Selbstständige Tätigkeit oder Kleinstgewerbe?!?

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LadyVader
Beiträge: 100
Du brauchst mir keine Artikel zu posten - dein super Steuerprüfer, der zu den bösen Leuten ins Haus kommt, ist in unserem Gebiet ein Verwandter ersten Grades von mir - der natürlich niemals bei mir auftaucht! Deswegen nervt mich das Wort Steuerprüfer aus deinen Fingern gerade kolosal. Ich mache alles so, wie es sein soll, nach Anweisung von den Finanzbacken.

Zweitens, du bist wirklich noch dummer als ich dachte. Ich nehme einen Stundenlohn zwischen 40 und 70 Euro, je nachdem, ob ich den Kunden leiden kann oder nicht...und das als Ungelernte!

Deswegen bearbeite ich auch pro Monat dann nur 1-2 Aufträge (Grafik oder Text, oder beides), schreibe aber dennoch 100000 Texte am Tag in irgendwelche Blogs von mir.
Ich würde auch mal streng behaupten, dass ich ganz gut lebe als Schülerin...neben Neuwagen, modernsten Arbeitsgeräten und dazu noch eine professionelle Vollaustattung von allmö an Arbeitssoftware bin ich ganz gut bedient, würde ich sagen. Da es nix gibt, was ich nicht habe, und demnach nix vermisse, bin ich mit dem Stundenlohn eigentlich momentan noch richtig glücklich :wink:

Ich kenne auf Anhieb mindestens 20 Schüler oder Studenten, die liebend gerne mit mir tauschen würden, denn die müssen jeden Tag nach der Uni noch kellnern gehen oder Kloputzen.

Du kannst es jetzt in weiteren 500 Posts drehen und wenden wie du willst, du wirst nicht dagegen ankommen. Also, geh doch heim!
Anonymous
c_writer, komm hör auf, das ist unter deinem Niveau ;-)

Ich mein, klar c_writer erscheint manchmal schon patzig, aber ich finde seine Beiträge sehr hilfreich. Hier geht es doch nicht um das, ich hab, ich hab, ich hab und du hast nichts.

Ich hätte da aber noch ne Frage @ c_writer, denn ja ich bin in diesem Bereich total dumm und unerfahren ;) Deshalb: Möchte ich neben dem Studium nebenbei bisschen was verdienen, dann informier ich mich am besten beim Finanzamt oder muss ich da zu einem anderen Amt gehen?

LG
Dea

P.S.: Ich hab einen 9 Jahre alten Smart als Auto, eine Student Edition von Photoshop und eine Klobürste aus Metal :D
LadyVader
Beiträge: 100
naja, mit dem "ich hab und du hast nicht" hat c_writer begonnen. Menschen, die es nicht ertragen können, wenn sie unrecht haben, können sich eben nur so wehren. Aber egal, wieviele Beleidigungen noch kommen, es wird nix dran ändern, dass ich keine EÜR machen muss :lol:
*Agony
Beiträge: 44
omfg....
ihr koennt euch gar nicht vorstellen wie ich hier gerade gelacht habe...
hab nich so viel zeit immer reinzuschauen, aber is sowieso geiler, wenn man alles nach einander liest.

die tatsache, dass man mit irgendwen ersten grades verwand is, oder ihn einfach nur sexuell befriedigt, wird dich niemals vor ner steuerprüfung retten.
so viel vitamin b hast wohl selbst du nicht, LadyVader.

und nein ich habe nicht gesagt, dass du sexuellen kontakt mit jemanden hast, der im FA arbeitet.

Wir hatten Anfang des Jahres 2 Steuerprüfungen. Sowas kotzt wirklich an... wenn überall nur noch das FA sitzt ^^ leichter Verfolgungswahn... aber is durch, jetzt kanns weitergehn =)
Aus diesem Grund wuerde ich wirklich jedem empfehlen, sich ordentlich zu informieren.

und es ist relativ schade, dass Falsch-Annahmen (ich kann es nur so nennen, alles andere würde es zu sehr aufwerten) hier im Forum nicht rausgelöscht werden (nein, ich will keine Zensur, aber man muss Dinge klarstellen), oder ordentlich kommentiert werden sollen. Der Ton von c_writer is noch lang nicht bissig genug. Fakten sind doch eigentlich emotionslos =)

PS.: Wiki hat ein gefaehrliches Halbwissen. ;-)
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Zensur ist nicht so verkehrt.
Da dies hier keine Rechtsberatung darstellt sollte wie schon gesagt jeder in seinem eigenen Interesse sich die Informationen besorgen die er braucht und diese auch prüfen.
Denn jeder kann sich irren.
Sollte aber trotz Hinweis hier Un- oder Halbwissen verbreitet werden, werden Rote Karten verteilt.
Dieses ist grade geschehen und ich denke damit belassen wir es erstmal dabei und Posten ab sofort wieder nur sachdienliche Hinweise.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Anonymous
[quote="Dealein"]

