Gesetz: Wiederholung der Eignungsprüfung
Gesetz: Wiederholung der Eignungsprüfung
Hallo Zusammen,
entschuldigt wenn ich was rauskrame was hier wahrscheinlich schon irgendwo steht.
Aber ich habe weder über Google noch in der Forensuche etwas eindeutiges gefunden.
Also man darf ja die Eignungsprüfung einmal wiederholen – aber gilt das pro Schule oder
bedeutet das in ganz Deutschland? Ich habe schon beides gehört... Sorry :)
Was stimmt nun?
entschuldigt wenn ich was rauskrame was hier wahrscheinlich schon irgendwo steht.
Aber ich habe weder über Google noch in der Forensuche etwas eindeutiges gefunden.
Also man darf ja die Eignungsprüfung einmal wiederholen – aber gilt das pro Schule oder
bedeutet das in ganz Deutschland? Ich habe schon beides gehört... Sorry :)
Was stimmt nun?
eine entsprechende Regelung dürfte also schulintern in der jeweiligen Studienordnung festgelegt sein.
Kostenlose Online Mappenberatung in der parkgalerie berlin
https://www.parkgalerie-berlin.de/Mappenberatung.htm
[/quote]
Das würd ich so nicht unbedingt unterschreiben wollen.
Allerdings fehlt mir grad die Zeit das zu be-/widerlegen.
Ich hab im Kopf, das man es beim 3. Mal geschafft haben muss...
Aber wie schon richtig gesagt, das findet sich alles in der Zulassungsordnung der jeweiligen HS.
Und die findet man auf deren Webseite.
Erste Schritte - hiermit fängt alles an.
Als ich mich beworben habe war es öfter der Fall, dass man 3 Versuche hatte oder unbegrenzte Versuche.
[url=http://www.butterundfisch.de/]Butter & Fisch - Begleiter für die Bewerbung zum Kommunikationsdesignstudium[/url]
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The Enrichment Center is required to remind you that you will be baked. And then there will be cake.
Bei den meisten Schulen gibt es aber diesbezüglich keine Beschränkung
In Konstanz spielt das aber Beispielsweise keine Rolle.
Man muss sich also für jede Uni informieren da es jede anders handhabt.