben dem Studium ein bisschen Freelancen als Fotograf, wenn sich etwas ergeben sollte.

Hier liegt dann auch der Hase begraben: Ich weiß einfach nicht, ob sich etwas ergibt oder nicht. Hier in meiner Stadt hab ich hin und wieder für Leute Fotos gemacht ohne etwas dafür zu verlangen, in der Studienstadt kenne ich noch niemanden, ich weiß also noch gar nicht, ob ich etwas verdienen werde weil ich nicht abschätzen kann, ob es überhaupt Nachfrage gibt.

Da das Studium nun mal bedeutet, dass ich irgendwann meine Brötchen damit verdienen muss, will ich nicht länger alles für lau machen, für den Fall einer Anfrage will ich also quasi vorbereitet sein und nicht dann erst mit der Amtrennerei anfangen.

Meine Frage ist also: Kann ich mich als Freiberufler anmelden und dann im dümmsten Fall keine Aufträge und Einnahmen haben? Hätte das irgendwelche Konsequenzen für Bafög, Krankenversicherung (bin selbst versichert) etc, wenn ich mit voraussichtlichen Einnahme gemeldet bin und dann nix verdiene? Muss ich am Ende irgendwo draufzahlen?
Wanderfalke
Beiträge: 33
[quote="PiSquare"]
Meine Frage ist also: Kann ich mich als Freiberufler anmelden und dann im dümmsten Fall keine Aufträge und Einnahmen haben? [/quote]

Ja!

[quote="PiSquare"]
Hätte das irgendwelche Konsequenzen für Bafög, Krankenversicherung (bin selbst versichert) etc, wenn ich mit voraussichtlichen Einnahme gemeldet bin und dann nix verdiene? Muss ich am Ende irgendwo draufzahlen?[/quote]

Nein! :D

Wenn du nicht - ich weiß die Zahl schon wieder nicht genau, aber diese liegt auf jeden Fall drunter - mehr als 4000 Euro im Jahr verdienst und dementsprechend auch nicht mehr als 4000 Euro an Gewinnprognose angibst, wirst du so oder so nicht zur Kasse gebeten, da du unterhalb jedes steuer- und versicherungspflichtigen Gewinns liegst. Letzteres bezieht sich auf die KV. Schließlich bist du damit immernoch ordentlicher und "hauptberuflicher" Studierender, der auch dementsprechend studentisch versichert ist.

Ich weiß nicht, ob es besonderer "Beweisführung" unterliegt, wenn man wirklich gar nichts eingenommen hat. Auch ich bin bisher ziemlich hinter meiner Gewinnprognose zurückgeblieben, und das ohne Konsequenzen.


Übrigens: Jetzt schon mit größeren Aufträgen (wenn möglich) anfangen ist sehr hilfreich. Schon einen Namen und ggf. Kundenstamm haben, wenn man mit dem Studium fertig ist, ist deutlich einfacher, als dann erst ins kalte Wasser zu springen und alles aufbauen zu müssen, wenn man es schon bräuchte.
PiSquare
Beiträge: 60
das ist schon mal sehr gut, wenn nix verdienen gar keine Konsequenzen hat, dann werd ich mich wohl spätestens Ende des Semesters als Freiberufler anmelden, es kann ja dann kaum was schief gehen :)
Kundenstamm aufbauen und versuchen zu Studienende so gut wie auf eigenen Füßen zu stehen ist genau mein Plan :mrgreen:

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