Ich hätte da aber noch ne Frage @ c_writer, denn ja ich bin in diesem Bereich total dumm und unerfahren ;) Deshalb: Möchte ich neben dem Studium nebenbei bisschen was verdienen, dann informier ich mich am besten beim Finanzamt oder muss ich da zu einem anderen Amt gehen?[/quote]

Für Steuerfragen und ähnliches ist das Finanzamt das zuständige 'Amt'. Und die beraten auch, zumindest in Basisfragen. Ausführlichere Beratungen kosten aber auch dort inzwischen Geld, wie beim Steuerberater.

Hilfreich sind Organisationen wie die AGD, die Allianz deutscher Designer oder Verdi - deren Ratgeber für Selbstständige hatte ich weiter oben schon verlinkt. Er ist leider nicht in allen Fragen ganz aktuell, aber liefert wirklich gute Basisinformationen. Und dann würde ich einfach mal die Fachschaft ansprechen - vielleicht lässt sich da was organisieren.

Wichtig ist: Das selbstständig sein beginnt schon mit der selbstständigen Informationsbeschaffung. Und grds. würde ich als Student immer überlegen, ob es nicht einfacher ist, in einer Agentur, einem Designbüro etc. als Aushilfe zu arbeiten. Ggf. auch über einen 400-Euro-Job (an die Verdienstgrenze der Krankenkasse denken!). Denn Selbstständigkeit bedeutet immer ein Mehr an Selbstorganisation, unbezahlter Arbeitszeit für Administration und Abwicklung und natürlich auch ein Mehr an Eigenverantwortung:

[quote]P.S.: Ich hab einen 9 Jahre alten Smart als Auto, eine Student Edition von Photoshop und eine Klobürste aus Metal :D[/quote]

Mh, die Student Edition darf nicht kommerziell benutzt werden, anders als die Education Version: Die ist upgradefähig und kann - auch nach dem Studium - kommerziell genutzt werden. Wer sich also überlegt, das Paket neu zu kaufen, sollte im Zweifel die etwas teurere Education Version wählen.

Als Aushilfe in einer Agentur hat man solche Probleme nicht.

c_writer
Anonymous
Stimmt Aushilfe einer Agentur, klingt da schon ganz gut ;) Da muss man sich als Laie, dann doch nicht so viele Sorgen machen. Thx :D

Jaaa die Student Edition hab ich zum B-day bekommen ;) Die ist als Hilfe für meine Mappe gedacht, weiß schon, dass ich damit nichts kommerzielles machen darf ;) Ist nur für mich gedacht ^^
mad
Beiträge: 2226
Ich stehe momentan noch vor der Entscheidung: Kleinunternehmerregelung oder nicht? Umatzsteuer oder nicht? Meine Kommilitonen arbeiten alle nach der Kleinunternehmerregelung, habe nun aber gelesen, d ass man verdammt viel Geld dadurch verschenken kann.
Wie handhabt ihr das denn?
Finde diesen Artikel ganz gut und würde gern eure Meinung dazu hören :)

http://www.freelancer-blog.de/kleinunternehmer-umsatzsteuer/
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
--> http://madstudy.blogspot.com
--> http://www.design-wiesbaden.de
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Blacksmith
Beiträge: 3382
[quote="mad"]d ass man verdammt viel Geld dadurch verschenken kann.
[/quote]
wer verschenkt ist selber schuld...


Es obliegt jedem selber eine Kostendeckende Rechnung zu stellen.
Ebenso muss jeder selber wissen welche Kosten zu decken sind und in welcher Höhe.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

mad
Beiträge: 2226
Nein, es ging eher um ne steuerliche Sache (siehe Blog), da wurde eine Rechnung als Beispiel genannt, wodurch 119,- "verschenkt" wurden...
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Anonymous
[quote="mad"]Nein, es ging eher um ne steuerliche Sache (siehe Blog), da wurde eine Rechnung als Beispiel genannt, wodurch 119,- "verschenkt" wurden...[/quote]

Unter bestimmten Umständen [i]kann[/i] der Ausweis der USt den Gewinn erhöhen - aber auch dann geht es kaum um "verdammt viel Geld".

Ein Rechenbeispiel gibt es da:

http://www.mediafon.net/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=4ad1792885bf0&id=40e02eba6dd79

Bei einem beispielhaften Gesamtumsatz von 15.000 Euro also gerade mal 50,- Euro.

Ich handhabe das so, dass ich von Anfang an USt ausweise - ganz einfach weil die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro recht schnell erreicht bzw. überschritten ist, wenn man das mal nicht nur nebenbei macht.

