Teilnahmeversuche an künstl. Eignungsprüfung(en)?
In der Anmeldung zur Mappenprüfung in Konstanz heißt es:
Erklärung Eignungsfeststellung
Hiermit erkläre ich, dass ich noch nie an einem Verfahren zur künstlerischen Eignung an einer (Fach-) Hochschule in Baden-Württemberg teilgenommen habe.
Ich hab ne Weile gesucht aber nichts definitives gefunden, meine aber mich daran zu erinnern das man das nur 2x in BaWü machen kann. Ist das in den anderen Bundesländern auch so geregelt?
Wenn ich nun versuche in Karlsruhe und Konstanz die Prüfung zu bestehen, jedoch an beiden scheitere, kann ich es danach nicht mehr in BaWü versuchen?
Wie ist da die Gesetzgebung/ Regelung? Hoffe ihr könnt weiterhelfen.
Schau mal hier, auf Seite 4 unter "Aufnahmeprüfung"...
http://www.htwg-konstanz.de/fileadmin/pub/fk_ag/stg_bkd/Bewerbung/Zulassungssatzung_BKD_2012.pdf
Danke für den Hinweis. Für andere die das eventuell interessiert, das hier sind die relevanten Passagen.
Wie läuft das denn eigentlich bei den anderen? Ich meine hier auf precore schon etliche male glesen zu haben wie Leute nach zig (mehr als drei) Versuchen noch genommen wurden. Wie geht das denn dann?
Wenn ich mich dieses Jahr an 3 Hochschulen bewerbe und an keiner genommen werde, wars das dann mit dem KD Studium generell / an der HTWG?
Habe mal eben sporadisch in Karlsruhe und Offenbach, wo ich mich auch bewerben werde, geschaut, ob ich was ähnliches finde. Ohne Erfolg.
Weiß jemand weiter?
Edit:
In Karlsruhe gilt folgendes
https://www.hfg-karlsruhe.de/sites/default/files/media/downloads/immatrikulationssatzung.pdf
Im Landeshochschulgesetz steht folgendes:
Hilft mir aber persönlich auch nicht so weiter, da es ja nicht wirklich auf die von Konstanz erwähnten drei Versuche eingeht. Einzig dieser Satz aus § 60 (2),2 "eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde" klingt so als ob er genau das meint. Wobei leider nicht erwähnt wird was "endgültig nicht bestanden" in der Praxis bedeutet.
Dein letzter Satz (60/2) bezieht sich auf Prüfungsleistungen in einem bereits angetretenem Studium.
Wenn man sich also z.b. nach einem gescheiterten Studium an Hochschule A, nochmal an Hochschule B einschreiben will um noch einen weiteren Versuch zuhaben.
Die "nur 2x/3x bewerben"-Regel gibt es nicht in allen Bundesländern, bzw. ist von Land zu Land unterschiedlich.
-> Bildungssache ist Ländersache.
Ansonsten wurde das auch schon das eine - oder andere Mal thematisiert.
Erste Schritte - hiermit fängt alles an.