(Kranken-) Versicherung bei freiwilligem Praktikum

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wollke
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(Kranken-) Versicherung bei freiwilligem Praktikum
Hallo liebe Leute,

vorab: falls es zu diesem Thema schon einen Post gibt, bitte ich mit einem Link zu antworten;)

Mein spezielles Problem ist:

Ich bin kein Student mehr und werde ein freiwilliges Praktikum mit Vergütung unter 400€ machen.
Meine Krankenkasse sagte mir, dass mich meine Praktikumsstelle bei der Krankenkasse melden muss und einen Teil der Versicherungskosten trägt. Ich also wie ein Auszubildender versichert wäre.

Meine Praktikumsstelle hingegen meint, dass ich nicht bei ihnen mit versichert wäre.

Wer hat nun recht? Bzw wenn mich meine Praktikumsstelle nicht bei der Versicherung meldet, arbeite ich dann schwarz?? :shock:

Viel Bürokratie und Recht, aber vielleicht, hat jemand von euch Erfahrung damit..
ich würde mich freuen. Danke:)
punkt
Beiträge: 180
[quote="wollke"]
Ich bin kein Student mehr [/quote]

Und wie bist du dann jetzt versichert?

[quote]Meine Krankenkasse sagte mir, dass mich meine Praktikumsstelle bei der Krankenkasse melden muss und einen Teil der Versicherungskosten trägt. Ich also wie ein Auszubildender versichert wäre.[/quote]

Im Zweifelsfall hat sie da Recht. Der Betrieb entlohnt dich, wenn auch gering, aber dann gelten die üblichen Regeln und die enthalten eben auch die Versicherungspflicht.
wollke
Beiträge: 3
da ich nicht mehr familienversichert bin (ü 25)/kein student, bin ich freiwillig versichert.
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Wenn du bis 450€ regelmäßig im Monat bekommst ist das kein Praktikum, sondern fällt unter die geringfügige Beschäftigung, für die es ja klare Vorgaben bzgl. der Versicherungen gibt.

Aja, die Versichung erzält Unfug, vermutlich aber auf falscher Informationen.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

punkt
Beiträge: 180
[quote="Blacksmith"]Wenn du bis 450€ regelmäßig im Monat bekommst ist das kein Praktikum, sondern fällt unter die geringfügige Beschäftigung, für die es ja klare Vorgaben bzgl. der Versicherungen gibt.[/quote]

Gibt es natürlich, kann man bei der Knappschaft alles nachlesen ...

... aber es handelt sich [u]nicht[/u] einfach so um eine geringfügige Beschäftigung - sondern nur dann, wenn sie als solche auch über die Knappschaft angemeldet wird. Und der pauschale KV-Beitrag beim 450-Euro-Job von 13% ersetzt eben auch [u]keine[/u] Krankenversicherung.

"Personen, die ein Praktikum ohne Bindung an die Hochschule/Fachhochschule absolvieren, unterliegen der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, soweit sie aus der berufspraktischen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen."

http://www.versicherung-vergleiche.de/lexika/krankenversicherungslexikon/praktikanten.htm

[quote]Aja, die Versichung erzält Unfug, vermutlich aber auf falscher Informationen.[/quote]

Nope.

p.
wollke
Beiträge: 3
Ich habe eigenltich meine Fall der Krankenversicherung klar geschildert, aber teilweise bin ich mir nicht sicher, wie viel die Angestellten dort tatsächlich wissen..

Ist das was du u.a. mit "klaren Vorgaben" gemeint hast, Blacksmith?:
"Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen, für die der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung entrichtet, besteht Versicherungsfreiheit." (aus dem Lexikon)

Hier ist also die Rede von einem Pauchalbeitrag und ebendiesen scheint meine Praktikumsstelle nicht zu übernehmen/übernehmen zu wollen..

oder ist es genau dieser Satz, der meiner Praktikumsstelle recht gibt:
"Nachpraktikanten unterliegen als Arbeitnehmer grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht, so daß für eine daneben ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung kein Pauschalbeitrag entfällt, sondern individuelle Beiträge zu zahlen sind."
[url]http://www.versicherung-vergleiche.de/lexika/krankenversicherungslexikon/praktikanten.htm[/url]

danke für den link, punkt!
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Blacksmith
Beiträge: 3382
[quote="punkt"][quote="Blacksmith"]Wenn du bis 450€ regelmäßig im Monat bekommst ist das kein Praktikum, sondern fällt unter die geringfügige Beschäftigung, für die es ja klare Vorgaben bzgl. der Versicherungen gibt.[/quote]

Gibt es natürlich, kann man bei der Knappschaft alles nachlesen ...

... aber es handelt sich [u]nicht[/u] einfach so um eine geringfügige Beschäftigung - sondern nur dann, wenn sie als solche auch über die Knappschaft angemeldet wird. Und der pauschale KV-Beitrag beim 450-Euro-Job von 13% ersetzt eben auch [u]keine[/u] Krankenversicherung.
[/quote]
Gibt es den Fall der geringfügigen Beschäftigung die nicht über die Knappschaft läuft?
Und ich habe auch nicht geschrieben das er auf dem Weg versichert ist. Eben das ist er ja genau nicht, zumindest nicht KV. Da der Beitrag [u]kein[/u] KV-Beitrag ist , sondern "Sozialabgaben"!


