Erste Schritte

Anerkennung von Eignungspüfungen in NRW

„Soweit ich weiß,...“

Schluss mit Hörensagen! Diese Hochschulen in NRW akzeptieren externe künstlerische Eignungsprüfungen.
von Andreas Obermann


Wer in Nordrhein-Westfalen einen gestalterischen Studiengang, wie Kommunikationsdesign, Architektur oder Fotografie, studieren möchte, muss folgende Anforderungen erfüllen: allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (in besonderen Fällen gilt auch ein gleichwertiger Vorbildungsnachweis) und eine erfolgreich abgelegte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung.

So will es der Paragraph 41 des Kunsthochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Anforderungen an Studienbewerber, wie hinreichende Sprachkenntnisse oder Erfahrungen in Form von Praktika, unterliegen den einzelnen Hochschulen, die genaue Vorgaben in ihrer jeweiligen Prüfungsordnung feststellen.

Somit müssen angehende Designstudenten ganz andere Hürden bei der Bewerbung nehmen, als etwa Mathematiker, Philosophen oder Mechatroniker, die oft durch den Numerus Clausus aussortiert werden. Bei gestalterischen Studiengängen fängt die Selektion mit der künstlerischen Eignungsprüfung an.

Im ersten Schritt überprüft eine Kommission aus Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern, ob der Bewerber motiviert ist und ein Mindestmaß an Wahrnehmungs-, Darstellungs-, Vorstellungs- und Artikulationsfähigkeit mitbringt.

„Wir wollen wissen, warum jemand gerade bei uns studieren will, wie er sich und seine Arbeit präsentiert, welche Fertigkeiten er bereits besitzt und ob er sich gewohnte Dinge auch anders vorstellen kann“, beschreibt Erik Schmid, Studiendekan des Fachbereichs Design an der Hochschule Niederrhein in Krefeld, die Forderungen an die potentiellen Designer.


Hohe Akzeptanz

Die Richtlinien für die künstlerische Eignungsprüfung regeln die Hochschulen in sogenannten Ordnungen oder Verkündungsblättern, die sie veröffentlichen müssen (KunstHG, §2 (4)). Nur wer nachweislich gestalterisch tätig sein kann, darf sich überhaupt um einen Studienplatz bewerben.

Viele staatliche Hochschulen in Nordrhein-Westfalen akzeptieren fremde Eignungsprüfungen, die die Abiturienten an einer anderen Hochschule in diesem Bundesland erfolgreich abgelegt haben. Die Regelung in den Ordnungen der Hochschulen lautet häufig so:

„Die Feststellung der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung oder besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung, die im Rahmen eines Feststellungsverfahren an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für einen Bachelorstudiengang Design getroffen wurde, wird vom Fachbereich Design anerkannt.“ (FH Münster)

Dass die gegenseitige Anerkennung überhaupt möglich ist, regelt die Landesdekanekonferenzdesign in NRW. Vertreter der Hochschulen Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Münster und Wuppertal treffen sich, um „durch ausgewiesene Fachkompetenz Rahmenbedingungen für Qualität zu formulieren“.

„Wir kennen uns untereinander, stehen im regen Austausch und haben Vertrauen in die Arbeit des Anderen“, beschreibt Silke Döpgen, Dekanatsassistentin des Fachbereichs Design an der Fachhochschule Aachen, die Zusammenarbeit der Mitglieder der Landesdekanekonferenzdesign.

Doch exakte Vorgaben für die künstlerische Eignungsprüfung liefern die Absprachen auch nicht. Auf der Homepage steht der vage Satz: „Um die Begabung zu ermitteln, können die Hochschulen verschiedene prüfungsrelevante Komponenten anwenden. Hierzu zählt die Mappe, die Hausarbeit, eine Präsentation, ein Kolloquium und die Klausur. Je nach Hochschule variieren die Elemente der Eignungsprüfung.“


Verschiedenartige Anforderungen an Designstudenten

Da die Prüfungen also stark variieren können, wollen viele Hochschulen nicht von einer grundsätzlichen Anerkennung reden. Die Art der Eignungsprüfung läge tatsächlich, so Schmid, im Ermessen des Fachbereichs. „Das ergibt auch Sinn, weil die Anforderungen von Produkt – und Kommunikationsdesign schon sehr unterschiedlich sein können. Für den einen Studiengang ist räumliches Vorstellungsvermögen absolut notwendig, für den anderen weniger.“

Deshalb akzeptieren viele Hochschulen die Eignungsprüfungen nur, wenn der Studiengang gleich lautet bzw. sich inhaltlich stark ähnelt. So ist es etwa an der Hochschule Niederrhein, an der Universität Wuppertal sowie an den Fachhochschulen in Düsseldorf und Aachen.

Die FH Dortmund differenziert beispielsweise innerhalb des Fachbereichs Design. „Für den Studiengang Design Medien Kommunikation werden fremde Eignungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt, für Fotodesign nicht“, erklärt die Sachbearbeiterin Angelina Weizmann aus dem Fachbereich Design.

In Bielefeld wird eine externe künstlerische Eignungsprüfung ebenfalls anerkannt, „sonst würden wir uns von den anderen Hochschulen zu sehr isolieren“, betont Martin Deppner, Dekan für den Fachbereich Design. Doch stünde der Test fast jedes Jahr zur Diskussion, da er generell eine schwer zu beurteilende Form sei.

Das sieht auch Professor Schmid aus Krefeld so. „Denn die Eignungsprüfung kann keine Auskunft über die Entwicklung des Bewerbers geben.“ So rät er jedem Studienanwärter, Mappenkurse an den Hochschulen zu besuchen, an denen er gerne studieren würde. Dadurch würde er zielgerichtete Beratung erhalten und „manchmal auch die Empfehlung, sich an einer anderen Hochschule einzuschreiben, weil diese ihm viel besser läge“, ergänzt Schmid.

Die Fachhochschule Bochum, die Kunsthochschule für Medien in Köln, die Köln International School of Design (KISD) und die Universität Folkwang in Essen akzeptieren keine fremden Eignungsprüfungen. Die Studienangebote seien sehr speziell, heißt es auf Nachfrage, so dass eine gezielte Auswahl der Studenten notwendig sei.


Die Liste
...zeigt eine Übersicht aller Designhochschulen in NRW. Die Verlinkungen führen zu den Ordnungen zur Feststellung der künstlerischen Eignung, die noch genauere Angaben zur Anerkennung machen.

Hochschule/Prüfungsordnung

Bergische Universität Wuppertal

FH Münster

FH Dortmund

HS Niederrhein

FH Aachen

FH Düsseldorf

FH Bielefeld

Kunsthochschule für Medien Köln

FH Bochum

Folkwang Universität der Künste

Köln International School of Design

Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Akzeptanz fremder Eignungsprüfungen

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

nein

nein

Keine künstlerische Eignungsprüfung für B.A. Architektur/Innenarchitektur erforderlich.

Paragraph

§13 (2)

FAQ

§13 (3)

§9 (2)

§9 (2)

§9 (2)

§11 (3)

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