"künstlerische Befähigung" fehlt

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Green21
Beiträge: 19
"künstlerische Befähigung" fehlt
Hallo, ich bekam Post von der FH aus Hildesheim. Die meinten ich müsse die künstlerische Befähigung nachreichen aber die steht doch auch dem Zeugnis und zwar ist das dieser Text:

,,Entsprechend der Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kulturminister der Länder über Fachhochschulen i. d. F. vom 26.02.1982 berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."

Oder sieht eine künstlerische Befähigung anderst aus? Kann mich nicht mehr erinnern. :oops:

gruß
Bille
Beiträge: 117
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann meinen die, dass du den nachweis der eignungsprüfung nachreichen mußt. Wenn du die gemacht und bestanden hast, dann müsstest du auch einen Schrieb darüber haben
lg, bille
Green21
Beiträge: 19
Nein, das war die ganz normale Bewerbung. Erst muss man sich dort zu einer bestimmten Frist bewerben. Und nach der Frist ist ein Monat später die Mappenabgabe. Und vor dieser Mappenabgabe kam dieses schreiben das die künstlerische Befähigung fehlen würde.

:roll:
Grinsekatze
Beiträge: 159
hm, hab ich das richtig verstanden: du willst an der fh erst noch deine
mappe abgeben um dann eben diesen schrieb zu bekommen,
den sie jetzt von dir fordern?!

Werd ich nicht schlau draus.
ich weiss aber, wer dir in dieser frage ganz sicher helfen kann:
Ruf einfach im Sekretariat der FH an und frag nach :)
http://www.myspace.com/weltraumkeks
Grinsekatze
Beiträge: 159
[quote="Green21"]

,,Entsprechend der Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kulturminister der Länder über Fachhochschulen i. d. F. vom 26.02.1982 berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."
[/quote]

wo wird denn da eine künstlerische befähigung attestiert?
Sagt doch lediglich aus, dass du an einer FH ein Studium beginnen darfst,
was du mit nem Realschul-Zeugnis zB nicht dürftest.

In Designstudiengängen ist es neben diesem Zeugnis, über das du ja verfügst,
darüber hinaus notwendig eine künstlerische Eignung nachzuweisen.
In aller Regel wird hierfür eine Mappe vom Bewerber mit Arbeitsproben
eingereicht, welche je nach Qualität der Proben dann zum Erwerb
eines solchen Scheines führen kann. Und genau solch einen
Schein wollen die beigefügt haben.
http://www.myspace.com/weltraumkeks
Brainpulse
Beiträge: 2101
Wie Grinsekatze schon sagt. Künstlerische Befähigung hat nichts mit deinem Zeugnis der Fachhochschulreife zu tun :roll:
Beantworte keine Fragen zu Mappen über Private Messages.
Green21
Beiträge: 19
Die müssen was verwechselt haben oder ich...

Die künstlerische Befähigung bekommt man nachdem bestandenen Eignungtest richtig?

Denn ich habe wie auf der Webseite der HAWK beschrieben, mir den Antrag auf Zulassung zum Studium ausgefüllt und abgeschickt, danach kam halt die Info, das die künsterlische Befähigung fehlt.

Jetzt lese ich dort auf einer weiteren Seite, dass man wohl erst einen Antrag auf Teilnahme zum Feststellungverfahren hinschicken soll. Und DAS was ich gemacht habe, erst dann gefordert wird, wenn man die Eignungsprüfung auch bestanden hat. :lol:

Man man echt kompliziert dort durchzusteigen.
nelo
Beiträge: 35
Du hast etwas verwechselt.
[quote]Denn ich habe wie auf der Webseite der HAWK beschrieben, mir den Antrag auf Zulassung zum Studium ausgefüllt und abgeschickt, danach kam halt die Info, das die künsterlische Befähigung fehlt.
[/quote]

Genau dort liegt der Hund begraben. Zunächst bewirbst du dich für das Feststellungsverfahren. Dann reichst du deine Mappe ein. Nach Durchsicht wird man dann zur Prüfung eingeladen. Nach der Prüfung bekommst du dann ein bestanden oder nicht bestanden mit deiner entsprechenden Punktzahl/Wertung.

Nach diesem Prozedere kannst du den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen, sofern du die Prüfung geschafft hast.
Green21
Beiträge: 19
Derrick - Der Fall ist geklärt. :lol:

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