[quote="punkt"]
[quote]Aja, die Versichung erzält Unfug, vermutlich aber auf falscher Informationen.[/quote]

Nope.

p.[/quote]

Natürlich tut Sie es, wenn sie sagt:
[quote]Meine Krankenkasse sagte mir, dass mich meine Praktikumsstelle bei der Krankenkasse melden muss und einen Teil der Versicherungskosten trägt.[/quote]

Wenn dann muss der Arbeitgeber sich bei der Knappschaft melden und die Abgabe für AV und RV zahlen.
Krankenversichern muss sich der Kollege selber.

Anders wäre es bei einem Pflichtpraktikum, aber das hast du ja vice versa geschrieben.

Ich würde hier der Einfachheit klar zwischen Praktikum und und "Minijob" unterscheiden, das macht es für die beteiligten doch einfacher die entsprechende Regelung zu finden. Rechtlich dürfte es ja keine Rolle spielen.
Bei den Praktika gibt es zuviel Auslegungsmöglichkeiten, auch innerhalb der verschiedenen Versicherer. Da kommt es dann auch auf den Einzelfall an.


wollke, die klaren Vorgaben sind eben die von dir und auch von punkt verlinkten.
Eben das ein Nachpraktikant(ohne Pflicht) kein Praktikant mehr ist und als normaler Angestellter zu versichern ist. (Er sich selbst!)
Daher eben meine Aussage: kein Praktikum sondern geringfügig Beschäftigt.

Den "Pauschalbetrag" müssen sie entrichten, an die Knappschaft. Oder sie stellen dich fest an, oder als freien Mitarbeiter oder es ist "schwarz".

Du solltest aber noch eine Möglichkeit prüfen, das hast du nicht erwähnt, deine freiwillige Versicherung, je nachdem was sie umfasst (eben auch RV und AV) könnte von einer Zahlung deines Arbeitgebers an die Knappschaft entbinden.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

punkt
Beiträge: 180
[quote="Blacksmith"]
Gibt es den Fall der geringfügigen Beschäftigung die nicht über die Knappschaft läuft?[/quote]

Wenn es nicht über die Knappschaft läuft, ist es formal keine geringfügige Beschäftigung. ;)

[quote]
Natürlich tut Sie es, wenn sie sagt:
[quote]Meine Krankenkasse sagte mir, dass mich meine Praktikumsstelle bei der Krankenkasse melden muss und einen Teil der Versicherungskosten trägt.[/quote] [/quote]

Nein, tut sie nicht:

[quote]Wenn dann muss der Arbeitgeber sich bei der Knappschaft melden und die Abgabe für AV und RV zahlen.
Krankenversichern muss sich der Kollege selber.[/quote]

Nein, muss er nicht. Wie bei jedem anderen pflichtversicherten Arbeitnehmer meldet ihn der Arbeitgeber bei der Krankenkasse an und Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
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Blacksmith
Beiträge: 3382
[quote="punkt"]
Wenn es nicht über die Knappschaft läuft, ist es formal keine geringfügige Beschäftigung. ;)
[/quote]

Richtig, und wozu dann der Kommentar:
[quote="punkt"]
... aber es handelt sich [u]nicht[/u] einfach so um eine geringfügige Beschäftigung - sondern nur dann, wenn sie als solche auch über die Knappschaft angemeldet wird.[]
[/quote]

[quote="punkt"]
Nein, tut sie nicht:[/quote]
[quote="punkt"]Nein, muss er nicht.[/quote]
Das magst du anders sehen, Fakt ist aber das wir hier von einer geringfügigen Beschäftigung sprechen in der sich der TE selber Krankenversichern muss, da er im Moment freiwillig versichert ist. Und ein "Minijob" nicht in die Pflichtversicherung fällt.
Die alternative wäre eine (befristete) Festanstellung die auf einer ganz anderen Arbeitsrechtlichen Ebene passiert, bei der dann die Aussage der Kraka (und deine) stimmt.
Aber das ist dann kein "Praktikum".

Deswegen, nochmal, von mir der Hinweis nicht von Praktikum zu sprechen, da es dort einfach zuviele verschiedene Möglichkeiten gibt. Bei einem Pflichtpraktikum bräuchte er sich z.B. nicht versichern...
Und da sich der Arbeitgeber sicher keinen neuen MA ans Bein bindet ist es auch müßig hier über eine Festanstellung zu sprechen.
Da wird der Arbeitgeber nicht mitspielen. Wenn doch, wäre die Frage nicht aufgekommen.

So, und ich denke das der TE mittlerweile weiß wie er sich verhalten sollte.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

punkt
Beiträge: 180
[quote="Blacksmith"]

Richtig, und wozu dann der Kommentar:[/quote]

[quote="punkt"]
... aber es handelt sich [u]nicht[/u] einfach so um eine geringfügige Beschäftigung - sondern nur dann, wenn sie als solche auch über die Knappschaft angemeldet wird.[]
[/quote]

Es handelt sich nun mal um keine, ich verstehe nicht, was dir daran unklar ist.

[quote]Das magst du anders sehen, Fakt ist aber das wir hier von einer geringfügigen Beschäftigung sprechen[/quote]

Nö, das ist eben kein Fakt. Nichts deutet bisher darauf hin.

[quote]So, und ich denke das der TE mittlerweile weiß wie er sich verhalten sollte.[/quote]

Darauf würde ich nicht wetten.
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Blacksmith
Beiträge: 3382
[quote="punkt"]
Es handelt sich nun mal um keine, ...
[/quote]

Sondern?
Abgesehen von der Festanstellung die wohl kein Arbeitgeber für einen Praktikanten eingehen würde?

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

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