Dieser Beirag im Blog ist leider tw. Kappes. Schon der erste Satz ist falsch.

[i]"Du warst beim Ordnungsamt und hast dein Gewerbe angemeldet, normalerweise bist du jetzt erstmal ein Kleinunternehmer."[/i]

Abgesehen davon, dass ein Freiberufler ja gar nicht zum Ordnungsamt muss: Das Ordnungsamt hat mit der Kleinunternehmerregelung überhaupt nichts zu tun; KU wird, wer gegenüber dem Finanzamt erklärt (im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), von der KU-Regelung Gebrauch machen zu wollen ... der Normalfall ("normalerweise bist du") ist die Regelbesteuerung, die KU-Regelung der Sonderfall.

Und die Rechnung mit den 119,- Euro aus dem Laptop-Kauf geht halt so auch nicht auf, weil sie nicht berücksichtigt, dass der Laptop als Betriebsaugabe abgeschrieben wird – vom Regelbesteuerten netto und vom KU brutto. Der KU schreibt also einen 'höheren' Betrag ab, als der Regelbesteuerte (der die Umsatzsteuer bereits als Vorsteuer gezogen hat) ...

c_writer
mad
Beiträge: 2226
merci!
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Blacksmith
Beiträge: 3382
Meinte das eher in Richtung:

Wenn man die Umsatzsteuer nicht ausweist, heißt das ja nicht das man nicht 19% auf die Rechnung aufschlagen kann...

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

Anonymous
[quote="Blacksmith"]Meinte das eher in Richtung:

Wenn man die Umsatzsteuer nicht ausweist, heißt das ja nicht das man nicht 19% auf die Rechnung aufschlagen kann...[/quote]

Stimmt. Und da ohnehin jeder die USt zahlt, muss auch jeder damit kalkulieren - egal ob KU oder regelbesteuert ...

c_writer
schneggäää
Beiträge: 21
Uffff.... viiiiele, viele Infos und nette diskussionen seit ich das letzte mal vorbei geschaut hab :)

Aber danke waren auch sehr hilfreiche sachen dabei !!!

und ich finds absolut in ordnung, dass c_writer der meinung ist hier sollte möglichst NUR richtiges drin stehen und ausnahme regelungen und Sonderbehandlungen einzelner personen auch als solche gekennzeichnet sein!!!

soviel dazu...
weiter gehts :)


wo wir grade bei Abschreibungen sind... wie wird das gemacht... also nicht BWL-technisch aber wer darf/ kann/muss es tun???

gibt es einen unterschied zwischen freie tätigkeit und gewerbe? oder wie angesprochen zwischen kleinstunternehmer regelung und denen die MwSt ausweisen???


[b]Konkretes Beispiel:[/b] ich kaufe mir einen PC oder die nötige Software

a) ich bin freiberuflich tätig / angemeldet
1) mit KU regelung
2) ich weise MwSt aus

b) ich habe ein Gewerbe angemeldet

wo sind hier die unterschiede? sind die Unterschiede evtl relevant für die entscheidung was ich wie anmelde?


LG Schneggäää :)
mad
Beiträge: 2226
Der Unterschied zwischen freiberuflich und gewerblich liegt ja in den Steuern:

Die Vorteile, die der Status des Freiberuflers bringt, sind in erster Linie steuerlicher Natur (s. dazu 3.4. und 3.5):

* Der Freiberufler zahlt keine Gewerbesteuer, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, er unterliegt nicht der Gewerbeordnung und Gewerbeaufsicht,
* Der Freiberufler ist nicht bilanzpflichtig, wenn er bilanziert, dann nur freiwillig,
* Der Freiberufler ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn er sie tätigt, dann nur freiwillig, ansonsten macht er eine einfache Buchführung,
* Der Freiberufler kann immer seinen Gewinn nach „Einnahme-Überschuss-Rechnung“ ermitteln,
* Bestimmte Freiberufler (die meisten) unterliegen dem Umsatzsteuergesetz (UStG); diese dürfen unabhängig von der Umsatzhöhe die Umsatzsteuer immer nach „vereinnahmten Entgelten“ abführen,
* Der Freiberufler darf unabhängig von der Höhe seines Betriebsvermögens immer die „Ansparabschreibung“ und „Sonderabschreibung“ in Anspruch nehmen,
* Der Freiberufler ist kein Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) wie alle nichthandwerklichen Gewerbebetriebe,
* Der Freiberufler ist kein Pflichtmitglied der Handwerkskammer wie alle handwerklichen und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe,
* Der Freiberufler ist niemals Kaufmann; er wird nicht in das Handelsregister eingetragen wie alle Kaufleute; er unterliegt nicht den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB),
* Der Freiberufler unterliegt, wie alle Privatverbraucher auch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Einkommensteuergesetz (EStG),
* Bestimmte Freiberufler (Kammerberufe) unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen ihrer Berufskammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer usw.).

Quelle: http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17616-Freiberufler.html

lies dir das mal durch, da gibts viele Infos.

Mit nem Gewerbe hast du etwas mehr Papierkram am Hals und mehr Kosten! Je nachdem was du für ein Gewerbe aufmachst, wirst du evtl. Pflichtmitglied werden bei Versicherungen, was hohe Kosten mit sich bringen kann, außerdem kommst du automatisch in die Handelskammer rein, was auch wieder was kostet.
[b]
http://www.webmaster-eye.de/Abgrenzung-freiberufliche-und-gewerbliche-Taetigkeit.344.artikel.html[/b]
Hier ist nochmal genau aufgelistet was zu beachten ist im Unterschied.
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Anonymous
[quote="schneggäää"]
wo wir grade bei Abschreibungen sind... wie wird das gemacht... also nicht BWL-technisch aber wer darf/ kann/muss es tun???[/quote]

Langsam nimmt das Ausmaße an, die in einem Forum kaum zu behandeln sind. Denke bitte mal darüber nach, an einem Existenzgründerseminar teilzunehmen oder etwas Geld in ein Beratungsgespräch mit einem Existenzgründer- oder Steuerberater zu investsieren.

Ganz grob (!): Höherwertige Anschaffungen wie Computer, Pkw etc. kannst du nicht im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe geltend machen, sondern musst sie über die Nutzungsdauer, in der Regel mehrere Jahre 'abschreiben'. Bspw. Rechner: Kostet 1000 Euro, Abschreibung über drei Jahre, also jedes Jahr 333,33 Euro Betriebsausgabe.

Das war aber jetzt nur ganz grob! Es gibt da zahlreiche Details zu beachten, von der Versteuerung der privaten Nutzung bis zum Anlageverzeichnis. Das können wir hier nicht behandeln, zumal es schon bei den wirklich gaaaaanz einfachen Dingen offensichtlich große Unsicherheit gibt:

[quote]gibt es einen unterschied zwischen freie tätigkeit und gewerbe?[/quote]

"Freie Tätigkeit" ist kein rechtlich relevanter Begriff. Falls du [i]Freiberufler[/i] meinst, ja es gibt Unterschiede zum Gewerbetreibenden. Aber bitte konkreter fragen.

[quote]oder wie angesprochen zwischen kleinstunternehmer [/quote]

Bitte nicht Klein[b]st[/b]unternehmer ... das gibt es nicht.

[quote]regelung und denen die MwSt ausweisen???[/quote]

Ja, sicher. Der Unterschied ist der, dass die einen USt ausweisen und die anderen nicht. Bist du sicher, dass du verstanden hast, was es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich hat? Genau das nämlich - Kleinunternehmer: du hast nichts mit der UST zu tun.

[quote][b]Konkretes Beispiel:[/b] ich kaufe mir einen PC oder die nötige Software

a) ich bin freiberuflich tätig / angemeldet
1) mit KU regelung
2) ich weise MwSt aus[/quote]

Das geht nicht. [i]Entweder[/i] KU [i]oder[/i] USt.

[quote]b) ich habe ein Gewerbe angemeldet

wo sind hier die unterschiede? [/quote]

Zwischen was?

Hinsichtlich der KU-Regelung gibt es zwischen dem Freiberufler und dem Gewerbetreibenden [i]keinen[/i] Unterscheid. Beide können die in Anspruch nehmen, die Umsatzgrenzen beachtend.

c_writer
mad
Beiträge: 2226
Ich muss doch in JEDEM FALLE meine EÜR machen, egal wieviel ich verdiene oder? Auch wenn ich nichmal einkommenssteuerpflichtig bin richtig?
Benutzt einer von euch dafür eine Software? Hab mal gegoogelt und mir auch was runtergeladen aber vielleicht kann ja einer was empfehlen.
Wer sich für KD an der FH WIESBADEN interessiert:
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--> http://www.design-wiesbaden.de
Bild des Benutzers Blacksmith
Blacksmith
Beiträge: 3382
Wenn du dich für die EÜR entschieden hast dann musst du sie auch machen.
Du musst ja erst beweisen das du nichts verdient hast.
Das FA weiß das ja nicht.

Ein gutes Programm ist Exel oder Word inkl. Graue Zellen.
Für 2 Spalten und ein ein Strich drunter wird das reichen.
Zumal es nicht die Summen sind die du bewegst.

Erste Schritte - hiermit fängt alles an.

mad
Beiträge: 2226
Ich werd die ja erst inem jahr machen müssen, aber denke halt jetz schon drüber nach wegen eventuellen ausgaben die anstehen.

es ist doch so, dass ich nichts absetzen kann wenn ich auf umsatzsteuer verzichte oder?
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